Der Sinn eines Ehevertrages wird bereits mit einem Blick auf die Scheidungsrate von knapp 40 Prozent in Deutschland ersichtlich. Unklarheit herrscht zuweilen noch über die genauen Inhalte, die in dem Dokument enthalten sein sollten.
Grundsätzlich lassen sich drei wesentliche Teilbereiche des Vertrages unterscheiden: das Güterrecht, der nacheheliche Unterhalt und der Versorgungsausgleich. Im Folgenden möchten wir Ihnen Genaueres über diese Inhalte aufzeigen.
Wenn Sie sich für einen Ehevertrag entscheiden oder unsicher sind, ob dieser sinnvoll ist, nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt auf, welcher Ihnen alle Fragen beantworten und den Vertrag aufsetzen kann.
Wiederum drei wesentliche Optionen stehen Ihnen bei den Regelungen über den Güterstand offen. Anhand von diesen Modellen werden dann unterschiedliche, individuelle Regelungen nach Bedarf getroffen.
Beim gesetzlichen Güterstand leben die Partner in einer Zugewinngemeinschaft mit folgenden wesentlichen Merkmalen:
Bei einer Scheidung werden Anfangs- und Endvermögen ermittelt. Derjenige, der hier den höheren Vermögensüberschuss generiert hat, muss diesen zur Hälfte an den Partner ausbezahlen.
Daneben besteht die Möglichkeit, eine Gütertrennung zu vereinbaren – was schlussendlich dazu führt, dass kein Zugewinnausgleich stattfindet. Aufgrund erbrechtlicher Folgen sollte eine solch strikte Trennung jedoch in vielen Fällen überdacht werden. Im Zweifel lohnt es sich, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, der dann eine spezifische Abänderung der Gütertrennung vornimmt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 1408 die güterrechtlichen Verhältnisse der Eheschließenden sowie ihren Versorgungsausgleich. Auch Scheidungsfolgen, die bei einer Trennung auf das Paar zukommen, sind hier festgehalten. So ist im Falle einer Scheidung alles klar geregelt.
Die Gütergemeinschaft ist nur in speziellen Fällen ratsam. Sie macht das gesamte Vermögen beider Partner zum gemeinschaftlichen Eigentum. Eine Verfügung darüber ist dann ebenfalls, anders als bei der Gütertrennung, nur noch gemeinsam möglich.
Je nach persönlichen Verhältnissen kann im Ehevertrag darüber entschieden werden, wie sich die Unterhaltsansprüche im Falle einer Scheidung gestalten. Von Gesetzes wegen steht Unterhalt dem jeweils anderen Partner nur unter gewissen Umständen zu, beispielsweise durch Kindeserziehung oder schwerer Krankheit. Auf bestimmte Unterhaltstatbestände lässt sich aber auch eine Verzichtserklärung in den Ehevertrag implementieren.
Darüber hinaus werden hier oft Regelungen zur Höhe und Dauer des Anspruches festgelegt. Insbesondere bei ungleichen Vermögensverhältnissen kann es sinnvoll sein, entsprechende Justierungen vorzunehmen.
Nach der Gesetzesregelung, die auch im Ehevertag beibehalten werden darf, werden Versorgungsansprüche aus Rentenanwartschaften usw. gegeneinander aufgerechnet. Das führt letztendlich dazu, dass ein Partner dem anderen im Rentenalter eine Teilsumme überlassen muss. Eine der häufigsten vertraglichen Vereinbarungen besteht darin, einen vollständigen, also beiderseitigen Ausschluss dieses Versorgungsausgleiches festzulegen.
Als Alternative steht ein teilweiser Verzicht zur Verfügung: Hier schließen Sie lediglich bestimmte Ansprüche aus oder erklären einen einseitigen Verzicht.
Sie können den Ehevertrag selber regeln und so gestalten, wie Sie beide es gerne hätten, dennoch sollten Sie diesen Vertrag durch einen Familienrechtsanwalt kurz überprüfen lassen.Kai Wiegand
Sie haben Fragen zu den angesprochenen Inhalten oder weiteren Details eines Ehevertrages? Gerne beraten unsere Partner-Anwälte Sie im Rahmen der telefonischen Erstberatung zu relevanten Themen wie:
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Rechtsberatung. Die Rechtsberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.