✈️ 250–600 € Entschädigung? Wann du Anspruch hast! Fluggastrechte: Wann gibt es Entschädigung bei Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung?
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Stand: Mai 2026
Dein Flug war verspätet, wurde gestrichen oder du konntest wegen einer Überbuchung nicht mitfliegen? Dann kann dir eine Entschädigung nach EU-Recht zustehen.
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt Fluggäste in vielen Fällen und sieht je nach Flugstrecke und Dauer der Verspätung, Entschädigungen von 250 bis 600 € vor. Voraussetzung ist, dass die Usache nicht in deinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.
Ob du Anspruch hast, hängt von drei Kernfragen ab:
Gilt die EU-Verordnung für deinen Flug?
Wie stark war die Verspätung oder Beinträchtigung?
Lag ein gesetzlicher Ausnahmefall vor, der eine Entschädigung ausschließt?
Nicht jede Flugstörung führt automatisch zu einer Auszahlung. Unabhängig davon können dir je nach Situation zusätzliche Leistungen zustehen, etwa Verpflegung, Hotelübernachtung oder ein Ersatzflug.
Fluggastrechte ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Bei Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung besteht Anspruch auf Entschädigung von 250–600 € – wenn die Airline die Störung zu verantworten hat.
Kein Anspruch besteht bei außergewöhnlichen Umständen wie extremem Wetter, politischer Instabilität oder externen Streiks (z. B. Fluglotsen).
Betreuungsleistungen (Essen, Getränke, Hotel, Transfer) gibt es zusätzlich zur Entschädigung – je nach Flugstrecke.
Auch bei Pauschalreisen gelten die Fluggastrechte - zusätzlich kann eine Reisepreisminderung nach BGB infrage kommen.
Wann gelten die Fluggastrechte?
Die EU-Verordnung (EG) 261/2004 gilt für:
Alle Flüge, die in der EU, Schweiz, Norwegen oder Island starten – unabhängig von der Airline.
Flüge, die außerhalb der EU starten, aber in der EU oder den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR = EU + Island, Norwegen, Liechtenstein) gehen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU/EWR hat.
Anschlussflüge: Auch hier kann die Verordnung gelten, wenn die Reise zusammen gebucht wurde – selbst dann, wenn ein Teilflug außerhalb der EU Probleme macht (BGH, X ZR 15/20 vom 16.06.2023).
🇬🇧👉 Für Flüge ab dem Vereinigten Königreich gelten eigene Regeln. Ob EU-Recht greift, hängt dann unter anderem von der Airline bzw. deren Sitz ab.
❌ Nicht geschützt sind Flüge ohne EU-Bezug (z. B. Flug von New York nach Tokio mit einer US-Airline)
Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?
Eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro kommt in diesen drei Fällen infrage:
Der Flug kommt mindestens 3 Stunden zu spät am Ziel an.
Der Flug wird annulliert.
Du wirst gegen deinen Willen nicht befördert (z. B. wegen Überbuchung).
⚠️ Voraussetzung: Die Ursache der Störung muss im Einflussbereich der Airline liegen. Das ist z. B. der Fall bei:
Technischen Problemen (EuGH, C-549/07),
Überbuchung,
Streiks des eigenen Personals (Piloten, Crew) – diese gelten nicht als außergewöhnliche Umstände (EuGH, C-28/20 vom 23.03.2021).
💡Achtung: Nur unvermeidbare technische Defekte (z. B. Vogelschlag oder Blitzeinschlag) gelten als Ausnahmefall. Bei normalen Wartungsproblemen (z. B. defekte Bordtoilette) hast du Anrecht auf Entschädigung!
Flugverspätung: Wann gibt es Entschädigung?
Wann kannst du Entschädigung verlangen?
Bei Flugverspätungen zählt die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort. Wenn du dort mindestens 3 Stunden später ankommst, besteht Anspruch auf Entschädigung.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke:
Flugstrecke | Entschädigung |
|---|---|
Bis 1.500 km | 250 € |
1.500 - 3.500 km | 400 € |
Über 3.500 km | 600 € |
Wann gibt es keine Entschädigung?
Kein Anspruch besteht bei außergewöhnlichen Umständen, auf die die Airline keinen Einfluss hat:
Extremwetter (Sturm, Schnee),
Politische Instabilität (Luftraumsperrungen, Kriege),
Externe Streiks (Fluglotsen, Flughafenpersonal),
Medizinische Notfälle an Bord.
🔗 Mehr Details:
Flug annulliert: Wann bekomme ich Entschädigung oder Geld zurück?
Wann hast du Anspruch auf Entschädigung?
Wird dein Flug gestrichen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung. Zusätzlich kannst du oft wählen, ob du dein Geld zurück haben oder mit einem Ersatzflug weiterreisen möchtest.
Beispiel: Dein Flug wird annulliert und du verpasst ein teueres Konzert? Die Airline muss dir neben der Entschädigung nach der Verordnung auch Schadensersatz für nachweisbare zusätzliche Kosten (z. B. Konzertticket) zahlen – sofern die Störung von ihr zu verantworten ist (Art. 12 VO, § 280 BGB).
Wann entfällt die Entschädigung?
Die Airline muss nicht zahlen, wenn:
sie dich rechtzeitig informiert hat (siehe Tabelle),
ein zeitnaher Ersatzflug angeboten wurde, der deinen Reisezweck nicht gefährdet,
außergewöhnliche Umstände vorlagen (z. B. Extremwetter, externe Streiks).
Benachrichtigung vor Abflug | Alternativflug Ankunftszeit | Entschädigung |
|---|---|---|
7–13 Tage | ≤ 2 Stunden früher oder ≤ 4 Stunden später | ❌ Nein |
≥ 14 Tage | – | ❌ Nein |
< 7 Tage | ≤ 1 Stunde früher oder ≤ 2 Stunden später | ❌ Nein |
🔗 Mehr Details:
Nichtbeförderung und Überbuchung
Was bedeutet das?
Wenn mehr Tickets verkauft wurden als Plätze im Flugzeug vorhanden sind, kann es passieren, dass nicht alle mitfliegen können. Wird dir der Einstieg gegen deinen Willen verweigert, besteht Anspruch auf Entschädigung.
💡 Wichtig: Nimmst du freiwillig ein Angebot der Airline an und verzichtest selbst auf deinen Platz, entfällt der Anspruch auf Entschädigung. Prüfe solche Angebote daher genau!
Welche Leistungen kommen noch dazu?
Essen und Getränke.
Hotel und Transfer.
Ersatzflug oder Erstattung.
Unter Umständen Schadensersatz.
💡 Tipp für Pauschalreisen: Auch bei Flügen, die im Rahmen von Pauschalreisen gebucht wurden, gelten die Fluggastrechte. Zusätzlich kann eine Reisepreisminderung nach BGB infrage kommen – das sollte im Einzelfall geprüft werden.
Gepäckprobleme: Verspätung, Verlust oder Beschädigung
Bei Problemen mit dem Gepäck gelten andere Regelungen als bei Flugverspätungen oder Annullierungen. Hier kommen das Montrealer Übereinkommen und nationale Gesetze zum Tragen. Mehr dazu findest du hier: Verspätung, Verlust und Beschädigung von Gepäck
Betreuungsleistungen: Was dir zusätzlich zusteht
Je nach Wartezeit muss die Airline dir kostenlos folgende Leistungen anbieten:
Wartezeit / Flugstrecke | Leistungen |
|---|---|
≥ 2 Stunden (bis 1.500 km) | Essen, Getränke, 2 Telefonate/E-Mails |
≥ 3 Stunden (1.500–3.500 km) | Essen, Getränke, 2 Telefonate/E-Mails |
≥ 4 Stunden (ab 3.500 km) | Essen, Getränke, 2 Telefonate/E-Mails |
Abflug am nächsten Tag | Hotel + Transfer Flughafen ↔ Hotel |
≥ 5 Stunden Verspätung | Recht auf Flugrücktritt + vollständige Erstattung des Ticketpreises |
💡 Tipp: Auch wenn du die Leistungen zunächst selbst bezahlst, kannst du sie dir in der Regel erstatten lassen – Quittungen gut aufbewahren!
Fristen: Wie lange kannst du Ansprüche geltend machen?
In Deutschland kannst du Ansprüche drei Jahre lang geltend machen – gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Flug war.
📅 Beispiel: Flug am 15.08.2023 → Dein Anspruch verjährt am 31.12.2026. Also: Bis dahin kannst du Entschädigung verlangen!
Welche Unterlagen sind wichtig um Ansprüche geltend zu machen?
Bewahre diese Unterlagen auf:
Buchungsbestätigung,
Bordkarte oder E-Ticket,
Mitteilungen der Airline (z. B. E-Mails oder Durchsagen am Flughafen)
Belege für zusätzliche Kosten (z. B. Hote, Essen, Taxi)
Brauchst du Hilfe? So setzt du deine Fluggastrechte durch
Flugstörungen sind ärgerlich – aber du musst dich nicht damit abfinden! Wenn du deine Unterlagen sicherst und deinen Fall richtig prüfst, kannst du oft gut einschätzen, ob sich ein Anspruch lohnt und diese durchsetzen.