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Urlaub trotz Krankschreibung
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Urlaub trotz Krankschreibung erlaubt?

Arbeitnehmer, die erkranken und aufgrund dessen nicht arbeiten können, müssen nicht zwangsläufig zuhause bleiben. Wenn es der Genesung nicht im Wege steht, dürfen sie sogar in den Urlaub fahren. Trotzdem gibt es einiges zu beachten, wenn Arbeitnehmer einen Urlaub trotz Krankschreibung planen. Lesen Sie hier nach, was Sie beachten müssen, welche Rechte und Pflichten Sie haben und ob Krankengeld einer Urlaubsreise im Wege steht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen in den Urlaub fahren, wenn der Urlaub den Genesungsprozess nicht gefährdet.
  • Fahren Arbeitnehmer in den Urlaub, obwohl die Reise die Heilung beeinträchtigt, riskieren sie eine Kündigung.
  • Urlaub trotz Krankengeld ist im EU-Ausland und mit vorherigem Antrag bei der Krankenkasse möglich.
  • Erkranken Arbeitnehmer während des Urlaubs, müssen sie ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren und ein Attest sowie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
  • Eine Beratung beim Partner-Anwalt und Rechtsexperten von KLUGO steht Ihnen bei Fragen rund um arbeitsrechtliche Themen jederzeit offen.

Welche Rechte und Pflichten bei Krankschreibung gelten für Arbeitnehmer?

Was ist bei einer Krankschreibung erlaubt? Diese Frage stellen sich wohl alle Arbeitnehmer im Laufe der Zeit. Grundsätzlich haben sie ihren Arbeitgeber gegenüber die Pflicht, sich im Falle einer Krankheit so zu verhalten, dass sie möglichst schnell gesund werden und ihre Arbeitskraft wieder zur Verfügung steht. Demzufolge ist es erlaubt, in den Urlaub zu fahren, wenn man krankgeschrieben ist. Die Voraussetzung ist, dass die Reise den Genesungsprozess nicht beeinträchtigt bzw. hinauszögert. Im Zweifelsfall sollten Arbeitnehmer also ärztlichen Rat einholen.

Urlaub trotz Krankschreibung – worauf muss ich achten?

Fahren Arbeitnehmer in den Urlaub, obwohl die Reise die Heilung beeinträchtigt, kann dies im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen. So urteilte das BAG am 02.03.2006 mit dem Az.: 2 AZR 53/05 im Fall eines Arztes, der an einer Hirnhautentzündung erkrankt in den Urlaub fuhr und sich dort das Bein brach, woraufhin er einige Monate ausfiel.

Solange ein Urlaub der Genesung aber nicht entgegensteht, spricht nichts dagegen. Das gilt auch, wenn Arbeitnehmer bereits länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind und trotz Krankengeld Urlaub machen möchten. Das BSG entschied hier im Urteil vom 04.06.2019 mit dem Az.: B 3 KR 23/18 R zugunsten eines Arbeitnehmers, der wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben war, seine Reise ins EU-Ausland nach Dänemark aber trotzdem antreten wollte.

Obwohl die behandelnde Ärztin die Reise befürwortete und der Kläger den Urlaub bei seiner Krankenkasse wie vorgeschrieben beantragt hatte, wollte diese die Zahlung des Krankengeldes einstellen. Das BSG entschied aber, dass die Krankenkasse nicht berechtigt ist, die Auszahlung des Krankengelds zu stoppen bzw. eine Reise ins EU-Ausland zu verweigern, nur weil sie Bedenken hat, die Reise könne den Gesundheitszustand verschlimmern.

Wie weit darf man wegfahren, wenn man krankgeschrieben ist?

Zu beachten ist, dass Urlaub trotz Krankengeld nur im EU-Ausland möglich ist. Wenn Sie weiter wegfahren möchten, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellen, weil die europäischen Regelungen zum Geldleistungsexport außerhalb der EU nicht greifen.

Ebenso ist es wichtig, dass Sie eine geplante Reise bei der Krankenkasse beantragen und Aufforderungen zu ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen nachkommen. Bei Unsicherheiten oder Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen kann Ihnen eine Beratung beim Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.

Wie müssen sich Arbeitnehmer verhalten, wenn sie während des Urlaubs krank werden?

Erkranken Arbeitnehmer während ihres Urlaubs, können sie die Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Voraussetzung hierfür ist, dass sie ihre Arbeitgeber sofort über die Erkrankung informieren und ein ärztliches Attest sowie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beibringen. Ob diese aus dem Inland oder Ausland stammen, ist laut BAG-Urteil vom 01.10.1997 mit dem Az.: 5 AZR 499/96 unerheblich.

So hilft Ihnen ein KLUGO-Partneranwalt weiter

Arbeitsrechtliche Themen können äußerst komplex sein und Laien vor eine große Herausforderung stellen. Wenn Sie konkrete Probleme haben oder einen Rat wünschen, können Sie jederzeit die telefonische Erstberatung bei einem Partner-Anwalt und Rechtsexperten von KLUGO nutzen, Ihr Anliegen in aller Ruhe schildern und Soforthilfe erhalten.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.