ohne Anwalt vor Gericht
THEMEN

Wie kann ich mich vor Gericht ohne Anwalt selbst verteidigen?

Gerade bei kleineren juristischen Problemen fragen sich viele Beteiligte, ob es überhaupt notwendig ist, einen Anwalt zu beauftragen.

Das Wichtigste in Kürze: Ohne Anwalt vor Gericht

Sie möchten sich vor Gericht selbst verteidigen? Dann sollten Sie folgende Punkte bedenken:

  • Wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, ist die Prozesskostenhilfe im Zivilprozess besser geeignet, als dass Sie vor Gericht ohne Anwalt auftreten.
  • Im Strafprozess ist möglicherweise ein Fall der notwendigen Verteidigung einschlägig: Hier sollten Sie im Rahmen einer telefonischen Erstberatung mit einem Anwalt Ihre Optionen untersuchen.
  • Sollten Sie sich selbst verteidigen, sollten Sie sich umfassend informieren über Ablauf und Gepflogenheiten vor Gericht.

Ist es überhaupt möglich, sich selbst vor Gericht ohne einen Anwalt zu verteidigen?

Die Suche nach einem Anwalt beginnt in der Regel spätestens dann, wenn es um eine Vertretung vor Gericht geht. Erhalten Beteiligte zum Beispiel eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder sogar einen Strafbefehl bzw. eine Anklageschrift, dann ist juristischer Rat gefragt. Allerdings stellt sich in diesem Rahmen auch die Frage, ob es nicht auch möglich, sich bei dem Gerichtsverfahren selbst zu vertreten.

Grundsätzlich ist es zulässig, dass die Prozessbeteiligten auch ohne Anwalt vor Gericht agieren. Dies ist sowohl auf dem Gebiet des Strafrechts, aber auch im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht möglich. Allerdings hat der Gesetzgeber dafür Grenzen gesetzt: Diese dienen zum einen dem Schutz der Beteiligten und zum anderen der Wahrung eines ordnungsgemäßen Verfahrens.

Wann gilt Anwaltszwang?

Ein Gerichtsverfahren ohne Anwalt ist überall dort möglich, wo sich aus dem Gesetz kein Anwaltszwang ergibt. Dort, wo ein Rechtsanwalt zwingend vorgesehen ist, können bestimmte Rechtshandlungen auch nur durch diesen vorgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, sind diese rechtlich unwirksam und werden vom Gericht nicht zur Kenntnis genommen.

Aus § 78 der Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) ergibt sich explizit, dass bei Verfahren vor dem Land- bzw. Oberlandesgericht eine Vertretung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt zwingend ist. Dies gilt im Zivilrecht gleichermaßen für alle Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. Ebenfalls Anwaltszwang herrscht bei allen Verfahren vor dem Familiengericht: Nach § 114 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (kurz: FamFG). Hier ist eine Gerichtsverhandlung ohne Anwalt nicht möglich.

Ebenfalls besteht im Strafprozess die Möglichkeit, sich selbst zu verteidigen. Aber auch hier ist zwingend dann ein Anwalt vorgesehen, wenn der Tatvorwurf mehr umfasst als ein Vergehen: Straftaten, die der Gesetzgeber mit einer Mindeststrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsentzug belegt, gelten als Verbrechen und erfordern die Vertretung durch einen Anwalt vor Gericht. Diese sogenannte notwendige Verteidigung ist in § 140 der Strafprozessordnung (kurz: StPO) geregelt und sieht vor, dass gegen den Angeklagten nur dann verhandelt werden darf, wenn dieser einen Verteidiger hat.

Ein Verstoß gegen den Anwaltszwang kann im schlechtesten Fall ausschlaggebend dafür sein, den gesamten Prozess zu verlieren.

Worauf sollte ich achten, wenn ich mich selbst verteidigen möchte?

In den Fällen, in denen die Gerichtsverhandlung ohne Anwalt ablaufen kann, ist es dringend notwendig, sich schon vorab mit den Gepflogenheiten vor Gericht zu beschäftigen. Dazu gehört auch das Wissen, wie das Verfahren abläuft und wie man sich vor Gericht verhalten muss - hier sollten Sie vermeiden, durch Ihr Verhalten negativ aufzufallen, denn auch das kann Ihnen im Zweifelsfall zum Nachteil ausgelegt werden.

Beachten Sie daneben folgendes, wenn Sie ohne Anwalt vor Gericht gehen:

  • Zuhören - dies gilt sowohl in Bezug auf den Richter als auch in Bezug auf alle anderen Prozessbeteiligten.
  • Sachlich bleiben - das Gericht urteilt aufgrund von Fakten, dies sollten Sie bei Ihrem Vortrag zur Sache im Hinterkopf behalten.
  • Höflich bleiben - als Institution der Jurisdiktion sollten Sie dem Gericht eine gewisse Grundhöflichkeit entgegenbringen.
  • Dokumente vorbereiten - ggf. müssen Sie Unterlagen einreichen, diese sollten Sie vorbereiten und auf Richtigkeit hin überprüfen.
  • Emotionen ausblenden - diese führen häufig zu Fehlern, die sich im weiteren Verfahren nicht mehr korrigieren lassen.

Macht es Sinn, sich selbst vor Gericht zu verteidigen?

Der Verzicht auf einen Rechtsanwalt erfolgt häufig aufgrund finanzieller Überlegungen. Dabei sollten Sie aber bedenken, dass die fehlende anwaltliche Unterstützung auch viele Nachteile mit sich bringt. Eine falsche Entscheidung kann sich dabei fatal auswirken - und abhängig vom konkreten Rechtsproblem verheerende Folgen nach sich ziehen.

In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich auch dann fachlichen Rat einzuholen, wenn es um die Frage geht, ob überhaupt rechtliche Schritte notwendig sind. Hier bietet KLUGO die Möglichkeit von maßgeschneiderten Beratungspaketen: Diese reichen von einer ersten Orientierung bis hin zu einer telefonischen Erstberatung.

Ihr Vorteil mit KLUGO: Mit unserer Online-Plattform ermöglichen wir jedem, jederzeit den Zugang zum eigenen Recht – und zwar völlig unkompliziert und wenn Sie wünschen auch sofort. Ganz ortsunabhängig können Sie so zusammen mit einem erfahrenen Anwalt im Rahmen der Erstberatung herausfinden, ob wirklich Handlungsbedarf besteht - und welche Optionen sich in Ihrer Situation grundsätzlich bieten.

klugo tipp

Eine telefonische Erstberatung hilft bei der Einschätzung des eigenen Rechtsproblems. Im Anschluss entscheiden Sie selbst, ob Sie einen Anwalt beauftragen möchten - oder sogar müssen.

Was ist, wenn ich mir einen Rechtsanwalt nicht leisten kann?

Die finanzielle Seite einer Beratung durch einen Rechtsanwalt sorgt oft dafür, dass Prozessbeteiligte den Gang zum Anwalt scheuen. Allerdings ist der Verzicht auf einen Anwalt auch bei schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht empfehlenswert. Der Gesetzgeber hat in diesen Fällen durch die Prozesskostenhilfe eine Möglichkeit geschaffen, auch einkommensschwachen Personen ein Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Damit ist sichergestellt, dass niemand aufgrund von finanziellen Umständen auf eigene Rechte verzichten muss.

Grundlage für die Prozesskostenhilfe ist § 114 Abs. (1) ZPO:

§ 114 ZPO Prozesskostenhilfe


(1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe.

Im Strafrecht gibt es die Prozesskostenhilfe nicht. Hier besteht aber die Möglichkeit, dass durch das Gericht ein Pflichtverteidiger nach § 140 StPO bestellt wird. Dieses richtet sich aber nicht nach den finanziellen Verhältnissen des Angeklagten, sondern nach der Schwere der im Raum stehenden Straftat.

Der einer Straftat Beschuldigte, der sich keinen Rechtsanwalt leisten kann und auch keine Möglichkeit hat, das Geld für eine Vertretung aufzubringen, muss bei leichter bis mittlerer Kriminalität auf einen Anwalt verzichten und sich vor Gericht selbst verteidigen.

Die wichtigsten Gründe für einen Pflichtverteidiger sind nach § 140 StPO:

  • Die Hauptverhandlung in erster Instanz findet vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht statt.
  • Der Angeklagte muss durch das Verfahren mit einem Berufsverbot rechnen.
  • Es wird ein Sicherungsverfahren durchgeführt.
  • Der bisher tätige Verteidiger ist durch eine Entscheidung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
  • Dem Beschuldigten wird ein Verbrechen zur Last gelegt.

Können sich mehrere Prozessbeteiligte einen Anwalt teilen?

Nur in wenigen Fällen ist es möglich, dass sich Prozessbeteiligte einen Anwalt teilen - und damit auch die Kosten, die im Rahmen der Rechtsberatung entstehen.

Ein gemeinsamer Anwalt ist immer dann eine Alternative, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Das setzt allerdings voraus, dass die Ehepartner in wesentlichen Punkten bei der Scheidung einig sind. Sie können dann die Scheidungskosten reduzieren, indem sie nur einen Scheidungsanwalt beauftragen, der dann den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreicht.

Ebenfalls kann bei der Erbengemeinschaft ein Rechtsanwalt bei der sogenannten Auseinandersetzung tätig werden. Hier teilen sich die Miterben dann die Kosten für den Anwalt, der in diesem Fall regelmäßig als Vermittler gefragt ist, um bei den mitunter konfliktbehafteten Beziehungen der Miterben untereinander mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie sich vor Gericht selbst verteidigen oder doch Unterstützung bei einem erfahrenen Anwalt suchen sollten, können Sie Sicherheit in unserer telefonischen Erstberatung erhalten. Hier können Sie direkt mit einem erfahrenen Fachanwalt sprechen und Ihre nächsten Schritte besser abwägen.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.