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Gründe für eine Abmahnung

Eine Abmahnung darf nur dann ausgesprochen werden, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt. Als Arbeitgeber ist man dazu verpflichtet, vor einer Abmahnung die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Für leichte Vergehen nutzen Arbeitgeber daher meist die formlose Rüge, während bei schwereren Vergehen die formale Abmahnung folgt. Die möglichen Gründe dafür sind vielfältig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt viele Gründe für eine Abmahnung.
  • Arbeitgeber können Arbeitnehmer bei einem Vertragsverstoß abmahnen, aber auch Arbeitnehmer haben das Recht, den Arbeitgeber abzumahnen.
  • Wer eine Abmahnung schreiben möchte, sollte zunächst prüfen, ob die Gründe dafür ausreichen – andernfalls ist lediglich eine Rüge möglich.
  • Eine Abmahnung dient immer der Vorbereitung einer Kündigung, wenn keine Besserung des Verhaltens eintritt.
  • Die KLUGO Rechtsexperten und Partner-Anwälte beraten Sie rund um das Thema Gründe für eine Abmahnung.

Wann kann man eine Abmahnung aussprechen?

Welche Gründe es im Arbeitsrecht für eine Abmahnung gibt, hängt davon ab, ob die abmahnende Person der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer ist. In den meisten Fällen werden Abmahnungen durch Arbeitgeber ausgesprochen, die ihre Arbeitnehmer damit auf ein Fehlverhalten hinweisen und eine Verbesserung erreichen möchten. Aber auch Arbeitnehmer haben das Recht, im Falle eines Vertragsverstoßes den Arbeitgeber abzumahnen. Die Gründe, die für eine Abmahnung infrage kommen, sind vielfältig. Dennoch gilt, dass hier die Verhältnismäßigkeit zu wahren ist: Kleine Vergehen können auch mit einer formlosen Rüge abgestraft werden, während schwerere Verstöße eher eine Abmahnung rechtfertigen. Da eine Abmahnung immer einen rechtswirksamen Charakter haben muss und der Vorbereitung einer Kündigung dient, sind die Anforderungen unweigerlich höher.

Welche Gründe haben Arbeitgeber für eine Abmahnung?

Die möglichen Gründe für eine Abmahnung des Arbeitnehmers sind vielfältig. Aber dennoch ist nicht jedes Vergehen am Arbeitsplatz auch gleich ein Grund für eine Abmahnung. Es muss sich ganz konkret um einen Verstoß gegen eine Vereinbarung aus dem Arbeitsvertrag handeln – oder um einen möglichen Straftatbestand.

Als Gründe, wegen derer der Arbeitgeber den Arbeitnehmer abmahnen darf, gelten:

  • Krankheit nicht mitgeteilt
  • Keine Krankmeldung eingereicht / nicht rechtzeitig eine Krankmeldung eingereicht
  • Unentschuldigtes Fehlen
  • Arbeitsverweigerung
  • Arbeitszeitbetrug
  • Alkohol am Arbeitsplatz
  • Unerlaubte Nebentätigkeiten ausgeführt
  • Überstunden verweigert
  • Fehlverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden (z. B. Anschreien)
  • Private Nutzung des Internets
  • Schlechtleistung
  • Rauchen ohne Genehmigung
  • Störung des Betriebsfriedens
  • Verspätungen
  • Diebstahl von Unternehmensgütern
Eine Abmahnung ist grundsätzlich verhaltensbedingt begründet. Häufige Gründe für eine Abmahnung sind Alkohol am Arbeitsplatz, Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder ständige Unpünktlichkeit. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, die Sie für unbegründet halten, sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten."
Jan Reilbach
Rechtsanwalt

Aber Achtung: Bei einigen der Gründe für eine Abmahnung handelt es sich zusätzlich um einen Straftatbestand, zum Beispiel um Diebstahl. In diesem Fall hat der Arbeitgeber unter Umständen sogar das Recht, eine sofortige Kündigung auszusprechen, ohne vorher den Mitarbeiter abmahnen zu müssen. Zudem kann bei derartigen Vergehen ein Strafverfahren eingeleitet werden, aus dem weitere Rechtsfolgen resultieren können.

klugo tipp

Es gibt schlimme und weniger schlimme Vergehen, die eine Abmahnung rechtfertigen. Wer eine Abmahnung erhält, soll durch den Arbeitgeber darauf hingewiesen werden, dass dieses Verhalten unangebracht ist und sich nicht wiederholen darf. Dennoch hat eine Abmahnung vor allem eine abschreckende Wirkung, die eine Klärung des Sachverhalts zur Zufriedenheit beider Seiten bezwecken soll. Verändert der Arbeitnehmer sein Verhalten nicht, darf der Arbeitgeber ihn kündigen.

Welche Gründe haben Arbeitnehmer für eine Abmahnung?

Auch im gegenteiligen Fall darf eine Abmahnung erfolgen, denn der Arbeitgeber hat sich ebenso an die vertraglich vereinbarten Pflichten zu halten wie der Arbeitnehmer. Ob es sinnvoll ist, den Arbeitgeber abzumahnen, hängt immer vom konkreten Fall ab. Dennoch lässt sich auch mit einer solchen Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen.

Mögliche Gründe für eine Arbeitgeberabmahnung sind:

  • Ausbleibende oder nicht termingerechte Zahlung des Entgelts
  • Der Arbeitgeber kürzt den Lohn ohne Angabe von Gründen
  • Vereinbarte Spesen und Zuschläge werden nicht gezahlt
  • Der Arbeitgeber verlangt Überstunden, die im Arbeitsvertrag nicht geregelt wurden
  • Mobbing durch den Arbeitgeber
  • Sexuelle Belästigung durch Vorgesetzte
  • Sexuelle Belästigung durch Kollegen, wobei der Arbeitgeber nicht schützend eingreift

Auch diese Gründe für eine Abmahnung wirken kündigungsvorbereitend (sog. Warnfunktion). Das heißt: Mahnt der Mitarbeiter seinen Vorgesetzten ab und setzt dieser die gewünschten Veränderungen nicht um, besteht für den Mitarbeiter die Möglichkeit zur Kündigung. Auch hier handelt es sich bei einigen Punkten um mögliche Straftatbestände, die zusätzlich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bewertet werden sollten. Dazu zählt zum Beispiel die sexuelle Belästigung, die grundsätzlich nicht nur abgemahnt, sondern auch angezeigt werden kann.

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Es ist eher ungewöhnlich, dass Mitarbeiter ihre Vorgesetzten abmahnen – rechtlich jedoch ist auch diese Variante möglich. Vorher sollte man jedoch gründlich prüfen, ob die Gründe für die Abmahnung ausreichend sind. Dafür kann es sich lohnen, Rücksprache mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu halten.

Wann sollte man von einer Abmahnung absehen?

Nicht jeder Vertragsverstoß rechtfertigt auch automatisch eine Abmahnung. Zwar ist rechtlich nicht genau definiert, welche Gründe für eine Abmahnung notwendig sind, doch oftmals hilft es schon, das direkte Gespräch mit dem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zu suchen. Auch wenn die möglichen Gründe für eine Abmahnung nicht ausreichen, sollte stattdessen zu einer formlosen Rüge gegriffen werden. Diese hat einen ermahnenden Charakter und weist den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hin, dient jedoch nicht der Vorbereitung einer Kündigung. Wenn man unsicher ist, ob die Gründe für eine Abmahnung ausreichend sind, sollte man zuvor Rücksprache mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht halten.

Wann ist eine Abmahnung unwirksam?

Die formalen Anforderungen an eine Abmahnung sind hoch. So muss detailliert auf die Art des Verstoßes, den genauen Zeitpunkt und die möglichen Konsequenzen im Wiederholungsfall hingewiesen werden. Fehlt einer dieser Punkte in der Abmahnung, ist die Abmahnung unwirksam. Das gilt auch dann, wenn nicht klar kommuniziert wird, dass es sich um eine Abmahnung handelt. Wer eine Abmahnung schreiben möchte, sollte sich daher im Vorfeld genau mit den rechtlichen Anforderungen befassen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dabei helfen, eine rechtssichere und wirksame Abmahnung zu formulieren – und so auch im Klagefall die Chancen erhöhen, das eigene Recht durchzusetzen. Wenn schon auf den ersten Blick ersichtlich ist, dass man eine unwirksame Abmahnung erhalten hat, sollte man unbedingt darauf achten, die Abmahnung nicht anzunehmen. Unterschreibt man die Abmahnung dennoch, kann dies vor dem Arbeitsgericht als mögliches Schuldeingeständnis gewertet werden.

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Abmahnung unwirksam?

"Es gibt unterschiedliche Gründe, die eine Abmahnung unwirksam machen. Hauptsächlich natürlich dann, wenn der Arbeitnehmer gar keine Pflichtverletzung begangen hat."

Wie kann ein Anwalt bei möglichen Gründen für eine Abmahnung helfen?

Bei möglichen Gründen für eine Abmahnung ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Hat man als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten, kann anwaltlich geprüft werden, ob die Gründe für eine Abmahnung tatsächlich ausreichen. Auch die Frage, ob die Abmahnung berechtigt und wirksam ist, lässt sich so klären. Gleichzeitig kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht auch dann unterstützen, wenn man eine Abmahnung an den Arbeitgeber formulieren will: Reichen die Gründe für eine Abmahnung aus? Handelt es sich um einen rechtlich wirksamen Abmahngrund? Nutzen Sie dazu auch die telefonische Erstberatung von KLUGO, bei der wir Sie mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten verbinden, um eine erste Einschätzung zum Sachverhalt zu erhalten. Im Anschluss entscheiden Sie selbst, ob Sie eines unserer Beratungspakete buchen möchten, um die weitere Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu nutzen. So können Sie zum Beispiel eine Abmahnung prüfen lassen und herausfinden, ob die Gründe für die Abmahnung gerechtfertigt sind.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.