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Verstoß gegen Arbeitsrecht oder freie Meinungsäußerung? Kündigung wegen Social Media Äußerungen möglich?

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Fast jeder Arbeitnehmer nutzt Facebook, Instagram oder andere soziale Netzwerke. Du solltest allerdings vorsichtig sein, was Äußerungen über deinen Arbeitgeber in sozialen Netzwerken angeht.

Du willst wissen, was du online über deinen Arbeitgeber sagen darfst? Hier erfährst du, wie weit deine Meinungsfreiheit am Arbeitsplatz reicht, wann ein Post zur Kündigung führen kann und wie du dich vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen schützt.

von N. Haussmann
29.04.2025
8 Min Lesezeit

Kündigung wegen Social Media Das Wichtigste in Kürze

  • Deine Meinungsfreiheit endet dort, wo die Interessen deines Arbeitgebers beeinträchtigt werden.

  • Äußerungen auf Facebook, Instagram & Co. gelten meist als öffentlich, sobald sie mehr als etwa 100 Personen erreichen.

  • Beleidigungen, Diskriminierungen oder das Verbreiten von Betriebsgeheimnissen führen häufig zu einer Abmahnung oder sogar einer fristlosen Kündigung wegen eines Posts.

  • Auch ein „Gefällt mir“ unter ehrverletzenden Beiträgen kann arbeitsrechtliche Folgen haben, besonders in Führungspositionen.

  • Mit klaren Social-Media-Richtlinien und bewusster Trennung von Beruf und Privatleben kannst du das Risiko einer Kündigung wegen eines Eintrags in sozialen Netzwerken minimieren.

Sind Äußerungen auf Social Media von der Meinungsfreiheit gedeckt?

Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das für jeden gilt, also auch für Arbeitnehmer. Sie ist in Art. 5 GG verankert und schützt deine Äußerungen grundsätzlich, egal ob auf Facebook, Instagram oder anderen Plattformen.

Allerdings gibt es klare Grenzen: Deine Meinungsfreiheit endet, wenn du damit die berechtigten Interessen deines Arbeitgebers verletzt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du öffentlich beleidigende, diskriminierende oder rufschädigende Aussagen über Kollegen, Vorgesetzte oder das Unternehmen postest. 

Gerade bei sogenannten Tendenzbetrieben wie Medienhäusern oder religiösen Einrichtungen wird besonders streng geprüft, ob deine Äußerungen mit den Grundwerten des Arbeitgebers vereinbar sind. Verstöße können hier schneller zu einer Kündigung wegen Social Media führen. Das gilt auch dann, wenn ein beispielsweise kritischer Facebook-Post schon vor Beginn deines Arbeitsverhältnisses veröffentlicht wurde, aber noch online sichtbar ist.

Wann sind Äußerungen privat und wann öffentlich?

Ob eine Äußerung privat oder öffentlich ist, spielt im Arbeitsrecht eine entscheidende Rolle. Grundsätzlich gilt: Alles, was du im Internet postest und das mehr als etwa 100 Personen erreichen kann, wird von Gerichten als öffentliche Kundgabe gewertet. Das betrifft fast alle Posts auf Facebook oder Instagram, denn selbst wenn du nur „Freunde“ auswählst, können durch Freundes-Freunde schnell größere Kreise erreicht werden.

Dein grundgesetzlich geschütztes Persönlichkeitsrecht und die Meinungsfreiheit greifen zwar auch online, aber sobald du dich an einen größeren Personenkreis wendest, bist du nicht mehr im rein privaten Bereich unterwegs.

Was ist, wenn der Post von besonders vielen Kollegen gesehen wird?

Besonders kritisch ist es, wenn deine Posts von vielen Arbeitskollegen gesehen werden können: Dann können selbst Äußerungen in vermeintlich geschlossenen Gruppen arbeitsrechtliche Folgen haben.

Das Arbeitsgericht Hagen hat bereits 2012 (3 Ca 2597/11) entschieden: Auch wenn du dich nur gegenüber einem kleinen Kreis äußerst, kann das, arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn viele deiner Kollegen Zugriff auf den Inhalt haben. Es spielt keine Rolle, ob die Äußerung im Betrieb oder außerhalb erfolgt. Entscheidend ist, dass der Kollegenkreis betroffen ist. Dadurch steigt das Risiko einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung wegen eines Facebook-Eintrags deutlich.

Welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer?

Als Arbeitnehmer hast du eine Loyalitäts- und Rücksichtnahmepflicht. Du bist also auch dazu verpflichtet, die Interessen deines Arbeitgebers zu wahren und das Unternehmenswohl nicht zu gefährden. Das betrifft nicht nur dein Verhalten am Arbeitsplatz, sondern auch deine Aktivitäten auf Social Media. Du musst dich also immer loyal verhalten und Rücksicht auf den Ruf und die Geschäftsinteressen deines Arbeitgebers nehmen, wenn du vor einer Abmahnung wegen eines Facebook-Posts oder anderen arbeitsrechtlichen Folgen sicher sein möchtest.

Wenn du also auf Facebook, Instagram oder anderen Plattformen gegen diese Loyalitätspflicht verstößt, riskierst du eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung wegen Social Media.

⚠️ Wann droht mir eine arbeitsrechtliche Konsequenz?

Wann dir eine Kündigung wegen Social Media oder eine andere arbeitsrechtliche Konsequenz drohen, wird immer im Einzelfall entschieden. Es kommt immer darauf an, wie schwer der Verstoß wiegt, ob es im Vorfeld eine Abmahnung gab und wie groß die Reichweite des Posts war.

In folgenden Fällen kann ein Post auf Social Media arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen:

👉 Beleidigungen von Kollegen oder Vorgesetzten

Wenn du auf Social Media Kollegen, Vorgesetzte oder deinen Arbeitgeber beleidigst, musst du mit ernsten Konsequenzen rechnen. Grob abwertende, diskriminierende oder ehrverletzende Posts, auch in privaten Chats, können eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung wegen eines Facebook-Posts oder Instagram-Kommentars rechtfertigen. Das gilt selbst dann, wenn dein Arbeitgeber nicht namentlich genannt wird, solange der Bezug erkennbar ist.

👉 Führungspositionen und Vorbildfunktion

Gerade, wenn du eine Führungsposition hast, gelten für dich besonders hohe Standards. Ein „Gefällt mir“ unter beleidigenden oder ehrverletzenden Beiträgen kann schon ausreichen, um eine Kündigung wegen Social Media zu rechtfertigen. Von dir wird erwartet, dass du als Vorbild agierst und Loyalität zeigst. Deswegen werden Verstöße von Führungskräften oft härter sanktioniert.

👉 Vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse

Wenn du interne Informationen, Betriebsinterna oder Geschäftsgeheimnisse auf Social Media veröffentlichst, verstößt du gegen deine Verschwiegenheitspflicht. Solche Posts können nicht nur eine Kündigung wegen Social Media nach sich ziehen, sondern auch Schadensersatzforderungen.

👉 Arbeitszeitverstoß durch Social Media Nutzung

Die private Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit ist in vielen Unternehmen verboten. Wenn du während der Arbeit auf Facebook, Instagram oder anderen Plattformen aktiv bist, kannst du abgemahnt werden. Wiederholte Verstöße können sogar zu einer Kündigung wegen Social Media führen, besonders dann, wenn dadurch deine Arbeitspflichten beeinträchtigt werden.

👉 Schädigung des Betriebsklimas

Auch wenn du außerhalb der Arbeit Social Media nutzt, kannst du Probleme bekommen, wenn dein Verhalten das Betriebsklima stört. Zum Beispiel kann virtuelle sexuelle Belästigung von Kollegen im Netz eine Abmahnung oder fristlose Kündigung rechtfertigen, weil das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört wird.

Abmahnung, Kündigung & Schadensersatz Welche Folgen kann eine öffentliche Äußerung haben?

Wenn du gegen Social Media Richtlinien oder arbeitsvertragliche Pflichten verstößt, hat dein Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten, um zu reagieren:

  1. Bei erstmaligen oder weniger schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung oft der erste Schritt. Sie dient als Warnung und gibt dir die Chance, dein Verhalten zu ändern.

  2. Bei wiederholten oder schwereren Verstößen kann eine ordentliche Kündigung folgen.

  3. Besonders gravierende Fälle führen häufig zur fristlosen Kündigung. Wirst du gekündigt, solltest du schnell handeln: Innerhalb von drei Wochen kannst du Kündigungsschutzklage einreichen. Gerade bei einer Kündigung wegen eines Facebook-Posts lohnt sich eine rechtliche Überprüfung, denn nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam. Hier kannst du Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht aufnehmen.

  4. Wenn durch deinen Post dem Arbeitgeber ein finanzieller Schaden entsteht, kann er dich auf Schadensersatz verklagen.

Wenn du trotz aller Vorsicht wegen eines Social-Media-Posts in der Klemme steckst, schildere dein Problem jetzt auf unserer Online-Plattform und kontaktiere einen unserer Partner-Anwälte und Rechtsexperten. Sie können deine persönliche Situation im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs einschätzen und dich bestenfalls vor einer Kündigung wegen Social Media bewahren.

Konsequenzen vermeiden Das kannst du präventiv tun

Deine Meinungsfreiheit ist auch im Netz ein hohes Gut, aber sie endet dort, wo die Interessen deines Arbeitgebers verletzt werden. Eine Abmahnung wegen eines Facebook-Posts oder gar eine Kündigung wegen Social Media ist schneller möglich, als viele denken.

Mit gesundem Menschenverstand, etwas Zurückhaltung und klaren Social-Media-Guidelines kannst du dich und deinen Job schützen:

  1. Überlege dir immer genau, was du online postest: Bereits ein unüberlegter Facebook-Post kann schwerwiegende Folgen haben.

  2. Informiere dich über die Social-Media-Richtlinien deines Unternehmens und halte dich daran.

  3. Trenne berufliche und private Profile so strikt wie möglich.

  4. Vermeide es, den Arbeitgeber oder Kollegen öffentlich zu kritisieren oder zu beleidigen.

  5. Lösche problematische alte Beiträge, die dir später zum Verhängnis werden könnten.

Über unsere Autoren Nina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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