Sexuelle Belästigung Arbeitsplatz

Was du wissen musst und wie du handeln solltest Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Was tun?

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Die Hand, die zufällig die Schulter streift. Die zweideutige Nachricht, die der Kollege schreibt. Oder der übergriffige Mitarbeiter auf der Weihnachtsfeier. Das sind häufige Beispiele von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, die viele Gesichter hat. Opfer solcher Übergriffe können sich jedoch dagegen zur Wehr setzen.

von C. Kürschner
04.08.2022
5 Min Lesezeit

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Das Wichtigste in Kürze

  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann non-verbal, psychisch oder verbal ausgeübt werden.

  • Bei der Bewertung, ob eine Handlung dieser Art eine sexuelle Belästigung darstellt, gilt der Grundsatz, dass sie vom Opfer immer ungewollt ist.

  • Dem Täter oder die Täterin droht zunächst eine Abmahnung; bei schwerer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz mit Gewalt kann die fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

  • Geht die Belästigung von einer direkten Führungskraft aus, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden, um das Vorgehen zu besprechen.

Wo fängt sexuelle Belästigung an?

Gemäß § 3 Absatz 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, [das] bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird“.

Es kann zwischen drei verschiedenen Arten von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz unterschieden werden:

  • Physisch: Darunter fallen alle unerwünschten Berührungen am Arbeitsplatz, die in drastischen Fällen auch gewalttätige Übergriffe beinhalten.

  • Verbal: Dazu gehören anzügliche Bemerkungen, sexuell konnotierte Witze oder auch Komplimente oder explizite Aufforderungen zu sexuellen Handlungen.

  • Non-verbal: Das Versenden von E-Mails, Fotos, Chats oder sogar Videos mit sexuellem Inhalt gehören hier zu den häufigsten Vergehen. Aber auch das Starren auf Körperteile oder das Hinterherpfeifen im Bürogang stellen sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz dar.

Was alle Arten der sexuellen Belästigung gemeinsam haben: Sie sind ungewollt. Das sollte die betroffene Person auch möglichst eindeutig kommunizieren.

Was kann ich gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz tun?

Leider wird sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz noch immer häufig verharmlost – sei es durch die Täter selbst oder durch Vorgesetzte. Ein kurzes Streicheln wird als nette Geste abgetan, eine zweideutige Nachricht als Missverständnis. Oft wird behauptet, das Interesse sei gegenseitig gewesen. Doch solche Relativierungen ändern nichts an der Tatsache: Sexuelle Belästigung ist immer ungewollt und gesetzlich verboten.

Wer betroffen ist, sollte sich nicht einschüchtern lassen. Der erste und wichtigste Schritt ist, klar zu kommunizieren, dass das Verhalten nicht gewünscht ist und sofort aufhören muss. Bleibt es nicht bei einem einmaligen Vorfall oder hilft die direkte Ansprache nicht, muss die Führungskraft oder Unternehmensleitung informiert werden – denn diese ist laut § 12 AGG verpflichtet, für den Schutz der Mitarbeitenden zu sorgen.

Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) steht Betroffenen nicht nur das Recht auf Beschwerde zu. Wird die Belästigung nicht unterbunden, darf die betroffene Person auch die Arbeitsleistung verweigern – ohne finanzielle Nachteile. Arbeitgeber, die trotz Kenntnis untätig bleiben, machen sich unter Umständen strafbar. Zudem besteht Anspruch auf Entschädigung und ggf. Schadensersatz.

Sexuelle Belästigung kann emotional stark belasten: Viele Betroffene fühlen sich ohnmächtig, schämen sich oder fürchten berufliche Konsequenzen. Deshalb ist es wichtig, besonnen und entschlossen zu reagieren. Du hast Rechte – und Möglichkeiten, dich zu wehren.

Die folgenden Schritte helfen dir, deine Position zu stärken und gezielt vorzugehen:

  1. Deutlich „Nein“ sagen

    • Klare Kommunikation: Das Verhalten ist unerwünscht und sofort zu unterlassen.

  2. Dokumentieren

    • Datum, Uhrzeit, Ort des Vorfalls notieren

    • Beschreibung des Geschehens (Was ist passiert?)

    • Namen von Zeugen festhalten

    • Beweise sichern (z. B. Nachrichten, E-Mails, Screenshots)

  3. Interne Beschwerde einreichen

    • Führungskraft, Personalabteilung oder interne Beschwerdestelle informieren (§ 13 AGG)

    • Betriebsrat, Vertrauensperson oder Gleichstellungsbeauftragte einschalten

  4. Arbeitsverweigerung

    • Wenn keine Maßnahmen erfolgen, ist gemäß § 14 AGG das Niederlegen der Arbeit erlaubt – ohne Lohnkürzung

  5. Externe Hilfe holen

    • Fachanwalt oder Fachanwältin für Arbeitsrecht kontaktieren

    • Antidiskriminierungsstelle des Bundes einschalten

    • Weitere Beratungsstellen oder das Hilfetelefon nutzen (siehe Hilfeangebote)

Was kann ich tun, wenn die Führungskraft Täter ist?

Wer von der Führungskraft selbst belästigt wird, befindet sich in einer besonders schwierigen Position. Oftmals drohen Vorgesetzte mit der Kündigung, wenn das Opfer nicht schweigt. Aus Scham und Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes schweigen die Betroffenen. Hier lohnt es sich, den Rat eines erfahrenen Anwaltes für Arbeitsrecht einzuholen.

Was sind die Folgen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann ernsthafte arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der oder die Verantwortliche muss mit einer Abmahnung rechnen. Bei schweren oder wiederholten Vorfällen kann das Verhalten sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Unabhängig davon hat die betroffene Person das Recht, strafrechtlich gegen die Belästigung vorzugehen – etwa durch eine Anzeige gemäß § 184i StGB.

Auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung können geltend gemacht werden, wenn Arbeitgeber ihrer Schutzpflicht nicht nachkommen oder keine angemessenen Maßnahmen ergreifen.

Wenn du dich in einer Situation befindest, in der du am Arbeitsplatz sexuell belästigt wirst, dann wende dich gern an einen KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Arbeitsrecht. In einem vertraulichen ersten Gespräch erfährst du, wie du gegen den Täter oder die Täterin vorgehen kannst.

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Über unsere Autoren Christiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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