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Du willst kündigen? Fristlos kündigen als Arbeitnehmer: Wann ist das möglich?

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Der Punkt ist gekommen, an dem du als Arbeitnehmer fristlos kündigen möchtest. Bevor du diese Entscheidung triffst, solltest du dich jedoch bestmöglich darauf vorbereiten und die möglichen Folgen kennen.

von C. Kürschner
27.11.2023
5 Min Lesezeit

Fristlos kündigen als Arbeitnehmer Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitnehmer benötigen für eine fristlose Kündigung einen hinreichenden Grund, der das Arbeiten unzumutbar macht, wie sexuelle Belästigung oder Mobbing.

  • Ausbleibende Gehaltszahlungen oder mangelhafter Arbeitsschutz sind vermeidbar und sollten vor einer Kündigung abgemahnt werden.

  • Können die Gründe für die fristlose Kündigung nicht belegt werden, droht eine Sperrfrist von bis zu zwölf Wochen für soziale Leistungen.

  • Der Arbeitgeber kann gegen die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers gerichtlich vorgehen.

  • Die fristlose Kündigung muss spätestens zwei Wochen nach dem Vorfall eingereicht werden.

Wann darf ich als Arbeitnehmer fristlos kündigen?

Die fristlose Kündigung ist für dich als Arbeitnehmer die letzte Möglichkeit, dich von einem unzumutbaren Arbeitsverhältnis zu trennen. Die Gründe für eine solche Entscheidung sind in der Regel schwerwiegend, und die Folgen können weitreichend sein. Wenn du fristlos kündigst, musst du damit rechnen, für den Bezug von staatlichen Leistungen eine Sperrfrist zu erhalten. Außerdem hat dein Arbeitgeber die Möglichkeit, die fristlose Kündigung anzufechten.

Zu den häufigsten Gründen für eine fristlose Kündigung gehören:

  • Mobbing: Systematische Belästigung am Arbeitsplatz.

  • Sexuelle Belästigung: Unerwünschte sexuelle Annäherungen oder Kommentare.

  • Beleidigung, Diskriminierung oder Gewalt: Jede Form von verbaler oder physischer Aggression.

  • Wiederholt keine oder unpünktliche Gehaltszahlung: Verletzung der vertraglichen Pflichten durch deinen Arbeitgeber.

  • Vertrauensverlust: Vertrauensbrüche, die eine weitere Zusammenarbeit unmöglich machen.

  • Gesundheitliche Gefährdung: Fehlender oder unzureichender Arbeitsschutz, der deine Sicherheit gefährdet.

Ob dein Grund für die fristlose Kündigung hinreichend ist, wird im Einzelfall sowohl von deinem Arbeitgeber als auch gegebenenfalls von der Arbeitsagentur und dem Jobcenter geprüft.

Ist die Begründung nicht ausreichend, kann dein Arbeitgeber Schadensersatz fordern. Zudem kann es zu einer Sperrfrist für soziale Leistungen kommen. Daher ist es ratsam, dich vor einer fristlosen Kündigung umfassend von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

Wie kann ich fristlos kündigen?

Wenn die fristlose Kündigung unvermeidbar ist, musst du gemäß § 626 Abs. 2 BGB eine Frist beachten: Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach der relevanten Situation ausgesprochen werden, wie bei sexueller Belästigung oder Mobbing. Eine außerordentliche Kündigung kann nicht zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Hier sind die Schritte zur fristlosen Kündigung:

  1. Gründe prüfen: Stelle sicher, dass ein triftiger Grund vorliegt (z. B. Nichtzahlung des Lohns, Mobbing).

  2. Dokumentation: Halte relevante Vorfälle schriftlich fest.

  3. Kündigungsschreiben: Verfasse ein formelles Kündigungsschreiben mit dem Grund. Lade dir dazu das Muster: fristlose Kündigung Arbeitnehmer herunter.

  4. Zustellung: Stelle sicher, dass das Kündigungsschreiben persönlich oder per Einschreiben zugestellt wird.

  5. Rechtlichen Rat einholen: Es kann ratsam sein, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.

  6. Nachfolgende Schritte: Achte darauf, deine Ansprüche, wie z. B. ausstehende Zahlungen oder Urlaubsansprüche, geltend zu machen.

Ist bei einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erforderlich?

Ob deine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung Bestand hat, hängt von den Umständen ab. Bei Gründen wie ausbleibenden Gehaltszahlungen, Fehlern im Arbeitsschutz oder anderen lösbaren Pflichtverletzungen hat dein Arbeitgeber in der Regel die Möglichkeit, schnell zu reagieren. Daher ist es wichtig, dass du vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung aussprechen kannst. So gibst du deinem Arbeitgeber die Chance, auf die Missstände zu reagieren und diese zu beheben.

Eine nachweisliche Abmahnung ist auch entscheidend, wenn du nach der fristlosen Kündigung – vorausgesetzt, der Missstand wurde nicht behoben – Leistungen von der Arbeitsagentur oder einem Jobcenter beantragen möchtest. Wenn du nachweisen kannst, dass du den Zustand abgemahnt hast und keine Reaktion darauf erfolgte, kannst du ohne Sperrfrist staatliche Leistungen erhalten.

Nur in schwerwiegenden Fällen, in denen das Arbeiten für dich unzumutbar ist, kannst du auf eine Abmahnung verzichten. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn du am Arbeitsplatz sexuell belästigt wurdest oder es ein anderes Fehlverhalten gibt, das dein Vertrauen in deinen Arbeitgeber massiv erschüttert hat.

Folgen fristlose Kündigung: Das musst du wissen

Wenn du fristlos kündigst, kann die Arbeitsagentur ohne ausreichende Begründung Sanktionen verhängen, und auch dein Arbeitgeber kann die Kündigung anfechten. Deine fristlose Kündigung stellt auch deinen Arbeitgeber vor eine schwierige Situation. Wenn die reguläre Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, hat er oft nicht genug Zeit, um eine neue Arbeitskraft zu finden. Daher hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, rechtlich gegen die fristlose Kündigung vorzugehen. In diesem Fall liegt es an dir, die Gründe für deine Kündigung nachzuweisen.

KLUGO Tipp!

Um nachzuweisen, dass deine außerordentliche Kündigung notwendig war, solltest du Beweise sammeln. Das können Protokolle von Gesprächen, E-Mails, Chatverläufe, die Angabe von Zeugen oder auch ärztliche Atteste sein.

Solche Nachweise können auch wichtig sein, wenn du Arbeitslosengeld beantragen möchtest. Grundsätzlich haben Personen, die selbst fristlos kündigen, eine zwölfwöchige Sperrzeit gemäß § 159 Abs. 3 SGB III. Ob diese Sperrzeit aufgrund unzumutbarer Umstände entfallen kann, wird in einem Einzelfall geprüft.

Über unsere Autoren Christiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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