Arbeitsrecht An Weihnachten arbeiten: Die Top 5 Fragen und Antworten
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Weihnachten ist die Zeit der Besinnlichkeit – der feierliche Anlass sorgt aber auch immer wieder für interessante Fragen im Arbeitsrecht. Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld? Und dürfen Arbeitgeber zu Weihnachten eine Kündigung aussprechen? Hier erhältst du Antworten auf die fünf häufigsten Arbeitsrecht-Fragen zu Weihnachten.
Arbeiten an Weihnachten Das Wichtigste in Kürze
Heiligabend ist ein normaler Arbeitstag, wenn er nicht auf einen Sonntag fällt. Deshalb können an diesem Tag Kündigungen zugestellt werden und es besteht im Allgemeinen eine Arbeitspflicht.
Mitarbeitende müssen sowohl an digitalen wie auch an Weihnachtsfeiern in Präsenz nicht teilnehmen. Fallen sie in die Arbeitszeit, müssen Mitarbeitende in dieser Zeit regulär arbeiten.
Weihnachtsgeschenke von Kunden dürfen behalten werden, wenn es die Unternehmensrichtlinien erlauben und sie der beruflichen Stellung des Mitarbeiters angemessen sind.
Es besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn die Zahlung vertraglich festgehalten ist und sie eine explizite Entlohnung für geleistete Arbeit ist.
1. Muss ich an der Weihnachtsfeier teilnehmen?
Ob die Weihnachtsfeier in Präsenz oder wegen Krankheitsfällen remote stattfindet: Es gibt immer Mitarbeitende, die solche Veranstaltungen meiden. In beiden Fällen besteht für Mitarbeitende keine Teilnahmepflicht. Findet die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit statt, müssen alle Mitarbeitende, die nicht teilnehmen möchten, ihrer regulären Arbeit nachkommen.
2. Sind Kündigungen an Weihnachten erlaubt?
Im Arbeitsrecht ist Weihnachten ein wichtiges Thema, wenn es um Kündigungen geht. Zum Ende des Jahres laufen nämlich auch viele Kündigungsfristen ab: Am 31. Dezember endet ein Monat, ein Quartal und zugleich ein Kalender(-halb-)jahr. Deshalb handelt es sich auch um ein magisches Datum für die Personalabteilung, da bis zum Jahresende oftmals Kündigungen ausgesprochen werden. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist müssen Feier- und Sonntage berücksichtigt werden. Deshalb ist es in einer feiertags intensiven Zeit wie dem Dezember empfehlenswert, mit dem Verschicken des Kündigungsschreibens nicht bis zum 31. Dezember zu warten.
Der Heiligabend muss dabei nicht besonders berücksichtigt werden, denn es handelt sich um einen normalen Arbeitstag. Die Kündigung kann also an Heiligabend zugestellt werden. Das geschieht entweder durch Einwurf in den Briefkasten oder persönlich im Betrieb. Hast du Zweifel an der Rechtmäßigkeit deiner Kündigung? Dann bespreche deine Situation mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
3. Dürfen Mitarbeitende Weihnachtsgeschenke behalten?
Jedes Unternehmen kann in seinen unternehmensinternen Richtlinien festlegen, ob Mitarbeitende Weihnachtsgeschenke von Geschäftspartnern annehmen dürfen. Ist es verboten, sollten Mitarbeitende sich an diese Regelung halten, da ihnen sonst eine Kündigung drohen kann. Zudem müssen die Schenkungen im Einzelfall sozialadäquat sein. Geringfügige Geschenke sind zumeist erlaubt. Ob der Gutschein über 200 Euro oder der ausgesuchte Cognac noch der Stellung des jeweiligen Mitarbeiters entspricht, muss individuell bewertet werden.
4. Besteht an Weihnachten eine Arbeitspflicht?
Der 24. Dezember ist kein Feiertag und damit ein normaler Arbeitstag. Es gibt zwei Ausnahmen, die es erlauben, an diesem Tag nicht zu arbeiten:
Urlaub: Möchten Mitarbeitende diesen Tag bereits zu Hause verbringen, können sie sich für Heiligabend einen ganzen oder halben Tag Urlaub nehmen.
Freistellung des Arbeitgebers: Es gibt Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden an diesem feierlichen Tag unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts ganz oder teilweise freigeben.
Alternativ kann ein Freizeitausgleich für geleistete Überstunden oder ein Schichtwechsel mit Kollegen in Frage kommen.
5. Wenn kein Weihnachtsgeld gezahlt wird – ist das rechtens?
Es ist von den Regelungen im Arbeitsvertrag abhängig, ob ein Mitarbeiter Anspruch auf Weihnachtsgeld hat. In dem Arbeits- oder Tarifvertrag kann explizit geregelt sein, dass der Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld erhält, das Teil seiner Vergütung für die geleistete Arbeit ist. Ohne Zustimmung des Mitarbeiters bzw. der Gewerkschaft ist das Einbehalten des Weihnachtsgeldes hier praktisch nicht möglich.
Ist das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und keine vertraglich festgelegte Leistung, gibt es keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld und es kann einbehalten werden.
Wurde dir zum Ende des Jahres gekündigt? Oder hast du eine Abmahnung erhalten, weil du das Weihnachtsgeschenk eines Kunden behalten hast? Wenn du Arbeitsrecht-Fragen rund um das Thema Weihnachten hast, dann vereinbare gern einen Termin für ein unverbindliches Gespräch. Ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte für Arbeitsrecht wird dich gern beraten.