Küche- und Möbelkauf

Das solltest du wissen Was gilt rechtlich beim Möbel- und Küchenkauf?

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Viele Käufer glauben, sie müssten bei Möbeln oder Küchen grundsätzlich eine Anzahlung leisten. Doch das ist ein Irrtum: Eine gesetzliche Pflicht zur Anzahlung gibt es nicht – und das ist auch gut so. Denn bei Insolvenz des Händlers ist das vorab gezahlte Geld oft verloren. Zudem fehlt bei Lieferverzögerung ein wichtiges Druckmittel. Die Rechtsprechung stärkt inzwischen konsequent die Rechte von Verbrauchern.

von KLUGO
05.05.2025
4 Min Lesezeit

Rechtliches zum Möbel- und Küchenkauf 👉 Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Widerrufsrecht besteht nur bei Onlinekäufen.

  • Der Händler darf nicht auf eine Anzahlung bestehen.

  • Maßgefertigte Möbel sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

  • Zahlung ist erst bei Lieferung bzw. Montage fällig.

  • Skonto-Klauseln mit Vorabzahlung können unwirksam sein.

  • Eine Restzahlung vor Lieferung verstößt gegen geltendes Vertragsrecht.

Wann kann ich den Kaufvertrag widerrufen?

Grundsätzlich gilt: Wer einen Kaufvertrag im stationären Handel unterschreibt, kann ihn nicht widerrufen – es sei denn, der Händler räumt dies freiwillig ein. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 355 BGB gilt nur bei Fernabsatzverträgen, also Onlinekäufen. Die 14-tägige Frist beginnt erst mit Lieferung der Ware, nicht mit Vertragsabschluss.

⚠️ Ausnahme: Bei maßgefertigten Möbeln oder Küchen, die nach Kundenspezifikation hergestellt werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), entfällt das Widerrufsrecht auch online. Wird die Küche zwar online konfiguriert, der Vertrag aber vor Ort abgeschlossen oder bezahlt, handelt es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag – es besteht dann kein Widerrufsrecht.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Anzahlung beim Möbel- oder Küchenkauf. Auch vertragliche Klauseln, die eine Vorleistung des Käufers fordern, sind häufig unwirksam, wie verschiedene Urteile (u. a. BGH und OLG Zweibrücken) bestätigen. Laut Gesetz ist die Zahlung erst bei Lieferung fällig.

In der Praxis verlangen Händler dennoch oft 10–30 % Anzahlung. Wer darauf eingeht, tut dies freiwillig – aber auf eigenes Risiko. Gerät der Händler in wirtschaftliche Schwierigkeiten, ist das Geld meist nicht abgesichert und bei Insolvenz häufig verloren.

Was kann ich bei Lieferverzug tun?

Verzögert sich die Lieferung trotz Anzahlung, gerät der Händler in Verzug. Verbraucher sollten den Händler schriftlich zur Lieferung auffordern und eine angemessene Frist setzen. Erst danach sind rechtliche Schritte wie Rücktritt, Schadensersatz oder Minderung möglich. Ohne Fristsetzung ist ein Rücktritt oft unwirksam.

Skonto-Klauseln: Sind sie zulässig oder rechtswidrig?

Skonto, also ein Preisnachlass bei schneller Zahlung, ist grundsätzlich zulässig – wenn die Bedingungen klar und eindeutig formuliert sind. Problematisch wird es, wenn ein hoher Skonto nur gegen vollständige Vorabzahlung gewährt wird.

👉 Ein Beispiel: Ein Küchenstudio gewährte 15.000 € Skonto auf eine 70.000 €-Küche – aber nur bei Zahlung vor Lieferung. Als Mängel auftraten, wurde das Skonto dennoch einkassiert. Das OLG Zweibrücken (Az. 9 O 45/21) urteilte: Die Skonto-Klausel ist unwirksam, da sie den Käufer unangemessen benachteiligt. Skonto im üblichen Rahmen (1–3 %) ist dagegen unproblematisch – sofern freiwillig und fair geregelt.

Wann muss ich zahlen?

💶 Die Zahlung ist erst bei Lieferung bzw. Montage fällig. Auch bei maßgefertigten Küchen oder Möbeln, bei denen ein Werkvertrag (§ 631 BGB) vorliegt, gilt: Erst wenn die Leistung vollständig erbracht ist, muss gezahlt werden. Vorabzahlungen sind weder gesetzlich vorgesehen noch verpflichtend – und ungültige Klauseln können später angefochten werden.

Was kann ich bei Insolvenz des Händlers tun?

Bei Insolvenz ist eine geleistete Anzahlung nicht automatisch abgesichert. Kunden müssen ihre Forderung beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden – oft mit wenig Aussicht auf Erfolg. Bei größeren Summen kann sich anwaltlicher Rat lohnen. Im Zweifel hilft die Verbraucherzentrale oder unsere telefonische Erstberatung durch Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Vertragsrecht.

Rücktritt oder Widerruf – Wie komme ich aus dem Vertrag?

Ein Widerruf ist nur bei Fernabsatzverträgen möglich – und nicht bei maßgefertigten Produkten. Ein Rücktritt vom Vertrag hingegen setzt eine Vertragsverletzung des Händlers voraus, etwa bei mangelhafter Ware, Nichterfüllung oder Lieferverzug. (Mehr zum Rücktritt und Widerruf von Verträgen in unserem Beitrag "Verträge kündigen oder widerrufen")

Besondere Regelungen gelten bei:

  • Ratenkaufverträgen über 200 €

  • Leasingverträgen

  • stufenweiser Lieferung nicht maßgefertigter Küchen

  • Kreditfinanzierten Käufen

⚠️ Wichtig: Immer schriftlich eine Frist setzen, bevor weitere Schritte unternommen werden.

👉 Fazit: So kaufst du rechtssicher Möbel & Küchen

  1. Vermeide Anzahlungen, wenn möglich – sie sind nicht verpflichtend.

  2. Bestehe auf Lieferung vor Zahlung – das ist dein gutes Recht.

  3. Achte auf klare vertragliche Regelungen zu Skonto und Fälligkeit.

  4. Nutze dein Widerrufsrecht bei Onlinekäufen, aber nicht bei Maßanfertigung.

  5. Bei Problemen: Frist setzen, dann handeln – ggf. mit rechtlicher Unterstützung unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten.

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