Straftat als Kündigungsgrund Kündigung wegen privater Straftat: Ist das möglich?
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Wenn du eine Straftat begangen hast und Arbeitnehmer bist, hast du bestimmt eine drängende Frage: Ist eine Kündigung wegen einer Straftat außerhalb der Arbeit möglich? Die kurze Antwort lautet: Ja, eine Kündigung wegen einer privaten Straftat ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist sie an strenge Voraussetzungen gebunden. Welche das sind, kannst du hier nachlesen.
Kündigung wegen privater Straftat Das Wichtigste in Kürze
Eine Kündigung wegen einer privaten Straftat ist möglich, allerdings nur unter besonderen Voraussetzungen.
Ob eine Straftat ein Kündigungsgrund ist, hängt unter anderem von der Schwere der Straftat und den Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis ab.
Wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen einer privaten Straftat kündigen will, liegt die Beweislast bei ihm.
Bei einer Kündigung haben Arbeitnehmer verschiedene Rechte, die sie wahrnehmen sollten.
Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt kann bei einer Kündigung wegen einer privaten Straftat helfen.
Was gilt als private Straftat?
Im Kontext des Arbeitsrechts bezieht sich der Begriff der privaten Straftat auf Straftaten, die außerhalb der Arbeitszeit und ohne direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit begangen werden.
Das können verschiedene Delikte sein, wie zum Beispiel:
Verkehrsdelikte
Körperverletzung
Betrug
Diebstahl
Drogendelikte
Steuerhinterziehung
Wenn du eine Kündigung wegen Drogenkonsums oder eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten hast, empfehlen wir dir, eine Beratung bei einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen.
Wann kann eine private Straftat zu einer Kündigung führen?
Nicht alle der oben genannten Straftaten führen automatisch zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Ob eine private Straftat ein Kündigungsgrund sein kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Damit eine Kündigung wegen einer privaten Straftat durch den Arbeitgeber in Betracht kommen kann, muss sie in der Regel einen Bezug zum Arbeitsverhältnis aufweisen oder die Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.
Bei der Frage, ob eine Straftat ein Kündigungsgrund ist, spielen verschiedene Aspekte eine Rolle:
Schwere der Straftat
Je schwerwiegender die Straftat ist, die du begangen hast, desto eher kann sie eine Kündigung rechtfertigen. Besonders schwere Verbrechen wie Mord, Totschlag oder schwerer Raub können in der Regel als Kündigungsgrund herangezogen werden, selbst wenn sie keinen direkten Bezug zur Arbeit haben.
Öffentliche Wahrnehmung
Auch wenn deine Straftat öffentlich bekannt wird und dadurch das Ansehen des Unternehmens geschädigt werden könnte, kann eine Straftat ein Kündigungsgrund sein. Das gilt insbesondere für Mitarbeiter in exponierten Positionen oder solche, die das Unternehmen nach außen repräsentieren.
Position des Arbeitnehmers
Deine berufliche Stellung innerhalb des Unternehmens spielt eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, ob du wegen einer privaten Straftat gekündigt werden kannst. Bei Führungskräften oder Mitarbeitern in Vertrauenspositionen können private Straftaten eher zu einer Kündigung führen als bei Angestellten in weniger verantwortungsvollen Positionen.
Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis
Wirklich entscheidend für eine Kündigung wegen einer privaten Straftat ist aber oft, ob die Straftat konkrete Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat. Wenn beispielsweise ein Kraftfahrer seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verliert, kann dies eine Kündigung rechtfertigen, da er seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Auch eine Straftat, wegen der eine Inhaftierung erfolgt, kann eine Kündigung rechtfertigen.
Muss der Arbeitgeber die Straftat nachweisen, um mich kündigen zu können?
Wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung wegen einer privaten Straftat aussprechen möchte, liegt die Beweislast zunächst bei ihm. Er muss also nachweisen können, dass du die Straftat tatsächlich begangen hast und dass sie einen hinreichenden Bezug zum Arbeitsverhältnis aufweist.
Dabei sind folgende Punkte wichtig:
Der Arbeitgeber muss nicht zwingend eine rechtskräftige Verurteilung abwarten. Auch ein begründeter Verdacht kann unter Umständen ausreichen, um eine Kündigung auszusprechen.
Dein Arbeitgeber sollte dich zu den Vorwürfen zunächst anhören, bevor er eine Kündigung ausspricht. Das dient der Wahrung des Grundsatzes des fairen Verfahrens.
Der Arbeitgeber sollte alle verfügbaren Beweise sorgfältig dokumentieren, wie etwa Polizeiberichte, Zeugenaussagen oder Medienberichte über die Straftat.
Werden Straftaten dem Arbeitgeber gemeldet?
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Behörden, private Straftaten eines Arbeitnehmers dem Arbeitgeber zu melden.
Ausnahmen bestätigen – wie es oft so ist – die Regel:
Bei bestimmten sicherheitsrelevanten Berufen (z. B. im öffentlichen Dienst) können Straftaten im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen bekannt werden.
In manchen Branchen, wie etwa im Finanzsektor, können regulatorische Vorgaben eine Meldepflicht für bestimmte Straftaten vorsehen.
In den meisten Fällen erfährt der Arbeitgeber von einer privaten Straftat des Arbeitnehmers aber nur, wenn dieser selbst darüber berichtet oder die Tat öffentlich bekannt wird.
Welche Rechte habe ich bei Kündigung wegen einer privaten Straftat?
Als Arbeitnehmer hast du auch bei einer Kündigung wegen einer privaten Straftat Rechte, die du kennen und wahrnehmen solltest:
Kündigungsschutzklage: Du kannst innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Anhörungsrecht: In vielen Fällen hast du das Recht, vor Ausspruch der Kündigung zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Betriebsratsanhörung: In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser vor einer Kündigung angehört werden.
Verhältnismäßigkeitsprüfung: Die Kündigung ist immer das letzte Mittel, muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob nicht mildere Mittel (wie etwa eine Abmahnung oder Versetzung) ausreichen würden.
Datenschutz: Du hast das Recht auf Schutz deiner persönlichen Daten. Der Arbeitgeber darf Informationen über deine Straftat nicht unbegrenzt sammeln oder weitergeben.
Welche Rolle spielt das Ansehen des Unternehmens?
Das Ansehen des Unternehmens kann bei der Frage, ob eine Kündigung wegen einer privaten Straftat gerechtfertigt ist, eine erhebliche Rolle spielen. Arbeitgeber argumentieren oft, dass das Verhalten des Mitarbeiters dem Ruf des Unternehmens schadet.
Allerdings reicht natürlich der bloße Verweis auf einen möglichen Imageschaden in der Regel nicht aus. Der Arbeitgeber muss konkret darlegen, wie die Straftat das Ansehen des Unternehmens beeinträchtigt, um eine Kündigung wegen einer privaten Straftat des Arbeitnehmers zu rechtfertigen.
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