Altersteilzeit

Das musst du wissen Altersteilzeit und Abfindung – Geld oder Rente?

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Wenn du kurz vor der Rente kürzertreten willst, kommt für dich die Altersteilzeit infrage. Aber worauf genau musst du achten? Welche verschiedenen Modelle gibt es? Wie verhält sich die Altersteilzeit zur Zahlung einer Abfindung. Wir klären auf.

von G. Ruser
22.11.2024
10 Min Lesezeit

Altersteilzeit und Abfindung Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Altersteilzeit kannst du zwischen dem Teilzeitmodell und dem Blockmodell wählen.

  • In beiden Varianten reduzierst du deine Arbeitszeit um 50 %.

  • Die Altersteilzeit wird dir auf freiwilliger Basis von deinem Arbeitgeber angeboten; er erhöht dein Monatsentgelt um mindestens 20 % (Aufstockungsbetrag).

  • Als Angestellter im öffentlichen Dienst kann die Altersteilzeit für dich im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen sein.

  • Im Rahmen der Altersteilzeit stellt die Abfindung kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt dar.

Was bedeutet Altersteilzeit?

Du bist ein bisschen arbeitsmüde und würdest deine Arbeitszeit gern reduzieren, um auch schon vor der Rentenzeit mehr Freizeit zu gewinnen? Dann scheint die Altersteilzeit genau das Richtige für dich zu sein.

Altersteilzeit bedeutet, dass du dich durch eine hälftige Arbeitszeit ganz gemächlich auf deine Rente vorbereiten kannst. Das heißt, du arbeitest weniger, verdienst aber auch etwas weniger. Dafür musst du die letzten Jahre vor der Rente nicht mehr komplett 100 % deiner sonstigen, vertraglich vereinbarten Arbeitszeit aufbringen. Ob dir dieses Modell der Altersteilzeit Vor- oder Nachteile bringt, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird letztendlich von dir entschieden. Ob du das Modell der Altersteilzeit überhaupt wählen kannst, hängt wiederum von deinem Arbeitgeber ab.

Denn seit 2009 wird die Altersteilzeit nicht mehr durch Fördergelder der Bundesagentur für Arbeit finanziert, sondern dein Arbeitgeber kann sie mit dir auf freiwilliger Basis vereinbaren. Er ist es auch, der die sogenannten Aufstockungs- und Rentenbeiträge zu zahlen hat.

Eine Mindestlaufzeit für die Altersteilzeit besteht zwar nicht, in der Regel dauert sie jedoch drei Jahre. Die tatsächliche Dauer kann aber durch Bestimmungen in den Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen deutlich größer sein. Allerdings muss dein Arbeitgeber maximal sechs Jahre lang die erwähnten Beiträge zahlen.

Welche Modelle gibt es für Arbeitnehmer?

Die Altersteilzeit hält zwei verschiedene Modelle für dich bereit.

Diese sind:

1.    Teilzeitmodell bzw. Gleichverteilungsmodell

Bei dieser Variante arbeitest du über den gesamtem Zeitraum der Altersteilzeit konstant um die Hälfte deiner Arbeitszeit reduziert. Das heißt, ab dem ersten Tag musst du nur noch 50 % deiner Arbeitsstunden abarbeiten. Du kannst dieses Modell entweder mit halben Arbeitstagen oder mit einer geringeren Anzahl Arbeitstage pro Woche insgesamt umsetzen.

2.   Blockmodell

Beim Blockmodell arbeitest du sozusagen vor und kannst dich später zurücklehnen: Denn die erste Hälfte der Altersteilzeit ändert sich nichts, du arbeitest weiterhin 100 % deiner Arbeitszeit. Dafür musst du in der zweiten Hälfte gar nicht mehr arbeiten. Diese zweite Hälfte der Altersteilzeit nennt man deswegen auch Freistellungsphase. Dein Arbeitgeber zahlt zudem die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 80 % des Entgelts in der Altersteilzeit (mit Begrenzung).

Ab wann kann ich in Altersteilzeit gehen?

Für den Einstieg in die Altersteilzeit gibt es zwei Voraussetzungen. Du selbst musst mindestens 55 Jahre alt und vor allem Arbeitnehmer, also im Angestelltenverhältnis sein. Bist du als Selbstständiger oder Freiberufler tätig gibt es keinen Arbeitgeber und somit auch kein Altersteilzeitmodell.

Darüber hinaus musst du in den letzten fünf Jahren vor der Altersteilzeit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt gewesen sein. Ganz genau müssen es mindestens 1080 Tage sein, während derer eine solche Beschäftigung vorliegen muss.

Wichtig!

Wenn dir dein Arbeitgeber umgekehrt die Altersteilzeit schmackhaft machen möchte, du aber noch gar nicht dazu bereit bist, sondern lieber noch Vollzeit arbeiten willst, ist darin nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin (Az. 15 Sa 1109/12) kein Kündigungsgrund zu sehen. Bedingung ist, dass du stattdessen an einem anderen Arbeitsplatz weiterarbeiten kannst.

Wie wird die Altersteilzeit berechnet?

Dein Gehalt ist während der Altersteilzeit gleichbleibend hoch. Denn, auch wenn du deine Arbeitszeit insgesamt um 50 % reduzierst – ganz gleich, welches Modell zu wählst – beträgt dein Arbeitsentgelt trotzdem immer mindestens 70 % deines bisherigen Gehaltes, also 20 % mehr als es deiner Arbeitszeit entspricht.

Dies erklärt sich dadurch, dass der Gesetzgeber genau diesen „Aufstockungsbetrag“ in Höhe von 20 % vom Arbeitgeber verlangt. Daneben muss er zusätzlich für die anfallenden Rentenbeiträge aufkommen. So weit die gute Nachricht für dich. Du musst nur bedenken, dass das Modell der Altersteilzeit auf der Freiwilligkeit deines Arbeitgebers beruht. Ist er weder mit dem Gleichverteilungsmodell noch dem Blockmodell einverstanden, kannst weder du die Vorzüge der Altersteilzeit genießen – noch der Gesetzgeber einen Aufstockungsbetrag verlangen.

Welche finanziellen Vorteile und/oder Nachteile bringt Altersteilzeit im Vergleich zur regulären Altersrente?

Die Altersteilzeit mag einige überzeugende Vorteile für dich bereithalten. Dennoch solltest du im Kopf behalten, dass sie auch Nachteile mit sich bringen kann. Aber vielleicht kannst du mit diesen Nachteilen bzw. finanziellen Einbußen ja auch gut leben?

Vorteile der Altersteilzeit

  • Finanziell zahlt sich die Altersteilzeit für dich insofern aus, als dass sich dein Stundenlohn erhöht. Denn du arbeitest ja nur noch 50 % deiner vorherigen Arbeitszeit – konstant oder wie im Blockmodell in zwei Phasen –, erhältst aber trotzdem mindestens 70 % deines Gehalts.

  • Zwar verdienst du durch die Altersteilzeit insgesamt weniger als vorher und hast unterm Strich somit weniger Rente. Aber dadurch, dass deine Rentenbeiträge aufgestockt werden, kannst du die Renteneinbußen, die sich bei einer „normalen“ Teilzeit ergeben würden, somit in Grenzen halten. Mit den durch deinen Arbeitgeber zusätzlich gezahlten Rentenbeiträgen sammelst du obendrein mehr anteilige Rentenpunkte.

Nachteile der Altersteilzeit

  • Natürlich fällt dein Rentenanspruch dank der zusätzlichen Rentenbeiträge nicht mehr so gering aus. Dennoch musst du im Vergleich zu deiner bisherigen Vollzeitstelle logischerweise finanzielle Einbußen hinnehmen.

  • Gleiches gilt für dein Gehalt selbst. Schließlich musst du bedeutend weniger Arbeitsstunden leisten. Auf der anderen Seite dürfte ein Gehalt in Höhe von 70 % bei einer nur noch hälftigen Arbeitszeit eine recht gute Rechnung für dich ergeben.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Abfindung im Rahmen meiner Altersteilzeit erhalte?

Eigentlich bekommst du im Fall der Altersteilzeit überhaupt keine Abfindung. Eine solche wird vom Arbeitgeber nämlich dann – und das auch insgesamt nur freiwillig – gezahlt, wenn das Beschäftigungsverhältnis an sich endet. Beim Modell der Altersteilzeit wird stattdessen deine verbleibende Zeit im Berufsleben so geregelt, dass du auf die Rentenzeit nach und nach vorbereitet wirst. Demnach hast du auch keinen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung im Rahmen der Altersteilzeit.

Bist du im öffentlichen Dienst tätig, kann dies anders liegen. Ist für dich § 5 Abs. 7 TV ATZ (Tarifvertrag Altersteilzeit) einschlägig, erhältst du eine Abfindung, wenn deine Rente gekürzt wird.

Hier kommt es darauf an, ob die Altersteilzeit bewirkt, dass sich deine Rentenzeit zeitlich gesehen nach vorne verschiebt. Ist dies der Fall, verringert sich deine Altersrente um 0,3 Prozentpunkte. Das klingt erstmal wenig, allerdings werden diese 0,3 Prozentpunkte für jeden Monat angewendet, um den deine Rentenzeit nach vorne verlagert wird. Jeder Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat hat dann zur Folge, dass du eine Abfindung i. H. v. 5 % bezogen auf deinen letzten Monatslohn bekommst.

Dabei sind folgende Bedingungen bzw. Voraussetzungen entscheidend:

1.    Um in den Genuss der Abfindungsregelung zu kommen, müssen Altersteilzeit-Vereinbarungen bereits existieren.

2.    Die Regelung hat eine Abschlagsdauer von maximal fünf Jahren und kann somit einen Höchstbetrag von 300 % erreichen: 5 % x 60 Monate (fünf Jahre) = 300 %.

Welche steuerlichen Aspekte muss ich bei der Wahl zwischen Abfindung und früherem Rentenbezug berücksichtigen?

Deine berufliche Tätigkeit neigt sich altersbedingt dem Ende zu und du stehst vor der Wahl, ob du aus steuerlicher Sicht die Altersteilzeit antreten oder eine Abfindung annehmen sollst?

Bei der Altersteilzeit zahlt dein Arbeitgeber ergänzend zum Arbeitsentgelt in Höhe von 50 % einen Aufstockungsbetrag von mindestens 20 % und ist dabei von Steuer- und Sozialabgaben befreit. Während der Aufstockungsbetrag steuerfrei ist, erhöht sich dennoch dein Einkommen, sodass du dich bzgl. der Einkommensteuerpflicht einem höheren Steuersatz gegenübersiehst. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass der Aufstockungsbetrag dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegt.

Bei der Abfindung gilt grundsätzlich, dass sie für dich zwar keine Sozialabgaben nach sich zieht, aber dennoch in vollem Umfang steuerpflichtig ist. Wie die Abfindung versteuert wird, erfährst du hier.

Gibt es Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge bei Altersteilzeit oder Abfindung?

In der Altersteilzeit wird zwischen der Arbeitsphase und der Freistellungsphase unterschieden. Danach werden für dich grundsätzlich bzgl. der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die maßgeblichen Beitragsätze (14,6 %) fällig. Hinsichtlich des Krankenversicherungsbeitrages zahlst du – so lange du noch arbeitest – den allgemeinen (14,6 %), während du in der Freistellungsphase bist, noch den ermäßigten Beitragssatz (14 %).

Wie sieht es mit deinen Abgaben aus, wenn du eine Abfindung bekommst? In dem Fall muss ebenfalls unterschieden werden. Maßgeblich für deine Pflicht, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, ist die Zweckbestimmung der Zahlung.

Erhältst du deine Abfindung während des bestehenden Arbeitsverhältnisses bzw. im Zusammenhang mit diesem, bist du voll sozialversicherungspflichtig. Da du die Abfindung jedoch als Zahlung mit Hinblick auf die Zeit nach dem Beschäftigungsverhältnis beziehst, kannst du aufatmen. Denn in diesem Fall stellt die Abfindung kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt dar.

Willst du noch mehr dazu wissen, ob du Sozialversicherungsabgaben bei einer Abfindung zahlen musst? Dann lies dir unseren Beitrag zu diesem Thema durch, in dem du auf folgenden Link klickst.

Kann eine Altersteilzeitvereinbarung eine spätere Abfindung ausschließen?

In aller Regel schließt eine Altersteilzeit eine spätere Abfindung aus. Denn du hast grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung, es sei denn, dein Arbeitgeber spricht dir gegenüber eine betriebsbedingte Kündigung aus. Dann ist deine Abfindung zumindest im Bereich des Möglichen. Die Abfindung kann allerdings dann auch wieder zunichtegemacht werden, wenn sie in Gestalt einer „Abfindungsklausel“ ausgeschlossen ist.

Gleiches gilt, wenn du dich in der Altersteilzeit befindest und dein Arbeitgeber mit dir einen Aufhebungsvertrag vereinbaren möchte. Daran gekoppelt könnte eine Abfindung für dich drin sein.

Darüber hinaus können vertragliche Vereinbarungen oder tarifliche Bestimmungen die Zahlung einer Abfindung im Falle einer Altersteilzeit ausschließen. So können betriebliche Regelungen dafür sorgen, dass die Kombination von Kündigung plus Abfindung dann nicht mehr greifen soll, wenn du als Arbeitnehmer vorzeitig das Beschäftigungsverhältnis beendest bzw. du eine Vertragsauflösung ohne die Grundlage einer Kündigung erzielst.

Schließlich kannst du in der Altersteilzeitvereinbarung selbst eine Regelung getroffen haben, wonach eine Abfindung ausgeschlossen ist. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn du bei vorzeitiger Beendigung der Altersteilzeit auf die Zahlung einer Abfindung verzichtest.

So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Deine Rentenzeit ist schon greifbar, aber du möchtest gern heute schon weniger Arbeitszeit leisten? Mit der Altersteilzeit kommt du deinem Wunsch einen entscheidenden Schritt näher. Wenn du wissen willst, welches Modell du am besten wählst und wo die finanziellen Vor- und Nachteile liegen, kann dich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bestens beraten. Er hilft dir auch bei Fragen zur Abfindung im Zusammenhang mit deiner Altersteilzeit.

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Über unsere Autoren Göran Ruser

Göran Ruser ist Diplom-Jurist und als selbstständiger Texter für KLUGO tätig. Seine langjährige Erfahrung im juristischen Bereich und als stellvertretender Abteilungsleiter juristischer Korrespondenzabteilungen bietet die beste Grundlage, um als Experte im Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht zu fungieren. Sein Augenmerk liegt darin, komplizierte Rechtsthemen in einer klaren, leicht verständlichen Sprache, die auch juristischen Laien verstehen, zu schaffen und somit Recht für alle zugänglich zu machen. Denn das Ziel eines jeden Rechtsratgebers ist es immer, die Fragen des Lesers gezielt und prägnant zu beantworten, um ihm eine Hilfestellung für sein Problem zu bieten.

Göran Ruser