Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Strafbarkeit versuchte Körperverletzung
THEMEN

Versuchte Körperverletzung: Wann liegt eine Strafbarkeit vor?

Wer die körperliche Unversehrtheit eines anderen verletzt, macht sich der Körperverletzung nach § 223 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) strafbar. Allerdings kann bei hinzutreten weiterer Merkmale auch bereits der bloße Vorsatz strafbar sein: Es ist also nicht erforderlich, dass der Täter die Körperverletzung bis zum Ende ausführt. Die Strafbarkeit der versuchten Körperverletzung richtet sich nach der konkreten Tatkonstellation. Entscheidend sind aber immer die Umstände im Einzelfall.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der versuchten Körperverletzung setzt der Täter zwar vorsätzlich zur Tat an, erreicht den tatbestandlichen Erfolg aber nicht.
  • Auch die versuchte Körperverletzung ist strafbar; das Strafmaß richtet sich nach dem Grundtatbestand und nach den Umständen im Einzelfall.
  • Ein Anwalt für Strafrecht unterstützt Beschuldigte während des gesamten Strafverfahrens aufgrund einer versuchten Körperverletzung und hilft auch im Falle einer Untersuchungshaft.
  • Beschuldigte sollten sich schnellstmöglich um anwaltliche Unterstützung bemühen. Ein Anwalt kann über die Akteneinsicht eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln und so Einfluss auf das Strafmaß nehmen.

Was ist eine versuchte Körperverletzung?

In § 223 StGB wird die versuchte Körperverletzung in Absatz 2 explizit unter Strafe gestellt. Dabei bestimmt sich die jeweilige Versuchsstrafbarkeit nach den Grundsätzen des § 22 StGB. Demnach liegt der Versuch einer Straftat immer dann vor, wenn der Täter mit Tatentschluss, nach seiner Vorstellung unmittelbar zur Verwirklichung des Tatbestandes ansetzt.

Klassischer Fall der versuchten Körperverletzung ist ein Schlag, der das Opfer verfehlt.

Aus § 22 StGB ergeben sich zwei verschiedene Möglichkeiten:

  • Der Täter hat bereits einen Teil der Tatbestandsmerkmale erfüllt.
  • Der Täter hat noch kein Tatbestandsmerkmal erfüllt, aber bereits unmittelbar zur Tat angesetzt.

Ob Versuch oder vollendete Tat: In jedem Fall empfiehlt sich ein Rechtsbeistand, wenn Sie wegen einer Körperverletzung als Beschuldigter gelten. Bei allen individuellen Fragen rund um das Verfahren, aber auch bezüglich der richtigen Verteidigungsstrategie vor Gericht beraten Sie unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten kompetent im Rahmen einer telefonischen Rechtsberatung.

Individuellen Fall prüfen lassen

Erstberatung erhalten

Eine Körperverletzung versucht, wer z. B. dazu ausholt, eine andere Person zu schlagen, diese aber verfehlt, weil die Person rechtzeitig ausweicht. Auch die versuchte Körperverletzung ist nach dem Gesetz strafbar."
Pierre Torster
Rechtsanwalt Ass. jur. Dipl. jur.

Welche Arten der Körperverletzung gibt es?

Rechtlich kann eine Körperverletzung unterschiedliche Schweregrade aufweisen, die u.a. mit der Art der Tatausführung oder dem Herbeiführen einer schweren Folge zusammenhängen:

  • gefährliche Körperverletzung unter Einsatz einer Waffe, zusammen mit anderen Tätern oder durch einen hinterlistigen Angriff;
  • schwere Körperverletzung, bei der das Opfer ein wichtiges Körperteil verliert oder dauerhaft entstellt wird;
  • Körperverletzung mit Todesfolge, bei der der Tod des Opfers durch die Körperverletzung verursacht wird.

Ist die versuchte Körperverletzung ein Verbrechen oder ein Vergehen?

Ob der Versuch einer Straftat tatsächlich strafbar ist, bestimmt sich gemäß § 23 StGB maßgeblich danach, ob es sich um ein Verbrechen oder ein Vergehen handelt. Der Versuch eines Vergehens ist danach nur dann strafbar, wenn dies per Gesetz ausdrücklich festgelegt wird. Dies ist beispielsweise in § 223 Abs. (2) StGB der Fall.

Ein Verbrechen ist eine Straftat, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bewehrt ist. Vergehen sind demgegenüber diejenigen Straftaten, die mit einer geringeren Mindeststrafe versehen sind.

Für die Strafbarkeit der versuchten Körperverletzung ist die Einordnung ohne Relevanz: Sie ist schon durch das Gesetz selbst mit Strafe belegt.

Was ist versuchte fahrlässige Körperverletzung?

Rein theoretischer Natur ist die Frage, ob eine versuchte fahrlässige Körperverletzung überhaupt existiert. Grundsätzlich ist eine fahrlässige Körperverletzung dadurch gekennzeichnet, dass dem Täter das Bewusstsein und der Willen dafür fehlt, einen anderen Menschen in seiner körperlichen Unversehrtheit zu verletzen.

Die einfache Fahrlässigkeit unterscheidet sich von der groben Fahrlässigkeit durch die Maßstäbe aus § 276 Abs. (2) des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Eine strafrechtliche Definition oder Festlegung existiert nicht. Erforderlich ist aber in jedem Fall, dass der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Für den Versuch einer Körperverletzung ist zumindest erforderlich, dass beim Täter ein bedingter Vorsatz, also ein billigendes Inkaufnehmen des Taterfolgs gegeben ist und im Idealfall auch zur Tatausführung angesetzt wurde. Dies steht dem Merkmal der Fahrlässigkeit aber grundsätzlich entgegen, Vorsatz und Fahrlässigkeit schließen einander schon begrifflich aus: Demnach gibt es keine versuchte fahrlässige Körperverletzung.

Was ist versuchte Körperverletzung mit Todesfolge?

Bei einer Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB wird der Tod des Opfers durch die Körperverletzung verursacht. Die Tat gilt nur unter sehr engen Voraussetzungen als versuchte Körperverletzung mit Todesfolge und hat in der strafrechtlichen Praxis nur wenig Relevanz. Wesentlich dafür ist der Umstand, dass das Grunddelikt (= die Körperverletzung) nur versucht wird, dies aber den Tod des Opfers zumindest fahrlässig zur Folge hat.

Welche Strafe droht bei versuchter Körperverletzung?

Auch die versuchte Körperverletzung ist mit Strafe belegt. Allerdings ergibt sich aus dem Gesetz kein Hinweis auf das Strafmaß, dass im Fall eines Versuchs Anwendung findet. Über Absatz 2 in § 23 StGB wird aber deutlich, dass der Versuch milder zu bestrafen ist als die Tat, die zur Vollendung gebracht wird.

klugo tipp

Das Strafmaß für den Versuch richtet sich nach dem Grundtatbestand. Das bedeutet: Das Strafmaß für eine versuchte schwere Körperverletzung orientiert sich an dem Strafmaß, das für den Grundtatbestand (hier § 226 StGB) vorgesehen ist.

Für die verschiedenen Tatbestands- und Tatvarianten ergibt sich damit folgende Übersicht:

  • versuchte Körperverletzung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe;
  • versuchte gefährliche Körperverletzung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren;
  • versuchte schwere Körperverletzung: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Welche Strafen drohen im Jugendstrafrecht?

Grundsätzlich ist auch im Bereich der Körperverletzungsdelikte die Versuchsstrafbarkeit gegeben. Das gilt losgelöst vom Einfluss des Jugendstrafrechts. Allerdings wird das Gericht regelmäßig im Rahmen von strafmildernden Umständen bei der Bemessung des Strafmaßes das Alter des Täters berücksichtigen und einfließen lassen.

Körperverletzungsdelikte: Ablauf nach Strafanzeige – Infografik
Körperverletzungsdelikte: Ablauf nach Strafanzeige – Infografik

Bei weiteren Fragen zum Thema Körperverletzung, aber auch im Bereich Jugendstrafrecht helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Die kompetenten KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten im Strafrecht stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei Ihren Anliegen.

Wie sollten Beschuldigte beim Vorwurf der versuchten Körperverletzung vorgehen?

Da auch die versuchte Körperverletzung unter Umständen mit hohen Strafen sanktioniert wird, ist die juristische Unterstützung für Beschuldigte in jedem Fall empfehlenswert. Das gilt nicht nur für den Fall, dass bereits ein Strafbefehl ausgestellt wurde: Auch in allen anderen Verfahrensabschnitten ist ein Anwalt für Strafrecht von großem Vorteil und kann Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen.

Wie kann Ihnen ein KLUGO Partneranwalt oder Rechtsexperte weiterhelfen?

Nicht nur im Falle einer vollendeten Körperverletzung, sondern auch beim Versuch kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen – dies hängt von der Schwere des Delikts ab und von den Umständen im Einzelfall. Ein KLUGO Partneranwalt oder Rechtsexperte für Strafrecht steht Ihnen sowohl im Rahmen des Ermittlungsverfahrens als auch bei allen anderen Verfahrensabschnitte zur Seite.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.