
So kündigst du deinen Leasingvertrag rechtssicher
Auf dieser Seite
Steht die Anschaffung eines neuen Autos an, stellt sich die Frage: Kaufen oder leasen? Wenn du dich für das Leasing entschieden hast, findest du hier die wichtigsten Informationen rund um den Leasingvertrag – und weitere Tipps, falls du den Leasingvertrag kündigen möchtest.
Leasingvertrag kündigen Das Wichtigste in Kürze
Der Leasingvertrag ist in seiner Wirkung an den Mietvertrag angelehnt: Auch hier wird ein Gegenstand zum Gebrauch überlassen, ohne dass sich die Eigentumsverhältnisse ändern.
Häufig wird der Leasingvertrag als Alternative zur Finanzierung genutzt. Dies ist sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich möglich.
Als Leasingnehmer ist die Kündigung des Leasingvertrags nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen wichtiger Gründe möglich.
Auch ein Widerruf des Leasingvertrages ist nur in eng gesetzten Grenzen möglich – und das auch nur dann, wenn du als Privatperson einen Leasingvertrag abgeschlossen hast.
Was ist ein Leasingvertrag?
Vorab sei zu erwähnen, dass es sich beim Leasingvertrag um eine sui-generis-Vertragsform handelt, die demnach nicht explizit durch Gesetze geregelt ist. Im Normalfall gilt für das Leasing: Eine bestimmte Sache wird gegen ein vorher festgelegtes Entgelt einem Nutzer zum Gebrauch überlassen. Beim Leasingvertrag gehen im Vergleich zum Mietvertrag jedoch auch die Wartungs- und Instandhaltungspflichten auf den Leasingnehmer über.
Bekannt ist diese Vertragsform unter anderem auch als Finanzierungsalternative. In solchen Fällen wird ein Finanzierungsleasingvertrag abgeschlossen. Dabei gibt es einen Unterschied zwischen sogenannten Vollamortisations- und Teilamortisationsverträgen: Ersterer bedeutet, dass die Nutzungsdauer der wirtschaftlichen Lebensdauer des Objektes gleicht, während die Summe der Leasingraten dem Gesamtwert der Leistung entspricht. Bei der Teilamortisation wird die Laufzeit von den Parteien vereinbart. Dieses Modell beinhaltet meist eine Kaufoption. Wird diese nicht genutzt, geht das Objekt in der Regel zurück an den Eigentümer.
Ein Leasingvertrag ist eine spezielle Vertragsform, die gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist. Außerdem gibt es verschiedene Varianten von Leasingverträgen. Wenn du einen Leasingvertrag vor Ablauf der Vertragszeit beenden möchtest, kannst du ihn kündigen. Was du dabei beachten solltest, klärst du am besten mit einem Spezialisten.
Pierre Torster Rechtsanwalt![]()
Zusammenfassung:
Der Leasingvertrag ist nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt. Vom Mietvertrag unterscheidet er sich insbesondere dadurch, dass Instandhaltungspflichten an den Leasingnehmer übergehen. Als Finanzierungsalternative tritt der Leasingvertrag häufig in Form von Vollamortisations- oder Teilamortisationsverträgen auf.

Wann kannst du einen Leasingvertrag kündigen?
Grundsätzlich ist die Kündigung des Leasingvertrages für den Leasingnehmer nur im Ausnahmefall möglich. Hier spielt das Schutzbedürfnis des Leasinggebers eine entscheidende Rolle. Dieser ist gerade an der Verbindlichkeit des Vertrages interessiert, um mit den vereinbarten Leasingraten die Anschaffung des Leasingobjektes zu finanzieren. Könnte der Leasingnehmer nach Lust und Laune den Leasingvertrag kündigen, würde das wirtschaftliche Risiko für den Leasinggeber unkalkulierbar anwachsen.
Für dich als Leasingnehmer bedeutet das: Möchtest du den Leasingvertrag vorzeitig kündigen, ist das nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich:
Der geleaste Gegenstand wurde gestohlen oder sehr stark beschädigt.
Es wurde ein vertragliches Kündigungsrecht vereinbart.
Die Tatsache, dass du als Leasingnehmer kein Interesse mehr an der Fortführung des Leasingverhältnisses hast, ist kein wichtiger Grund für die Kündigung des Leasingvertrages. In der rechtlichen Praxis wird hier stets auf die besonderen Umstände im Einzelfall abgestellt.
Der Leasinggeber hat aber auch in einigen weiteren Fällen das Recht, den Vertrag frühzeitig zu kündigen. Diese Rechte werden eingeräumt, um einen wirtschaftlichen Schaden vom Leasinggeber abwenden zu können:
Der Leasingnehmer kommt seinen Ratenzahlungen nicht nach (mindestens 2 Raten Rückstand).
Der Leasingnehmer verstößt gegen die vertraglich vereinbarten Bedingungen.
Der Leasingnehmer ist verstorben.
Weitere Informationen dazu, wann du einen Vertrag kündigen kannst, findest du hier.
Leasingvertrag kündigen nach Schaden oder Diebstahl
Damit ein Leasingvertrag aufgrund eines Schadens oder Diebstahls gekündigt werden kann, müssen auch hier besondere Faktoren vorliegen. Im Schadensfall muss ein sogenannter Totalschaden vorliegen bzw. die Reparaturkosten bei mehr als 60 % des Wiederbeschaffungswertes liegen. In einem solchen Fall kann der Leasingvertrag gekündigt werden. Starke Schäden, insbesondere wenn die Nutzbarkeit des Gegenstands nicht länger gegeben ist, sind immer ein Grund für eine fristlose, außerordentliche Kündigung.
Ganz ähnlich ist es im Falle eines Diebstahls: Als Leasingnehmer bist du nicht mehr in der Lage, den geleasten Gegenstand vertragsgemäß zu nutzen. In so einem Fall kannst du den Leasingvertrag vorzeitig kündigen.
Dennoch solltest du vorsichtig sein: Wird der Leasingvertrag gekündigt, weil es zu einem massiven Schaden oder gar einem Diebstahl kam, kann der Leasinggeber unter Umständen Schadensersatzforderungen geltend machen. Wie hoch die Entschädigungszahlung ausfällt, hängt dabei in der Regel vom Restwert des geleasten Gegenstandes ab.
Leasingvertrag wird aufgrund ausstehender Ratenzahlungen gekündigt
Kommt es seitens des Leasingnehmers zu einem Zahlungsverzug, der zwei oder mehr Ratenzahlungen beträgt, so kann der Leasinggeber den Vertrag außerordentlich kündigen. Ob eine fristlose Kündigung möglich ist, hängt davon ab, ob der Leasingnehmer eine Privatperson ist oder der Vertrag auf ein Unternehmen läuft. Bei Privatpersonen, die den Leasinggegenstand auch ausschließlich privat nutzen, muss zunächst eine weitere Zahlungsfrist von 14 Tagen eingeräumt werden, ehe der Leasingvertrag gekündigt werden kann. Natürlich müssen Leasingnehmer auch hier mit Schadensersatzforderungen rechnen.
Leasingvertrag nach Vertragsverletzungen kündigen
Erhält der Leasinggeber Kenntnis über ein mögliches Fehlverhalten des Leasingnehmers, so besteht ebenfalls die Möglichkeit der frühzeitigen Kündigung des Leasingvertrages durch den Leasinggeber. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Leasingnehmer den Leasinggegenstands vertragswidrig nutzt – zum Beispiel ein privat geleastes Kraftfahrzeug für gewerbliche Taxifahrten nutzt – oder den Vertragsgegenstand an einen Dritten, zum Beispiel gegen eine Mietzahlung, weitergibt. Auch hier ist es für den Leasinggeber durchaus möglich, Schadensersatzforderungen sowie die frühzeitige Vertragsauflösung einzufordern.
KLUGO Tipp:
Der Leasinggeber erleidet durch die Kündigung des Leasingvertrages einen wirtschaftlichen Schaden. Diesen wird er regelmäßig dem Leasingnehmer in Rechnung stellen, da dieser ja vorzeitig aus dem vertraglichen Verhältnis ausscheidet. Wirtschaftlich ist die Kündigung des Leasingvertrages daher in keinem Fall eine lohnenswerte Lösung.
Wie kann ein Leasingvertrag gekündigt werden?
Bevor du deinen Leasingvertrag kündigst, solltest du prüfen, ob du von einem vertraglich vereinbarten Kündigungsrecht Gebrauch machen kannst. Nur, wenn das der Fall ist, kommst du aus deinem Leasingvertrag heraus. Falls dir ein solches Recht eingeräumt wurde, setzt du das Kündigungsschreiben auf und erläuterst darin die Gründe für deine frühzeitige Vertragskündigung. Nur dann wird die Kündigung auch akzeptiert. Das Schreiben sollte von Hand unterzeichnet und anschließend per Post an den Leasinggeber gesendet werden. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, solltest du das Kündigungsschreiben per Einschreiben verschicken.
Die Kündigung muss dabei die folgenden Angaben zwingend aufführen:
Name
Adresse
Vertragsnummer
Kündigungstermin
Kündigungsgrund
KLUGO Tipp:
Verschick die Kündigung immer per Einschreiben. Es ist zwar nicht zwingend notwendig für die Wirksamkeit, aber es erleichtert dir den Nachweis, falls es später zu Schwierigkeiten kommt.
Ist das Kündigungsrecht bereits im Vertrag vorgesehen, dann ist dieses in der Regel an bestimmte Bedingungen gebunden. Die entsprechenden Vertragsklauseln finden sich in den Vertragsunterlagen und sind für juristische Laien nicht immer einfach zu erkennen. Dies gilt gerade auch dann, wenn eine Kündigung des Leasingvertrages angestrebt wird und unklar ist, ob das überhaupt möglich ist. Ein Anwalt für Vertragsrecht kann hier wertvolle Hilfestellung leisten und sowohl die einzelnen Vertragsklauseln prüfen, als auch die Möglichkeiten, die sich für dich als Leasingnehmer rund um den Leasingvertrag ergeben.
Warum kannst du den Leasingvertrag nur in Ausnahmefällen kündigen?
Wenn du dich entscheidest, ein Auto, eine Maschine oder ein anderes Gerät zu leasen, gehst du einen verbindlichen Vertrag mit der Leasinggesellschaft oder dem Kreditinstitut ein. Der Leasinggeber hat natürlich kein Interesse daran, das Leasing vorzeitig zu beenden – mit den monatlichen Raten deckt er die Anschaffungskosten des Geräts und macht dabei auch einen Gewinn. Bei einer frühzeitigen Beendigung des Vertrags würde der Leasinggeber auf den fälligen Kosten sitzen bleiben und Verluste machen. Deshalb hat der Gesetzgeber einige Voraussetzungen an die Kündigung geknüpft.
Ein Leasingvertrag lässt sich nicht einfach kündigen, nur weil du in finanziellen Schwierigkeiten steckst oder das Geschäft, auf das das Leasing läuft, Insolvenz anmeldet. Du brauchst einen wichtigen und triftigen Grund, um den Vertrag vorzeitig zu beenden.
Was passiert, wenn der Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt?
Tatsächlich sieht der Gesetzgeber einen so hohen Schutz für den Leasinggeber vor, dass selbst im Todesfall seitens des Leasingnehmers der Vertrag nicht automatisch endet. Der Vertrag geht also auf den oder die Erben über, sofern diese das Erbe annehmen. Sowohl die Erben als auch der Leasinggeber haben jedoch das Recht, Leasingverträge im Falle eines Todesfalls innerhalb eines Monats außerordentlich zu kündigen. Dies kann allerdings mit hohen Ausstiegskosten verbunden sein – denn der Leasinggeber darf die monatlichen Raten rückwirkend erhöhen, gemäß der vertraglich vorgesehenen Amortisationstabelle. Außerdem sind Erben dazu verpflichtet, eventuelle Schäden am Leasinggegenstand, die bei der Rückgabe bekannt werden, finanziell auszugleichen.
Welche Möglichkeiten bleiben, wenn eine Kündigung des Leasingvertrages nicht funktioniert?
Wenn eine Kündigung des Leasingvertrages nicht infrage kommt, gibt es dennoch einige Alternativen, mit denen sich der Leasingvertrag beenden lässt. Ob diese in Ihrem individuellen Fall infrage kommen, muss anhand des Vertrages geprüft werden. Wenn du dabei Unterstützung benötigst, hilft Ihnen ein Anwalt für Vertragsrecht weiter.
Folgende Optionen gibt es, um frühzeitig den Leasingvertrag beenden zu können:
Aufhebungsvertrag
Leasingübernahme
Widerruf
Anfechtung
Rücktritt
Einen Leasingvertrag mit Aufhebungsvertrag beenden
Einige Anbieter von Leasingverträgen sind durchaus bereit, sich auf eine frühere Aufhebung des Vertrages einzulassen. In einem solchen Fall spricht man von einer Leasingbeendigung durch einen Aufhebungsvertrag. Dies kann jedoch mit hohen Abstandszahlungen einhergehen, die für den Leasingnehmer fällig werden – denn der Leasinggeber hat ein begründetes Interesse daran, den Vertrag weiterlaufen zu lassen. Wie hoch die Abstandszahlungen sind, die im Falle eines Aufhebungsvertrages fällig werden, hängt von den noch ausstehenden Ratenzahlungen und dem Restwert des Leasinggegenstandes ab.
Zudem müssen beide Vertragspartner mit einer Vertragsaufhebung einverstanden sein. Der einseitige Wille, den Vertrag frühzeitig zu beenden, ist hier nicht ausreichend.
Einen Leasingvertrag mit Leasingübernahme beenden
Wer als Leasingnehmer aus dem Leasingvertrag aussteigen möchte, der kann alternativ zur Kündigung des Leasingvertrages auch eine sogenannte Leasingübernahme in Betracht ziehen. Dies ist vor allem dann von Interesse, wenn die regelmäßigen Leasingraten aufgrund einer veränderten finanziellen Situation wirtschaftlich nicht mehr zu bewältigen sind.
Bei der Leasingübernahme tritt eine dritte Person an die Stelle des ursprünglichen Leasingnehmers. Sie übernimmt insbesondere die Verpflichtung, die regelmäßigen Leasingraten zu entrichten. Der neue Leasingnehmer ist dabei im Vorteil: Er profitiert in der Regel von der Kürze der Vertragslaufzeit und handelt daher fast immer aus wirtschaftlichem Interesse heraus.
KLUGO Tipp:
Wenn du eine Leasingübernahme anstrebst, solltest du dich auf speziellen Leasingbörsen informieren. Diese sind dafür gedacht, Leasingverträge anzubieten und Interessenten bei der Leasingübernahme zu unterstützen.
Für die Leasingübernahme ist es lediglich erforderlich, dass der Leasinggeber in den Vertragsübergang einwilligt. Dies stellt in der Praxis erfahrungsgemäß kein Problem dar, ist aber oft an eine Gebühr gekoppelt. Des Weiteren ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem neuen Leasingnehmer erforderlich, der die Einzelheiten der Leasingübernahme regelt.
Einen Leasingvertrag durch Widerruf beenden
Wie bei vielen anderen Vertragsarten ist auch beim Leasingvertrag ein Widerruf grundsätzlich möglich. Allerdings ist die Frist für einen Widerruf begrenzt. Als Leasingnehmer stehen Ihnen dafür nur zwei Wochen nach Vertragsabschluss zur Verfügung. Probleme ergeben sich regelmäßig dann, wenn die 14 Tage bereits verstrichen sind und der Leasingnehmer nun doch aus dem Leasingvertrag heraus möchte.
Zusammenfassung:
Ein Widerruf ist grundsätzlich nur bei einem privaten Leasingvertrag möglich. Gewerbekunden, die einen Leasingvertrag abschließen, steht nach dem Willen des Gesetzgebers kein Widerrufsrecht zu. Dies ergibt sich explizit aus § 355 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB).
Ist die gesetzliche Widerrufsfrist überschritten, besteht realistisch kaum noch eine Chance, den Leasingvertrag per Widerruf vorzeitig zu beenden. Allerdings kann sich hier eine Ausnahme ergeben, wenn du als privater Leasingnehmer bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht belehrt wurdest. Dann verlängert sich die Widerrufsfrist um zwölf Monate.
Wenn du unsicher bist, ob deine Widerrufsbelehrung als Leasingnehmer ordnungsgemäß erfolgt ist, solltest du dir kompetente Unterstützung von einem erfahrenen Anwalt holen. Er kann dir sowohl bei Gesprächen mit dem Leasinggeber als auch bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung rund um den Leasingvertrag helfen. Bei allen anderen Fragen zum Thema Leasing stehen wir dir gerne in einer telefonischen Erstberatung zur Seite. Unsere kompetenten Partner-Anwälte unterstützen dich mit ihrer Expertise und Erfahrung bei allen Anliegen.
Einen Leasingvertrag anfechten
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Anfechtung des Leasingvertrages möglich – und zwar durch Leasinggeber oder Leasingnehmer. Kommt es zu einer Anfechtung des Leasingvertrages, entfallen für beide Seiten alle Vertragspflichten.
Für die Anfechtung müssen jedoch triftige Gründe vorliegen. Mögliche Gründe, die die Anfechtung eines Leasingvertrages rechtfertigen, sind:
Irrtum über einen wesentlichen Vertragsbestandteil (z. B. wenn es bei der Prüfung der Bonität zu einem Fehler kam oder der Leasinggegenstand nicht der Art entspricht, die im Vertrag festgehalten wurde).
Es liegt eine arglistige Täuschung vor.
Der Vertrag kam unter Androhung von Gewalt, Drohung o. ä. zustande.
Um den Leasingvertrag anzufechten, reicht ein formloses Schreiben an den Leasinggeber aus. Gehst du hier kurz darauf ein, warum du den Leasingvertrag anfechten möchtest. Sofern der Vertragspartner die Anfechtung des Vertrages nicht anerkennt, kommt es meist zu einem gerichtlichen Verfahren, in dem der Anfechtungsgrund geprüft wird.
Rücktritt vom Leasingvertrag
Unter Umständen ist auch ein Rücktritt vom Leasingvertrag möglich – allerdings müssen auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wurde ein Leasingvertrag abgeschlossen und der Leasinggegenstand, den du erhalten hast, ist mangelhaft, so rechtfertigt dies grundsätzlich eine frühzeitige Auflösung des Leasingvertrages durch Rücktritt.
Mit Abschluss des Leasingvertrages tritt der Leasinggeber nämlich gleichzeitig seine Gewährleistungsrechte gegenüber dem Hersteller des Geräts an den Leasingnehmer ab. Du musst dem Hersteller daher zunächst zwei Nachbesserungsversuche einräumen, bevor du den Leasingvertrag durch Rücktritt beenden und das Leasinggerät zurückgeben kannst. Auch hier reicht ein formloses Schreiben aus, in dem du die Gründe für deinen Vertragsrücktritt darlegst.
Zusammenfassung:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden. Ob diese Optionen für dich infrage kommen, kann ein Anwalt für Vertragsrecht für dich prüfen.
Kann man einen Leasingvertrag ändern?
In einigen Fällen ist es durchaus möglich, den Leasingvertrag noch während der Vertragslaufzeit ändern zu lassen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn du das bisher geleaste Gerät vor Ablauf des Vertrages gegen ein moderneres Gerät tauschen möchtest – denn hier profitiert in der Regel auch der Leasinggeber von höheren Leasingraten. Offene Verpflichtungen, die aus dem alten Leasingvertrag resultieren, werden dabei meist in einen neuen Leasingvertrag übernommen.
Außerdem kann im Falle einer Leasingübernahme der Vertrag geändert werden. Hier geht es vor allem um eine Änderung des Vertragspartners, möglich sind aber auch Änderungen der Ratenzahlungen.
Sprich im Zweifelsfall mit deinem Leasinggeber, ob eine Änderung des Vertrages möglich ist. Ein Anspruch darauf besteht nur in wenigen Ausnahmefällen. Mit einem Anwalt für Vertragsrecht kannst du prüfen, ob ein solcher Ausnahmefall gegeben ist. Das gilt auch dann, wenn der Leasingvertrag online abgeschlossen wurde.
Wie kann dir ein Anwalt für Vertragsrecht helfen, einen Leasingvertrag zu kündigen?
Ein Anwalt für Vertragsrecht schaut sich zunächst die vertraglichen Bedingungen an und klärt wichtige Fragen: Sieht der Vertrag ein Kündigungsrecht vor? Kannst du von einem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen? Wie lässt sich vermeiden, dass der Leasinggeber Schadensersatzansprüche stellt – und wenn nicht, wie hoch fallen diese aus? Kann der Vertrag auch ohne Kündigung aufgelöst werden? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, könnt ihr zusammen mit dem Anwalt den weiteren Verlauf planen.
Falls du eine erste Einschätzung zu deinem Fall möchtest, stehen dir die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten im Rahmen der telefonischen Erstberatung gerne zur Seite und werfen einen Blick auf deinen individuellen Fall. Ob du danach weiter von unseren Rechtsexperten beraten werden möchtest, entscheidest du natürlich selbst.