Freistellung ohne Kündigung
THEMEN

Freistellung ohne Kündigung von der Arbeit

STAND 02.09.2022 | LESEZEIT 1 MIN

Vielen Arbeitnehmern ist gar nicht bekannt, dass sie sich zum Beispiel für Bildungsurlaub oder die Pflege von Angehörigen freistellen lassen können. In unserem Beitrag erklären wir Ihnen die Gründe für eine Freistellung ohne Kündigung, was eine Freistellung von einer Kündigung unterscheidet und welche Arten der Freistellung Sie als Arbeitnehmer nutzen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Arbeitnehmer haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, sich für Bildungsurlaub oder die Pflege von Angehörigen von der Arbeit freistellen zu lassen.
  • Eine Freistellung ohne Kündigung kann bezahlt und unbezahlt erfolgen, nur für einen gewissen Zeitraum oder dauerhaft.
  • In bestimmten Fällen kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitnehmers freistellen.

Was sind Gründe für eine Freistellung?

Es werden verschiedene Gründe für eine Freistellung ohne Kündigung akzeptiert, um sich als Arbeitnehmer freistellen zu lassen:

  • Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Wenn der Bildungsurlaub dafür nicht mehr ausreicht, können Sie eine Freistellung von der Arbeit beantragen.
  • Sie können sich auch freistellen lassen, um Angehörige zu pflegen. Hier haben Sie sogar einen Rechtsanspruch auf die Freistellung. Nach § 3 des Gesetzes über die Pflegezeit sind Beschäftigte „von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit)“.
  • Des Weiteren haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine Freistellung zur Betreuung ihres Kindes. Dieser ist in § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz normiert. Eltern können sich bis zu 36 Monate lang von der Arbeit freistellen lassen. Eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit ist auch möglich für ein Sabbatjahr, auch Sabbatical genannt.

Wann kommen Gründe für eine automatische Freistellung in Betracht?

In bestimmten Fällen werden Arbeitnehmer automatisch von der Arbeit freigestellt. Dies gilt zum Beispiel für den Fall, dass sie arbeitsunfähig sind.

Wenn Sie heiraten, haben Sie einen Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub am Hochzeitstag. Das gleiche gilt auch für die Trauung der Eltern, des eigenen Kindes oder eigener Geschwister sowie für die Goldene Hochzeit der Eltern.

Wann kann mich mein Arbeitgeber ohne Kündigung von der Arbeit freistellen?

In bestimmten Ausnahmefällen kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einseitig ohne Zustimmung des Arbeitnehmers von der Arbeit freistellen. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der Arbeitnehmer einer Straftat verdächtigt wird und dem Arbeitgeber eine Beschäftigung zwischenzeitlich nicht zugemutet werden kann, oder wenn ein Arbeitnehmer krank zur Arbeit erscheint und dadurch andere gefährdet. Der Arbeitnehmer wird dann von der Arbeitspflicht befreit. Voraussetzung für eine solche Freistellung ist, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig gestört ist. Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer auch freistellen bei unzureichender Auftragslage im Betrieb.

In welchem Verhältnis stehen Kündigung und Freistellung zueinander?

Bei einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis dauerhaft beendet. Bei einer Freistellung bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Es entfällt jedoch für die Dauer der Freistellung die Pflicht des Arbeitnehmers zur Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung. Gleichzeitig entfällt aber auch der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers.

Eine Freistellung kann für einen begrenzten Zeitraum oder dauerhaft, bezahlt und unbezahlt erfolgen. Man unterscheidet außerdem zwischen widerruflichen und unwiderruflichen Freistellungen. Bei einer widerruflichen Freistellung kann der Arbeitnehmer zurückbeordert werden, bei einer unwiderruflichen Freistellung endet das Arbeitsverhältnis.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Sie haben Fragen zu einer Freistellung ohne Kündigung? Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Arbeitsrecht beraten Sie gern zu Ihrem individuellen Fall. KLUGO bietet darüber hinaus eine telefonische Erstberatung im Arbeitsrecht an.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.