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Arbeitsunfall und Schmerzensgeld
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Arbeitsunfall & Schmerzensgeld: Was ist zu beachten?

Was tun, wenn man einen Arbeitsunfall erleidet? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie bei einem Arbeits- oder Wegeunfall am besten Verletztengeld und Schmerzensgeld durchsetzen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Berufsunfällen zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld und Übergangsgeld.
  • Unter Umständen kann Ihnen auch ein Schmerzensgeldanspruch gegen Ihren Arbeitgeber zustehen.
  • Jeder Arbeitsunfall sollte so schnell wie möglich dem Betrieb und der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.

Was zählt als Arbeitsunfall?

Als Arbeitsunfall zählen alle Unfälle, die Arbeitnehmern im Zusammenhang mit ihrer versicherten Tätigkeit passieren. Das Siebte Sozialgesetzbuch definiert Unfälle als „zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen“.

Das Wichtigste zum Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall

Damit sie nach einem Arbeitsunfall Geld erhalten, muss ein Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Jeder Arbeitsunfall sollte so schnell wie möglich gemeldet werden, schon damit die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sichergestellt ist. Die Meldefrist beträgt drei Tage. Eine Meldung ist zwingend notwendig, wenn der Arbeitnehmer durch den Arbeitsunfall mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Bei der Drei-Tages-Frist wird der Tag des Unfallereignisses nicht mitgezählt. Eine nachträgliche Meldung kann Probleme mit sich bringen. Innerhalb des Betriebes sollte der Arbeitsunfall im betriebsinternen Verbandbuch dokumentiert werden. Außerdem sollten aus Sicht des Arbeitsschutzes Vorkehrungen getroffen werden, damit es nicht zu weiteren Unfällen mit der gleichen Unfallursache kommt. Nach jedem Arbeitsunfall sollte ein Durchgangsarzt aufgesucht werden. Durchgangsärzte sind spezialisierte Fachärzte mit einer Zulassung der Berufsgenossenschaften. Die Berufsgenossenschaft prüft bei einem Arbeitsunfall auch, ob Ansprüche gegenüber Dritten, die den Unfall verursacht haben, geltend gemacht werden können. Falls dies der Fall ist, muss dieser die Kosten tragen und die Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Schädiger gehen auf die Berufsgenossenschaft über, sofern diese den Schaden ersetzt. In vielen derartigen Fällen wird die Haftpflichtversicherung des Schädigers einspringen.

Grundsätzlich besteht bei einem Arbeitsunfall kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Etwas anderes gilt nach geltender Rechtsprechung nur dann, wenn dem Arbeitgeber Vorsatz nachgewiesen werden kann. Verunfallte Beschäftige, die für lange Zeit ausfallen, erhalten Verletztengeld von der zuständigen Berufsgenossenschaft."
Jan Reilbach
Rechtsanwalt

Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall

In der Regel hat man als Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Nur dann, wenn den Arbeitgeber ein Verschulden trifft, ist der Arbeitgeber zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet. Deshalb wird in den meisten Fällen, in denen es zu einem Arbeitsunfall kommt, kein Schmerzensgeld gezahlt werden. Hat der Arbeitgeber den Arbeitsunfall hingegen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, so ist einerseits ein vertraglicher Schadensersatz aus dem Arbeitsvertrag nach § 280 BGB denkbar, aber auch Schadensersatz nach § 104 SGB VII. Danach sind Unternehmer Versicherten, die für ihr Unternehmen tätig sind, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen verpflichtet, „wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben“.

Schmerzensgeld nach Arbeits- und Wegeunfall  – Infografik
Schmerzensgeld nach Arbeits- und Wegeunfall – Infografik

Beispiel: Der Chef eines Handwerksunternehmens sichert eine Vorrichtung an einer Maschine nicht richtig und deshalb verletzt sich ein Arbeiter am Körper und seine Kleidung wird beschädigt. Der Arbeitgeber hat dann Anspruch auf Schmerzensgeld, also auf Ersatz seines immateriellen Schadens. Er kann nicht nur Schmerzensgeld verlangen, also Ersatz seines immateriellen Schadens, sondern auch Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens haben. Darunter fällt seine beschädigte Kleidung, darunter können aber auch zum Beispiel ärztliche Behandlungskosten oder Medikamente fallen. Liegt ein Verschulden des Arbeitgebers vor, kann ein deliktischer Anspruch auf Schmerzensgeld beziehungsweise Schadensersatz nach § 823 BGB bestehen. Danach ist zum Ersatz eines entstehenden Schadens verpflichtet, wer „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“.

Schmerzensgeldtabelle

Verletzung nach Arbeitsunfall Urteil Schmerzensgeld
Eine in der Ausbildung befindliche Arzthelferin infiziert sich bei der Blutabnahme mit Hepatitis C wegen fehlender Verwendung von Sicherheitskanülen – schweres Verschulden des ausbildenden Arztes LAG Nürnberg, 2017, Az. 7 Sa 231/16 150.000 €
Monteur fällt während der Reparatur eines Lastenaufzugs in Aufzuggrube und erleidet ein Schädel-Hirn-Trauma 3. Grades sowie eine offene Oberschenkelfraktur rechts 3. Grades und ist wegen Dauerschäden zu 70 % erwerbsunfähig OLG Frankfurt am Main, 2008, Az. 17 U 270/05 45.000 €
Auszubildender erleidet Hornhautverletzung und Oberlidrandverletzung am linken Auge aufgrund eines Treffers mit von Kollegen geworfenem Wuchtgewicht LAG Hessen, 2013, Az. 13 Sa 269/13 25.000 €

Geltendmachung von Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall

Ein Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch ist direkt gegenüber dem Arbeitgeber und nicht gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend zu machen. Er kann formlos geltend gemacht werden. Allerdings ist die Höhe eines solchen Schadensersatzes für juristische Laien nicht immer leicht zu bestimmen. Auch kann sich im Einzelfall die Bestimmung der einzelnen Schadensposten, also die Bestimmung dessen, was überhaupt als Schaden geltend gemacht werden kann, schwieriger gestalten. Vor allem dann, wenn es um Folgeschäden geht oder Vorerkrankungen, die durch einen Arbeitsunfall verschlimmert werden. Dann steht stets die Frage der Verursachung durch den Arbeitgeber im Raum. Daher empfiehlt sich, wenn nach einem Arbeits- oder Wegeunfall Schmerzensgeld gefordert wird, in der Regel die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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Schmerzensgeld nach Wegeunfall

Auch ein Arbeitsunfall, der auf dem Weg zur Arbeit passiert, ist versichert, wenn dieser auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit geschieht. Grundsätzlich ist nur der direkte Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte über die Berufsgenossenschaft versichert. Nimmt man auf dem Weg zur Arbeit noch einen größeren Umweg, ist man auf diesem nicht versichert. Anders sieht es aus, wenn man sein Kind von der Kindertagesstätte oder der Schule abholt und dafür einen Umweg nehmen muss. Dann besteht trotzdem Versicherungsschutz.

Kann man auch bei einem Wegeunfall Schmerzensgeld erhalten? Ja, denn ein Wegeunfall unterscheidet sich insofern nicht von anderen Arten von Arbeitsunfällen. Auch er sollte jedoch beim Arbeitgeber und bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Wenn ein Wegeunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führt, besteht auch bei einem Wegeunfall eine gesetzliche Meldepflicht. Bei Wegeunfällen kommt es häufiger zur Zahlung von Schmerzensgeld als nach Arbeitsunfällen an der Arbeitsstätte. Der Grund dafür ist, dass beispielsweise bei Verkehrsunfällen auf dem Weg zur Arbeit häufig ein Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet hat. Bei Wegeunfällen ist deshalb viel häufiger ein Verschulden eines Dritten gegeben, welches Schmerzensgeld auslöst, als bei Arbeitsunfällen, die sich häufig auch ohne Verschulden des Arbeitgebers ereignen.

Kosten und Kostenübernahme bei Arbeitsunfall

Kommt es zu einem Rechtsstreit über die Zahlung von Schmerzensgeld, kann es zu außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten oder Gerichtskosten kommen. Unterliegt der Arbeitgeber bzw. die Gegenseite, ist diese verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Müssen Sie selbst Kosten übernehmen und verfügen Sie nicht über das notwendige Einkommen hierfür, können Sie beim zuständigen Gericht, aber auch über Ihren Rechtsanwalt, Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und die Police der Versicherung die Durchsetzung von Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall umfasst, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten, wenn eine Deckungszusage erteilt wird.

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Bei Arbeitsunfall Schmerzensgeld vom Anwalt einfordern lassen. Nicht jeder Arbeitgeber kommt einer Forderung nach Schmerzensgeld anstandslos und in vollem Umfang nach. Ein Rechtsanwalt kann gegebenenfalls ein Mahn- oder Vollstreckungsverfahren veranlassen oder eine Forderung außergerichtlich oder gerichtlich eintreiben. Rechtsanwälte wissen genau, welche Beweise im konkreten Fall zu erheben und zu sichern sind, um einem Arbeitgeber sein Verschulden nachzuweisen, und welche Erklärungen gegebenenfalls abzugeben sind. Schmerzensgeldforderungen unterliegen allerdings der Verjährung. Deshalb ist es wichtig, sich hinsichtlich möglicher Spätfolgen abzusichern, denn wird ein Anspruch auf Schmerzensgeld nicht rechtzeitig geltend gemacht wird, kann der Anspruch verloren gehen.

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KLUGO bietet eine telefonische Erstberatung im Arbeitsrecht. Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten können im Falle eines Arbeitsunfalls für Sie prüfen, ob Ihnen Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche zustehen und diese gegenüber Ihrem Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft für Sie geltend machen.

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FAQ – Schmerzensgeld bei Arbeitsunfall

Wer nach einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig ist, dem steht zunächst der gesetzliche Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Ist man danach immer noch arbeitsunfähig, hat man einen Anspruch auf Verletztengeld. Dies zahlt die Berufsgenossenschaft. Für die Folgeschäden nach einem Arbeitsunfall kommt die Berufsgenossenschaft ebenfalls auf. Nach einem Arbeitsunfall prüft die Berufsgenossenschaft zunächst mögliche Ansprüche. Springt die Berufsgenossenschaft ein, zahlt sie ein Verletztengeld in Höhe von 80 Prozent des normalen Bruttoverdiensts. Das Verletztengeld wird umgangssprachlich auch als „Krankengeld der Berufsgenossenschaft“ bezeichnet. Das Verletztengeld ist gedeckelt auf die Höhe des normalen Nettolohns. Die Berufsgenossenschaft kommt für alle Kosten auf, die im Zusammenhang mit der Heilung entstehen. Dazu zählen: Allgemeine Behandlungskosten, Operationen, Medikamente, Hilfsmittel und bestimmte Therapien und Rehabilitationsmaßnahmen.

Passiert ein Unfall während einer betrieblichen Weihnachtsfeier, sieht die Rechtslage wie folgt aus: Es besteht laut Bundessozialgericht Versicherungsschutz über den Betrieb gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VII, wenn die Weihnachtsfeier im Einvernehmen mit der Betriebsleitung stattfand. Versicherungsschutz besteht auch nur dann, wenn der Arbeitgeber alle Betriebsangehörigen eingeladen hat.

Wie viel Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall gezahlt wird, variiert stark und ist abhängig vom konkreten Einzelfall. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig von der Schwere des immateriellen Schadens. Geht es um eine kleinere Verwundung oder möglicherweise auch um psychische Langzeitfolgen mit entsprechend hohen Behandlungskosten? Ist die Verletzung heilbar oder führt diese zu einem chronischen Leiden mit zusätzlichen Kosten, etwa für Pflege und Hilfsmittel? Anders als beispielsweise im Verkehrsrecht existieren hier keine festgelegten Schmerzensgeldtabellen. Gerichte haben, was die Höhe von Schmerzensgeld betrifft, außerdem ganz unterschiedlich geurteilt. So haben Gerichte entschieden, dass für eine Verbrennung am Oberschenkel 4.250 Euro Schmerzensgeld zu zahlen sind und für eine Schädelfraktur mit Schädelhirntrauma 15.000 bis 25.000 Euro. In welcher Höhe Schmerzensgeld gezahlt wird, hängt nicht zuletzt auch von der richtigen juristischen Strategie und dem Verhandlungsgeschick ab.

Die Berufsgenossenschaft kommt bei einem Arbeitsunfall auch für mögliche Spätfolgen auf. So ist denkbar, dass ein Arbeitnehmer, etwa wegen Folgebeschwerden nach einem Arbeitsunfall, nicht an seinem alten Arbeitsplatz weiterarbeiten kann. In einem solchen Fall sowie für die Zeit einer beruflichen Rehabilitation zahlt die Berufsgenossenschaft ein Übergangsgeld. Das Übergangsgeld beträgt von der Höhe her bei Versicherten, die mindestens ein Kind haben oder pflegebedürftig sind, 75 Prozent. Bei allen übrigen Versicherten liegt es bei 68 Prozent des Verletztengeldes. Neben dem Übergangsgeld übernimmt die Berufsgenossenschaft auch die während des Ausfalls des Arbeitnehmers anfallenden Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

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