
Das solltest du wissen Raucherpause während der Arbeitszeit: Was ist arbeitsrechtlich erlaubt?
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In Deutschland greifen über 20 % der Menschen zwischen 18 und 64 Jahren regelmäßig zur Zigarette. Vielen fällt es schwer, während der Arbeitszeit vollständig auf das Rauchen zu verzichten, weswegen sie sich gern zu der ein oder anderen Raucherpause zurückziehen.
Doch was sagt das Arbeitsrecht dazu? Ist Rauchen während der Arbeitszeit erlaubt? Und was kann passieren, wenn Arbeitnehmer trotz Verbot rauchen?
Raucherpausen während der Arbeitszeit ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Arbeitnehmer haben Anspruch auf gesetzlich geregelte Pausenzeiten, die in der Regel auch zum Rauchen genutzt werden dürfen.
Arbeitgeber dürfen jedoch betriebliche Regeln zu Raucherpausen aufstellen.
Verstöße gegen diese Regeln können zu Abmahnungen oder Kündigungen führen.
Raucherpausen zählen nicht als Arbeitszeit und werden daher nicht vergütet.
Was sagt das Arbeitsrecht zur Raucherpause?
Laut § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) müssen Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten Pause einlegen. Bei mehr als neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten. Raucherpausen sind dabei nicht ausdrücklich erwähnt und zählen grundsätzlich nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen.
In vielen Unternehmen regeln Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge, ob Raucherpausen als Teil der regulären Pausen gelten oder gesondert genommen werden müssen.
⚠️ Wichtig:
Ohne explizite Zustimmung des Arbeitgebers dürfen zusätzliche Raucherpausen nicht einfach während der Arbeitszeit eingelegt werden.
Fallen Raucherpausen unter die Arbeitszeit?
Gemäß § 2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Da Raucherpausen keine Arbeitsleistung darstellen, gelten sie nicht als Arbeitszeit und werden dementsprechend nicht bezahlt.
In der Praxis wird erwartet, dass Raucher ihre Pausen so legen, dass sie den Arbeitsablauf nicht stören. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Raucherpausen erlaubt sind, entscheidet der Arbeitgeber. Werden Raucherpausen über die reguläre Pause hinaus genommen, muss die Zeit in der Regel nachgearbeitet werden.
Kann der Arbeitgeber eine Raucherpause verbieten?
Ja. Arbeitgeber haben das Recht, Raucherpausen während der Arbeitszeit einzuschränken oder zu untersagen. Das ergibt sich aus dem Direktionsrecht gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO).
So urteilte auch das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 29.03.2022, Az. 5 TaBV 12/21), dass der Arbeitgeber Raucherpausen regeln darf. Das Arbeitsgericht Schwerin (Beschluss vom 24.06.2021, Az. 5 BV 1/21) wies zudem einen Antrag eines Betriebsrats zurück, der ein Mitspracherecht bei der Regelung von Raucherpausen forderte.
Ist ein Unfall während der Raucherpause ein Arbeitsunfall?
In der Regel nein. Da Raucherpausen nicht zur Arbeitszeit zählen, stehen sie nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nur wenn ein Unfall während einer arbeitsbezogenen Tätigkeit passiert, wird er als Arbeitsunfall anerkannt.
In Ausnahmefällen kann eine Prüfung 🔍 sinnvoll sein – etwa wenn der Weg zur Raucherzone Teil des betrieblichen Bereichs ist. Im Zweifel sollte ein Fachanwalt für Versicherungsrecht und/oder Arbeitsrecht hinzugezogen werden.
Wann drohen Abmahnung oder Kündigung wegen Raucherpausen?
Arbeitnehmer, die betriebliche Regelungen zu Raucherpausen missachten, riskieren arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Dazu zählen:
Verletzung von betrieblichen Regeln oder Richtlinien: Wenn der Arbeitgeber klare Regeln zur Nutzung von Raucherpausen festgelegt hat und ein Mitarbeiter diese Regeln wiederholt missachtet, kann dies zu disziplinarischen Maßnahmen wie einer Abmahnung oder sogar zu einer Kündigung führen.
Beeinträchtigung der Arbeitsleistung: Wenn Raucherpausen die Arbeitsleistung beeinträchtigen oder zu Störungen am Arbeitsplatz führen, kann der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um dies zu korrigieren. Wiederholte Störungen oder Leistungsprobleme können zu disziplinarischen Maßnahmen führen.
Verletzung von Sicherheits- oder Gesundheitsvorschriften: Wenn das Rauchen am Arbeitsplatz gegen Sicherheits- oder Gesundheitsvorschriften verstößt oder andere Mitarbeiter gefährdet, kann dies zu ernsthaften Konsequenzen führen, einschließlich einer Kündigung.
Was gilt, wenn ich mich nicht für die Raucherpause ausstemple?
Verlangt der Arbeitgeber das Ausstempeln bei Pausen im Rahmen eines Zeiterfassungssystems, kann das wiederholte Nicht-Ausführen dieser Pflicht eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung zur Folge haben.
Bekommen Nichtraucher einen Ausgleich?
Da Raucherpausen keine Arbeitszeit sind, besteht kein Anspruch auf Ausgleich für Nichtraucher. Arbeitgeber können jedoch freiwillige Regelungen treffen, wie z. B. zusätzliche Urlaubstage.
👉 Beispiel: Ein Gastwirt in Rheinland-Pfalz gewährte nichtrauchenden Mitarbeitern fünf zusätzliche Urlaubstage.
⚖️ So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Bei Konflikten rund um Raucherpausen lohnt es sich zunächst, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um Missverständnisse auszuräumen und eine gemeinsame Lösung zu finden. Reicht das nicht aus oder drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung, kann ein KLUGO Partner-Anwalt helfen.
Im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung analysiert der Experte deine individuelle Situation und zeigt dir konkrete Handlungsoptionen auf – rechtssicher und auf Augenhöhe.
Häufige Fragen
Muss der Arbeitgeber Raucherzonen anbieten?
Nein, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, spezielle Raucherzonen einzurichten. Er muss jedoch das Nichtraucherschutzgesetz beachten und für rauchfreie Arbeitsbereiche sorgen.
Gelten für E-Zigaretten dieselben Regeln wie für Zigaretten?
Nein, E-Zigaretten sind nicht Teil des Nichtraucherschutzgesetzes. Seit April 2024 sind sie aber laut Arbeitsstättenverordnung in geschlossenen Räumen, die als Arbeitsplatz dienen, grundsätzlich verboten.
Darf ich am Arbeitsplatz Cannabis oder Haschisch konsumieren oder rauchen?
Nein, der Konsum von Cannabis oder Haschisch am Arbeitsplatz ist verboten – auch mit dem neuen Cannabisgesetz. Ausnahmen gibt es nur bei medizinischer Nutzung und unter strengen Auflagen.
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