Kündigung wegen Fehler oder Schlechtleistung am Arbeitsplatz

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Fehler oder Schwächen allein sind oft kein ausreichender Grund für eine Kündigung, vor allem wenn sie nicht schwerwiegend sind oder wenn der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, sich zu verbessern. Im Arbeitsrecht gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das bedeutet, dass eine Kündigung nicht das erste Mittel der Wahl sein sollte. Arbeitgeber müssen zunächst mildere Maßnahmen in Betracht ziehen, wie zum Beispiel eine Abmahnung oder eine Versetzung, um dem Arbeitnehmer die Chance zu geben, an seinen Schwächen zu arbeiten. Nur wenn wiederholte Fehlleistungen vorliegen oder diese schwerwiegende Folgen haben, kann eine Kündigung in Betracht gezogen werden.

von C. Kürschner
02.11.2021
4 Min Lesezeit

Kündigung wegen Fehlern oder Schlechtleistung Das Wichtigste in Kürze

  • Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung ist nur möglich, wenn der Mitarbeiter grob fahrlässig gehandelt hat.

  • Kündigung aufgrund eines einzelnen Fehlers oder permanenten Lowperformings ist nicht möglich.

  • Arbeitgeber sind dazu angehalten, alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsleistung auszuschöpfen.

Welche Fehler können zu einer Kündigung führen?

Du bist Busfahrer und trinkst während des Dienstes Alkohol? Oder Manager und sprichst vor Kunden schlecht über dein Unternehmen? Vielleicht bist du Finanzwirt und machst ständig falsche Berechnungen? Solche schwerwiegenden Fehler können zu einer fristlosen, verhaltensbedingten Kündigung ohne Abmahnung führen.

Aber was passiert, wenn du einfach nicht gut in deinem Job bist und deine Arbeit immer wieder Fehler aufweist? Die Kündigung ist tatsächlich nur das letzte Mittel. Dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, zunächst die Ursache für die schlechten Leistungen zu finden. Durch Schulungen oder andere Maßnahmen kannst du dir fehlendes Wissen und Know-how aneignen. Wenn sich herausstellt, dass die Organisationsstrukturen Fehler begünstigen, müssen diese angepasst werden.

Kannst du trotz aller Bemühungen nicht ausreichend Leistung erbringen, ist eine personenbedingte Kündigung möglich. Dein Arbeitgeber muss aber nachweisen, dass du dauerhaft unterdurchschnittlich arbeitest. Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt infrage, wenn du wiederholt gegen Regeln verstößt, zum Beispiel bei Arbeitszeitbetrug oder Alkoholkonsum während der Arbeitszeit.

In beiden Fällen muss dein Arbeitgeber zeigen, dass er alles versucht hat, um deine Leistung zu verbessern. Eine Kündigung wegen einzelner Fehler ist so gut wie nie gerechtfertigt.

Ist Schlechtleistung ein Kündigungsgrund?

Du kannst nicht immer Bestleistungen erbringen. Es gibt immer mal Phasen, in denen deine Konzentration nachlässt. Auch die Arbeitsbedingungen können dazu beitragen, dass deine Leistung nicht immer auf einem hohen Level bleibt.

Die sogenannte „Low-Performer-Rechtsprechung“ besagt, dass du für dein Wirken, nicht für dein Werk bezahlt wirst. Das heißt, du musst in deinen Arbeitsstunden so gut wie möglich arbeiten, aber du wirst nicht für Bestleistungen bezahlt.

Solange deine Leistungen im durchschnittlichen Bereich liegen, muss dein Arbeitgeber damit zufrieden sein. Auch kleinere Fehler müssen akzeptiert werden, solange sie nicht gegen deine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen oder das Unternehmen schwerwiegend in der Reputation oder finanziell schädigen.

Wie wehre ich mich gegen eine verhaltensbedingte Kündigung?

Du hast wegen eines Fehlers eine Abmahnung oder sogar die Kündigung erhalten? Dann solltest du dir umgehend Unterstützung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht holen. Ein Experte kann einschätzen, ob die Abmahnung oder Kündigung gerechtfertigt ist. Oft gibt es erhebliche Zweifel daran, ob der Arbeitgeber richtig gehandelt hat oder seine Möglichkeiten zur Unterstützung ausgeschöpft hat. In so einem Fall lohnt es sich, die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage prüfen zu lassen.

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Über unsere Autoren Christiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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