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Führerscheinentzug Drogenkonsum
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Wann droht der Führerscheinentzug wegen Drogen?

Im Straßenverkehr sind wir nicht nur für unsere eigene, sondern auch für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer verantwortlich. Deswegen hat der Gesetzgeber festgelegt, dass das Fahren unter Drogeneinfluss verboten ist. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen rechnen, zu denen unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis und das Fahrverbot zählen. Wie hoch die Strafe für das Fahren unter Drogeneinfluss ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Autofahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss setzen Autofahrer ihren Führerschein aufs Spiel.
  • Geringfügige Verstöße führen meist zu einem temporären Fahrverbot, während schwerwiegende Verstöße den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben können.
  • Welche Strafe für Drogen am Steuer droht, hängt unter anderem von der Art der Droge, der Häufigkeit des Konsums und der Fahrtauglichkeit trotz Konsums ab.
  • Bei einer Verkehrskontrolle sollten Autofahrer keine Fragen beantworten, um sich nicht selbst zu belasten.
  • Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann Ihnen im Falle eines drohenden Führerscheinentzugs jederzeit behilflich sein.

Was ist der Unterschied von Führerscheinentzug und Fahrverbot?

Je nach Schwere des Vergehens können Drogen am Steuer unter anderem zu einem Fahrverbot oder gar zu einem Führerscheinentzug führen. Doch was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug? Ein Fahrverbot dauert immer zwischen einem und drei Monaten. Für diese Zeit wird der Führerschein eingezogen und nach Ablauf des Fahrverbots wieder ausgehändigt und der Delinquent darf wieder Auto fahren.

Schwere Verstöße können jedoch zum Führerscheinentzug mit einer mindestens halbjährigen Sperrfrist führen. Nach dieser muss der Führerschein teils unter Auflagen neu beantragt werden. Im schlimmsten Fall kann der Führerscheinentzug lebenslang angeordnet werden.

Welche Strafen es für Drogen am Steuer gibt und ob unter Umständen nicht nur ein Fahrverbot verhängt, sondern der Führerschein für einen bestimmten Zeitraum oder gar lebenslang entzogen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Welche Drogen (Alkohol, weiche Drogen, harte Drogen, Mischkonsum) wurden konsumiert?
  • In welcher Menge wurden die Drogen konsumiert?
  • War die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt, kam es zu Fahrfehlern oder Ausfallerscheinungen?
  • Wie häufig wurde der Fahrer schon mit Drogen am Steuer erwischt?

Welche Strafen gibt es für Drogen am Steuer?

Welche Strafen es für Drogen am Steuer gibt und ob eventuell ein Führerscheinentzug wegen Drogen droht, ist maßgeblich von der konsumierten Droge und der Häufigkeit des Konsums abhängig:

Alkohol

Für Alkohol hat der Gesetzgeber Promillegrenzen festgelegt. Als absolut fahruntüchtig werden Fahrer eingestuft, die mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut haben. In solchen Fällen droht meist die Entziehung des Führerscheins sowie eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Eine relative Fahruntüchtigkeit besteht bei 0,3-1,1 Promille. Die Höhe der Strafe hängt dann davon ab, ob es zusätzlich zu Fahrauffälligkeiten gekommen ist. Generell begehen Autofahrer ab einer Promillegrenze von 0,5 eine Ordnungswidrigkeit, die mit Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe und einem Fahrverbot geahndet wird. In unserem Beitrag Promillerechner, können Sie ausrechnen, ab wann Sie als verkehrsuntüchtig gelten.

Cannabis

Die Strafen fürs Fahren unter Cannabiseinfluss sind gemäß § 315c StGB ähnlich wie die fürs Fahren unter Alkoholeinfluss. Für eine Verurteilung reicht der einfache Konsum von Cannabis aber nicht aus, sondern es muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass eine Fahruntüchtigkeit vorlag. Über die gestaffelten Grenzwerte für Cannabis im Blut können Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Konsums gezogen werden. Wer regelmäßig Cannabis zu sich nimmt, muss also eher mit dem Führerscheinentzug oder einem Fahrverbot rechnen als jemand, der gelegentlich oder gar einmalig Cannabis konsumiert hat.

Harte Drogen

Selbst der Nachweis geringer Konzentrationen harter Drogen wie Kokain oder Heroin im Blut führen zum Führerscheinentzug. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in seinem Beschluss vom 20. April 2016, Az. 1 L 269/16.NW entschieden, dass auch geringe Amphetaminwerte im Blut den Führerscheinentzug rechtfertigen.

Mischkonsum

Beim Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist maßgeblich, ob die Drogen gleichzeitig konsumiert wurden. Dann droht in jedem Fall der Verlust des Führerscheins.

Kommt es zum Führerscheinentzug bei Drogen in der Probezeit?

In der Probezeit kommt es beim Fahren und Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht automatisch zum Führerscheinentzug. Allerdings gilt der Alkohol- und Drogenkonsum während der Probezeit als schweres Vergehen. Die Folge kann neben der Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahren Bußgelder zwischen 200 und 1500 € sowie die Anordnung des Besuchs einer Nachschulung sein. Wer in der Probezeit zum dritten Mal ordnungswidrig handelt, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Ob Probezeit oder nicht: Oftmals lohnt es sich, gegen eine Strafe wegen Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer Widerspruch einzulegen. Hier können Sie ein Musterschreiben abrufen. Kontaktieren Sie am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht und schildern Ihren individuellen Fall.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Wenn Sie in eine Polizeikontrolle geraten, sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Führerschein sowie die Fahrzeugpapiere zu zeigen und Angaben zu Ihrer Person zu machen. Auch wenn Sie aufgefordert werden, aus dem Fahrzeug auszusteigen, müssen Sie der Aufforderung nachkommen. Alle weiteren Fragen müssen und sollten Sie nicht beantworten. Es ist Ihr gutes Recht, in einer Verkehrskontrolle zu schweigen – und von diesem Recht sollten Sie möglichst auch Gebrauch machen, um sich nicht durch unbedachte Aussagen selbst zu belasten.

Benötigen Sie Hilfe, weil Ihnen wegen Alkohol oder Drogen am Steuer der Entzug der Fahrerlaubnis droht? Dann kontaktieren Sie jetzt einen unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Verkehrsrecht und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.