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Bauchfrei, tiefer Ausschnitt oder Flip Flops Kleiderordnung auf der Arbeit: Kann freizügige Kleidung zur Kündigung führen?

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Was im Büro, in der Werkstatt oder im Einzelhandel als angemessene Kleidung am Arbeitsplatz gilt, hängt stark vom Unternehmen, der Branche und dem Kundenkontakt ab. Doch wie weit darf der Arbeitgeber bei der Kleiderwahl mitreden – und kann unangemessene oder gar zu freizügige Kleidung wirklich zur Abmahnung oder sogar Kündigung führen?

von C. Kürschner
09.07.2025
5 Min Lesezeit

Kleiderordnung auf Arbeit ☝️Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arbeitgeber darf vorschreiben, welche Kleidung du bei der Arbeit tragen sollst. Dabei muss er darauf achten, dass die Regeln verhältnismäßig sind und nicht diskriminieren.

  • Auch bei hohen Temperaturen dürfen bestehende Dresscodes nicht eigenmächtig umgangen werden.

  • Arbeitskleidung sollte sauber, gepflegt und dem Arbeitsumfeld angemessen sein.

  • Das Arbeitsrecht sieht zur Kleidung am Arbeitsplatz vor, dass bei Verstößen gegen die Kleidervorschrift arbeitsrechtliche Konsequenzen gerechtfertigt sein können.

Weisungsrecht des Arbeitgebers 👔 Darf mir der Arbeitgeber Kleidung vorschreiben?

Ja, grundsätzlich darf der Arbeitgeber dir Vorgaben zur Kleidung machen. Zwar steht im Arbeitsrecht zur Kleiderordnung im Büro nichts Explizites im Gesetz, aber der Arbeitgeber kann sich auf sein Weisungsrecht (Direktionsrecht) berufen. Diese Vorgaben müssen allerdings angemessen, sachlich begründet und verhältnismäßig sein – insbesondere dürfen sie keine Diskriminierung darstellen (z. B. nach Geschlecht, Religion oder Herkunft).

Gleichbehandlung 👉 Was muss der Arbeitgeber bei Kleidervorschriften beachten?

Die Kleiderordnung auf der Arbeit muss mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbar sein. Es darf keine Ungleichbehandlung zwischen Mitarbeitenden stattfinden, etwa bei der Bewertung von freizügiger Kleidung, wenn z. B. ein bauchfreies Top bei Frauen anders behandelt wird als ein Muskelshirt bei Männern.

So darf die Kleiderordnung auf der Arbeit auch keine Mitarbeitenden aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter oder Religion benachteiligen. Beispielsweise wird immer wieder diskutiert, ob das Kopftuch am Arbeitsplatz verboten werden darf oder nicht.

Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung & interne Kleiderordnung 📄 Wo ist die Kleiderordnung festgelegt und welche Unterschiede gibt es?

Die Vorgaben sind zumeist im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einer internen Kleiderordnung festgeschrieben.

Dabei wird zwischen zwei verschiedenen Arten von Kleidung unterschieden:

  • Berufskleidung, etwa in der Gastronomie oder im Einzelhandel, z. B. Uniformen oder bestimmte Farben

  • und Schutz- oder Hygienekleidung, die z. B. in der Produktion, im Labor oder Krankenhaus gesetzlich vorgeschrieben ist

🥵 Darf ich gegen die Kleidungsvorschriften verstoßen, wenn es über 30 Grad wird?

Nein, hohe Temperaturen entbinden dich nicht automatisch von den Vorschriften. Auch bei großer Hitze gilt die vereinbarte Kleiderordnung auf der Arbeit. Dein Arbeitgeber kann die Regeln aber lockern, um vor allem im Sommer das Arbeiten zu erleichtern. Oft können Mitarbeitende dann auf die Krawatte verzichten und etwas lockere, atmungsaktive Kleidung tragen. Aber eigenmächtig darfst du den Dresscode lockern.

Wie sollte Arbeitskleidung generell sein?

Die Kleidung am Arbeitsplatz sollte grundsätzlich sauber, gepflegt und dem Arbeitsumfeld angemessen sein. Besonders in Berufen mit Kundenkontakt ist das äußere Erscheinungsbild am Arbeitsplatz entscheidend, denn Mitarbeitende sind in diesem Sinne das Aushängeschild eines Unternehmens.

Welche Kleidung auf Arbeit angemessen ist, hängt außerdem von den folgenden Faktoren ab:

  • Betriebsvereinbarungen oder interne Richtlinien

  • individuelle Vorgaben des Arbeitgebers

  • Sicherheitsvorschriften, z. B. das Tragen von Schutzkleidung oder festen Schuhen

Wenn du dir nicht sicher bist, welche Kleidung am Arbeitsplatz angemessen ist, solltest du Rücksprache mit deinem Vorgesetzten halten.

Wie sollte Arbeitskleidung nicht sein?

  • freizügig: bauchfrei, Hotpants, tiefe Ausschnitte

  • ungepflegt oder verschmutzt

  • unprofessionell: Jogginghose, Flip-Flops, auffällige Freizeitkleidung

  • anstößig: Aufdrucke mit beleidigendem oder diskriminierendem Inhalt

  • gefährlich: offene Schuhe in Produktionsbereichen

Kann es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben für falsche Kleidung?

Ja, wenn du gegen die betriebliche Kleiderordnung verstößt und dein äußeres Erscheinungsbild am Arbeitsplatz nicht angemessen ist, musst du mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie einer Abmahnung rechnen.

Kündigung möglich?

Das Arbeitsrecht sieht zur Kleidung am Arbeitsplatz vor, dass in besonders schweren Fällen auch eine Kündigung gerechtfertigt ist, vor allem bei wiederholten Verstößen trotz vorheriger Abmahnung.

👉 Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber konkret darlegen kann, wie die Kleidung das Arbeitsverhältnis negativ beeinflusst, z. B. durch Kundenbeschwerden, Außenwirkung oder Gefährdung von anderen Mitarbeitenden. Dies ist beispielsweise bei aufreizender Kleidung im Kundenkontakt oder fehlender Schutzkleidung in gefährlichen Bereichen denkbar.

Urteil: Arbeitsgericht Cottbus Az. 6 Ca 1554/11

So weigerte sich die langjährige Mitarbeiterin eines Möbelhauses mehrfach, die vom Arbeitgeber vorgeschriebene Dienstkleidung zu tragen. Das Unternehmen führte im September 2011 eine einheitliche Dienstkleidung ein (schwarze Hose/Rock, weiße Bluse/Hemd, dunkle Schuhe, rote Accessoires) ein. Obwohl sie darüber informiert, und ihr eine Kostenerstattung von 200 Euro angeboten wurde, weigerte sie sich, die Kleidung zu tragen. Nach wiederholtem Verstoß kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und verhaltensbedingt, das Gericht gab dem Arbeitgeber Recht (Arbeitsgericht Cottbus, Az.: 6 Ca 1554/11).

⚖️ Wie kann dir ein Anwalt helfen? Abmahnung oder Kündigungsdrohung wegen Kleidung am Arbeitsplatz?

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Deine nächsten Schritte:

  • Beratung: Vereinbare ein unverbindliches Gespräch.

  • Rechtslage prüfen: Ein Rechtsexperte hilft dir, zu prüfen, ob die Vorschriften deines Arbeitgebers zulässig sind.

  • Wehrmöglichkeiten: Erfahre, wie du dich gegen eine Abmahnung oder Kündigung wehren kannst.

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Über unsere Autoren Christiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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