
💰 Den Erbteil zu Geld machen Erbteil verkaufen: Wie geht das?
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Du möchtest deinen Erbteil verkaufen, bist aber unsicher, wie das genau abläuft? Keine Sorge! In diesem Beitrag zeigen wir dir Schritt für Schritt, wer deinen Erbteil kaufen kann, wie du den Wert deines Erbes ermittelst, und welche rechtlichen Aspekte beim Verkaufsprozess wichtig sind.
Erfahre zudem, welche Alternativen es gibt, falls du den Verkauf deines Erbteils überdenken möchtest. Lies weiter und finde heraus, wie du deinen Nachlass optimal gestalten kannst!
Erbteil verkaufen ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Verkaufsberechtigung: Alleinerben und Miterben in einer Erbengemeinschaft können ihren Erbteil verkaufen, häufig, um schneller finanzielle Vorteile zu erlangen.
Vorkaufsrecht der Miterben: Miterben haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht, das zwei Monate vor einem externen Verkauf an einen Dritten ausgeübt werden kann.
Wertbestimmung des Erbes: Der Wert deines Erbteils basiert auf dem Nettonachlass, bei dem Schulden vom Gesamtwert abgezogen werden; meist wird ein zusätzlicher Abschlag kalkuliert.
Rechtliche Formalitäten: Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden und beinhaltet häufig Garantien und Haftungsregelungen, um Klarheit zwischen Käufer und Verkäufer zu schaffen.
Alternativen zum Verkauf: Statt zu verkaufen, kannst du die Erbengemeinschaft auflösen, deinen Erbteil ausschlagen oder Vermögensteile wie Immobilien vermieten, um Erträge zu erzielen.
Wer kann eine Erbschaft verkaufen?
Sowohl Alleinerben als auch Miterben in einer Erbengemeinschaft können ihren Erbteil verkaufen (§§ 2371 ff. BGB).
🤔 Warum könnte der Verkauf sinnvoll sein?
Der Verkauf eines Erbteils kann sinnvoll sein, wenn du schnell und unkompliziert an liquide Mittel kommen möchtest – etwa um deine persönlichen Vorhaben zu realisieren oder andere finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen.
Auch bei Erbengemeinschaften mit unterschiedlichen Interessen oder Konflikten kann ein Verkauf helfen, Klarheit zu schaffen und Streit zu vermeiden. Wer sich nicht an der Verwaltung oder Nutzung des geerbten Vermögens beteiligen möchte, findet im Verkauf oft eine pragmatische und faire Lösung.
Mögliche Käufer für deinen Erbteil
Miterben: Miterben haben laut § 2034 I BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht auf deinen Erbanteil, sofern du deinen Anteil an einen Dritten veräußern möchtest. Du musst ihnen den Erbteil zunächst für zwei Monate ab dem Angebotstag anbieten. Dies ist eine Möglichkeit für Miterben, ihre Erbquote zu erhöhen und mehrere Erbteile zu vereinen.
👉 Ein wichtiges Detail: Das Vorkaufsrecht kann vererbt werden.
Investoren: Es gibt Investoren, die sich speziell auf den Ankauf von Erbanteilen und deren Liquidierung spezialisiert haben.
Privates Umfeld: Auch Personen aus deinem privaten Umfeld könnten Interesse am Erbteil haben.
Wie kannst du dein Erbrecht und die Höhe deines Erbteils beweisen?
Mit einem Erbschein kannst du dem Käufer dein Recht am Erbe und die Höhe des Anteils belegen. Den Erbschein kannst du beim Nachlassgericht beantragen.
💸 Wie ermittelst du den Wert deines Erbteils?
Der Preis für deinen Erbanteil basiert auf dem Wert des Nettonachlasses. Ziehe vom Gesamtwert aller Aktiva (wie Immobilien, Bankvermögen oder Schmuck) die Verbindlichkeiten (beispielsweise Schulden) ab. Der Nettoerbe-Wert ist die Grundlage für den Kaufpreis.
Beispielrechnung:
Immobilien: 500.000 €
+ Bankvermögen: 75.000 €
+ Schmuck: 20.000 €
= Gesamtwert aller Aktiva: 595.000 €
- Schulden: 200.000 €
= Nettoerbe: 395.000 €
⚠️ Beachte, dass meist ein Abschlag zwischen 20 % und 50 % vom Nachlasswert abgezogen wird. Dieser dient dem Käufer deines Erbteils als Sicherheit für das wirtschaftliche Risiko, dass er eingeht. Denn möglicherweise sind noch Verpflichtungen offen, die vom Erbe abgegolten werden müssen oder die Werte der einzelnen Erbteile sind unklar. Aber auch der zeitliche und finanzielle Aufwand der Liquidierung sowie steuerliche Risiken werden beim Abschlag berücksichtigt.
📄 Der Kaufvertrag: Bestandteile und rechtliche Aspekte
Form und Rechtsnatur:
Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden.
Zwei Verträge sind rechtlich erforderlich:
Kaufvertrag: der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung des Erbteils.
Übertragungsvertrag: vollzieht die tatsächliche Übertragung.
Kaufgegenstand und Belastungen:
Vor der Erbauseinandersetzung kann nur der Erbanteil, nicht einzelne Nachlassgegenstände (Immobilien, Schmuck etc.) übertragen werden.
👉 Der Kaufvertrag sollte den Erbschein und wichtige Werte aus dem Nachlass (etwa Immobilien) erwähnen.
Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten:
Neben dem Kaufpreis regelt der Vertrag auch die Zahlungsmodalitäten und die Übernahme von Verbindlichkeiten.
Weitere vertragliche Regelungen:
Garantien, Rücktrittsrechte, Verjährungsregeln und Haftungsinformationen sollten ebenfalls im Vertrag stehen.
🛡️ Haftung beim Verkauf eines Erbteils
Haftung für Nachlassverbindlichkeiten: Trotz des Verkaufs bist du im Außenverhältnis der Ansprechpartner für bestehende Verbindlichkeiten.
👉 Eine Freistellungsverpflichtung (Vereinbarung dich von allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erbe freizustellen) besteht nur zwischen dir und dem Käufer.
Haftung für Rechts- und Sachmängel:
Du musst sicherstellen, dass du der berechtigte Erbe bist und dein Anspruch nicht durch andere Dinge eingeschränkt ist (wie Nacherben oder Testamentsvollstrecker).
Für körperliche Sachen (alle physischen, greifbaren Gegenstände, z. B. Immobilien, Fahrzeuge etc.) haftest du nur, wenn du absichtlich Mängel verschwiegen oder eine spezielle Garantie gegeben hast.
Steuern und Optimierung
💡 Beim Verkauf deines Erbteils fällt normalerweise keine Erbschaftssteuer an.
Verkaufst du den Erbteil an Miterben, so können bestimmte Steuervorteile verloren gehen:
Erbschaftsteuer-Freibeträge: Beim Verkauf an Miterben könnten steuerliche Freibeträge nicht vollständig genutzt werden.
Spekulationssteuer: Bei Immobilien im Erbteil kann Spekulationssteuer anfallen, wenn zwischen Erbe und Verkauf die Frist nicht eingehalten wird.
Einkommensteuer: Der Verkaufserlös könnte einkommensteuerpflichtig sein, je nach Art des Erbteils.
Verlust der Steuerfreiheit: Der Verkauf wandelt den unentgeltlichen Erb-Erwerb in einen entgeltlichen um, was steuerliche Vorteile beeinflussen kann.
👉 Alternativen zum Erbteilverkauf
Aufteilung und Vereinbarungen mit Miterben
Teilungsvereinbarung: Du kannst mit deinen Miterben, um die jeweiligen individuellen Interessen zu berücksichtigen, eine gemeinsame Vereinbarung zur fairen Aufteilung des Nachlasses aufsetzen.
Erbausgleich: Setze deine persönlichen Vermögenswerte ein, um Ausgleiche zu schaffen und deinen eigenen Erbteil zu behalten.
Erbengemeinschaft auflösen: Einvernehmliche Aufteilung oder natürliche Teilung der Vermögenswerte, damit jeder Miterbe seinen Anteil erhält.
Sonstige interne Vereinbarungen: Anpassung des Erbteilbesitzes durch spezifische Abmachungen, um den Erbteil zu behalten.
2. Verwaltung und Nutzung von Vermögenswerten
Immobilie vermieten oder verpachten: Aufrechterhaltung des Immobilienbesitzes durch regelmäßige Mieteinnahmen.
Nießbrauchrecht: Erlauben von Nutzungsrechten an andere, um aus Vermögenswerten Erträge zu erzielen, während du Eigentümer bleibst.
3. Professionelle Abwicklung
Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft: Dritte mit der Verwaltung beauftragen, um eine objektive und effiziente Nachlassabwicklung zu gewährleisten.
4. Verzicht und Haftung
Erbausschlagung: Verzicht auf den Erbteil, um keine Haftung für potenzielle Schulden zu übernehmen.
Hast du rechtliche Fragen zu deinem Erbteil oder bist im Konflikt mit deinen Miterben? Dann kontaktiere unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten, um erste Handlungsempfehlungen zu erhalten oder im weiteren Verlauf dich gerichtlich vertreten zu lassen.
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