Die Regelung für den eigenen Nachlass hat vor allem das Ziel, im Todesfall Streitigkeiten und Konflikte unter den Hinterbliebenen und Angehörigen zu vermeiden. Doch auch mit Testament oder Erbvertrag ist das nicht garantiert: Eine Möglichkeit, Erbstreitigkeiten zu umgehen, kann die Unterstützung durch einen Anwalt für Erbrecht sein.
Trotz Nachlassregelung und umfassender Vorsorge: In Deutschland "kracht" es häufig, wenn es ums Erben und Vererben geht. Laut Statistik ist rund ein Drittel aller Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht dem Bereich des Erbrechts zuzuordnen.
Dabei entstehen Erbstreitigkeiten häufig durch ganz typische Konstellationen:
Die Gründe für Erbstreitigkeiten sind unterschiedlich – begründen sich aber in vielen Fällen damit, dass der Erblasser bei der Nachlassregelung wichtige Aspekte außer Acht gelassen hat oder sich um die Nachlassregelung überhaupt nicht gekümmert hat.
In der erbrechtlichen Praxis treten bestimmte Konstellationen immer wieder auf, wenn es um Erbstreitigkeiten geht.
Der hoch verschuldete Günter stirbt völlig überraschend im Schlaf. Er wird durch seinen einzigen Sohn Kevin beerbt. Dieser kommt aber gar nicht mehr dazu, sich um alles zu kümmern – er stirbt 14 Tage nach seinem Vater bei einem Verkehrsunfall, als er völlig in Gedanken bei Rot über die Straße läuft. Kevin hatte seine Verlobte Karola testamentarisch als Alleinerbin bedacht. Da Kevin das Erbe von Günter nicht ausgeschlagen hat, steht Karola nun vor dem Problem, dass sie zwar die Erbschaft von Kevin annehmen möchte – nicht aber die Erbschaft von Günter, die ausschließlich aus Schulden und Verbindlichkeiten besteht.
Der Gesetzgeber stellt es den Erben frei, das Erbe anzunehmen – oder die Erbschaft auszuschlagen. Dies ergibt sich aus den §§ 1942 Abs. (1), 1953 Abs. (1) des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB).
In der Regel wird die Erbschaft ausgeschlagen, wenn das Erbe aus Schulden besteht – und für die Erben somit vor allem eine finanzielle Belastung darstellt. Wichtig zu wissen: Das Erbe kann nicht nur teilweise ausgeschlagen werden – dies geht nur einheitlich. Ebenfalls von Bedeutung im Rahmen der Ausschlagung: Das Recht auf Ausschlagung ist nach § 1952 BGB vererblich – es geht auch auf die sogenannten Erbeserben über.
Besteht eine sogenannte Erbengemeinschaft, dann kann es hier schnell zu Konflikten kommen, wenn die Mitglieder der Erbengemeinschaft uneins sind oder wenn der Erblasser die Bruchteile für die einzelnen Miterben nicht oder nicht richtig angegeben hat.
Abhilfe schafft dann die Auflösung der Erbengemeinschaft. Diese wird auch als Auseinandersetzung bezeichnet und beinhaltet faktisch die Liquidation der Erbengemeinschaft. Dazu gehören:
Soll nicht die gesamte Erbengemeinschaft aufgelöst werden, kommt auch die Auszahlung eines einzelnen Miterben in Betracht. Dies setzt allerdings voraus, dass alle Erben der Erbengemeinschaft mit der Auszahlung einverstanden sind.
Die Auseinandersetzung im Rahmen einer Erbengemeinschaft scheitert häufig an den widerstreitenden Interessen der einzelnen Miterben. Hier kann ein Anwalt für Erbrecht dabei helfen, die Fronten zu klären und die zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen aufzuzeigen.
Wenn der Erblasser ein falsches Testament – oder womöglich überhaupt keine Nachlassregelung – hinterlässt, dann sind Streitigkeiten ums Erbe fast schon vorprogrammiert. Juristisch ist es daher empfehlenswert, dass Sie schon frühzeitig ein wirksames und eindeutiges Testament aufsetzen, in dem Sie Ihren letzten Willen unmissverständlich und verbindlich formulieren.
Besonders häufig kommt es dabei zu einer Anfechtung der Nachlassregelung. Wie auch alle anderen Willenserklärungen kann auch ein Testament angefochten werden – zum Beispiel, weil dieses durch einen Irrtum oder durch eine Drohung maßgeblich motiviert wurde.
Da bei einer Anfechtung eines Testaments regelmäßig juristische Expertise gefragt ist, empfiehlt sich hier die Unterstützung durch einen Anwalt für Erbrecht. Dieser kann zuverlässig ein vorhandenes Testament auf die Möglichkeit einer Anfechtung prüfen und diese auch geltend machen. Zu beachten ist hierbei die gesetzliche Anfechtungsfrist: Diese beträgt nach § 2082 Abs. (1) BGB ein Jahr.
Möchte der Erblasser enge Angehörige vom Nachlass ausschließen, kann er dies im Rahmen einer Nachlassregelung tun. Ein Testament ist dabei die am häufigsten genutzte Möglichkeit, um die gesetzliche Erbfolge zu umgehen.
Streit ums Erbe entsteht in diesem Zusammenhang häufig dann, wenn der Erblasser außer Acht lässt, dass auch bei einer Enterbung den engsten Angehörigen ein Pflichtteilsanspruch zusteht. Dieser kann auch nicht per Testament entzogen werden.
Ein Anwalt für Erbrecht kann durch fundierte Unterstützung bei der Regelung des eigenen Nachlasses helfen, Streitigkeiten unter den Erben um den Nachlass zu vermeiden. Dies empfiehlt sich schon frühzeitig – so lassen sich die eigenen Wünsche in der Nachlassregelung rechtswirksam unterbringen.
Daneben kann ein Anwalt für Erbrecht auch behilflich sein, wenn es im Rahmen eines Erbfalles doch zum Streit ums Erbe kommt: Er vertritt die Hinterbliebenen beispielsweise bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, aber auch bei allen anderen Anliegen sowohl gerichtlich als auch bei außergerichtlichen Verhandlungen und Gesprächen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, kommt diese unter Umständen für die Kosten auf, die sich im Rahmen von Erbstreitigkeiten ergeben. Ob dies tatsächlich der Fall ist, zeigt ein Blick in den Versicherungsvertrag und die Versicherungsbedingungen. Im Rahmen einer Deckungsanfrage können Sie im Vorfeld bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erfragen, welche Kosten durch den Versicherungsvertrag abgedeckt sind. Auch dabei kann Ihnen ein Rechtsanwalt mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Erbstreitigkeiten können schnell teuer werden – die Kosten orientieren sich dabei am sogenannten Streitwert. Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, wenn die Kosten für den Anwalt oder das Gericht nicht zum wirtschaftlichen Risiko werden sollen.
Wenn Sie Hilfe beim Thema Nachlassregelung benötigen oder sich über die generellen Möglichkeiten informieren möchten, wie Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen vererben können, erhalten Sie bei uns im Rahmen einer Erstberatung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt wertvollen Input. Unsere Partner-Anwälte helfen Ihnen gerade in komplexeren Rechtsangelegenheiten zum Thema Erbrecht gerne weiter.
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