Du möchtest deinen Job kündigen? Wirksam kündigen als Arbeitnehmer: So geht's.

Wenn Sie als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden möchten, gelingt dies über eine Kündigung. Hier müssen Sie formale Vorgaben und die Kündigungsfrist beachten.

von M. Lind
11.11.2024
4 Min Lesezeit

Wirksam kündigen als Arbeitnehmer Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kündigung durch den Arbeitnehmer ist wirksam, wenn sie die gesetzlichen und gegebenenfalls vertraglichen Anforderungen erfüllt.

  • Dazu gehört unter anderem die Schriftform, aber auch die Wahrung der Kündigungsfrist.

  • Wenn Sie außerordentlich und fristlos das Arbeitsverhältnis kündigen möchten, bedarf es eines triftigen Grundes, der in der Kündigung angegeben werden muss.

  • Die Kündigung kann trotz deren Bedingungsfeindlichkeit an eine solche geknüpft werden, wenn der Eintritt der Bedingung ausschließlich vom Willen des Arbeitnehmers abhängt.

So gehst du vor, wenn du selbst wirksam kündigen möchtest

Die Vorstellung, wütend den Schreibtisch leerzuräumen und laut „Ich kündige!“ rufend das Büro zu verlassen, ist eine Szene, die man oft in Filmen sieht. Doch in der Realität müssen Arbeitnehmer bestimmte Vorschriften beachten, wenn sie ihr Arbeitsverhältnis beenden wollen. Zwar sind die Anforderungen an eine Arbeitnehmerkündigung weniger streng als bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, dennoch gibt es auch hier bestimmte Regeln, die eingehalten werden müssen.

Wichtige Aspekte bei einer Arbeitnehmerkündigung sind:

  1. Kündigungsfrist: In der Regel müssen Arbeitnehmer eine vertraglich festgelegte Kündigungsfrist einhalten. Diese variiert je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

  2. Form der Kündigung: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist in den meisten Fällen nicht rechtswirksam.

  3. Begründung: Arbeitnehmer müssen ihre Kündigung nicht begründen. Es kann jedoch sinnvoll sein, Gründe für die Kündigung im Gespräch mit dem Arbeitgeber zu nennen, um einvernehmlich auseinanderzugehen.

  4. Unterschrift: Handschriftliche Unterschrift (bei einer digitalen Übermittlung ist es besser, das Dokument zu scannen).

  5. Korrekte Adressierung: Adressiere die Kündigung an deinen Arbeitgeber. Es muss sich um den im Arbeitsvertrag festgehaltenen Vertragspartner handeln.

  6. Zustellung: Versende das Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben, um einen Nachweis über die Zustellung zu haben. Alternativ kannst du es persönlich abgeben und den Empfang quittieren lassen.

  7. Resturlaub und Überstunden: Arbeitnehmer sollten klären, wie mit Resturlaub und Überstunden verfahren wird. Oftmals können diese in der Kündigungsfrist genommen oder ausgezahlt werden.

  8. Zeugnis: Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es ist ratsam, dieses frühzeitig beim Arbeitgeber anzufordern.

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Welche Kündigungsfrist gilt?

Du kannst als Arbeitnehmer jederzeit und ohne Angabe von Gründen einen Arbeitsvertrag ordentlich kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen, entweder zur Monatsmitte oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Es können jedoch individuelle Fristen zwischen dir und deinem Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart worden sein. Es lohnt sich also, vor der Kündigung einen Blick in diese Verträge zu werfen. Weitere Informationen findest du im Beitrag „Kündigungsfrist für Arbeitnehmer“.

Wenn du deinen Arbeitsvertrag zum Ende des Kalendermonats kündigen möchtest, muss die Kündigung – je nach Monat – spätestens am zweiten Tag des Monats bei deinem Arbeitgeber vorliegen, sofern keine längere Kündigungsfrist vereinbart wurde. Achte darauf, dass vier Wochen Kündigungsfrist tatsächlich 28 Tagen entsprechen. In kürzeren Monaten wie dem Februar muss die Kündigung also entsprechend früher eingereicht werden.

Wann beginnt die Kündigungsfrist?

Sobald deinem Arbeitgeber die Kündigung zugegangen ist, beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Wenn du also zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigen möchtest, solltest du darauf achten, dass die Kündigung rechtzeitig zugestellt wird. Du kannst die Kündigung auch persönlich an deinen Arbeitgeber übergeben und dir den Empfang quittieren lassen, um einen entsprechenden Nachweis zu haben.

Wann kann ich fristlos kündigen?

Du hast das Recht, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn triftige Gründe dafür vorliegen. Diese Gründe müssen so schwerwiegend sein, dass eine Weiterbeschäftigung im Betrieb für dich unzumutbar wird und es dir nicht möglich ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist aufrechtzuerhalten.

Beispiele für solche Gründe können sein:

  • Wiederholt keinen Lohn erhalten oder den Lohn nur mit großer Verspätung bekommen.

  • Eine unerwartete und nicht angekündigte gesundheitliche Beeinträchtigung, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses noch nicht absehbar war.

  • Der Arbeitgeber ist dir gegenüber straffällig geworden.

  • Der Arbeitgeber hat deine Ehre verletzt, zum Beispiel durch Beleidigung.

Bei einer fristlosen Kündigung müssen immer die Interessen des Arbeitnehmers gegen die des Arbeitgebers abgewogen werden. Das Vertrauensverhältnis zwischen euch beiden muss nachhaltig erschüttert oder zerstört sein. Es kann auch notwendig sein, den Arbeitgeber vor der fristlosen Kündigung über die Missstände im Betrieb zu informieren und eine Abmahnung auszusprechen, bevor die fristlose Kündigung erfolgen kann.

Die Hauptgründe, warum Mitarbeiter kündigen – Infografik

Kann ich vor Beschäftigungsbeginn kündigen?

Du möchtest in wenigen Wochen eine neue Stelle antreten und hast den Arbeitsvertrag bereits unterschrieben – und plötzlich bekommst du ein noch attraktiveres Angebot von einem anderen Arbeitgeber. Jetzt lohnt es sich, einen Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen.

Unter Umständen gibt es im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine Regelung zur Kündigung vor Arbeitsantritt. So kann beispielsweise eine Vertragsstrafe fällig werden, wenn du dein Arbeitsverhältnis nicht antrittst – in der Regel in Höhe eines Bruttomonatsgehalts. Falls im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag jedoch keine solche Regelung zu finden ist, kannst du dich unter Einhaltung der Kündigungsfrist schon vor Arbeitsbeginn wieder vom Vertrag lösen.

Wichtig!

Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet wurde, du das Arbeitsverhältnis aber noch nicht angetreten hast. Prüfe, ob es sinnvoller ist, die Beschäftigung zunächst aufzunehmen und dann innerhalb der Probezeit zu kündigen. Hier gilt meist eine verkürzte Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.

Welche Folgen hat eine Kündigung für mich als Arbeitnehmer?

Bevor du deinen Job kündigst, solltest du auch die Folgen beachten, die eine Selbstkündigung des Arbeitsverhältnisses für Arbeitnehmer haben kann.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld im Falle einer Eigenkündigung

Wenn du dein Arbeitsverhältnis selbst kündigst, wird dies von der Agentur für Arbeit als freiwillige Aufgabe der Berufstätigkeit gewertet. Dies kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, die in der Regel drei Monate beträgt. In dieser Zeit erhältst du kein Arbeitslosengeld.

Ausnahmen, die eine Sperrzeit vermeiden oder verkürzen können, sind:

  • Zusammenzug mit dem Ehepartner in eine andere Stadt: Wenn du aufgrund eines Umzugs in eine andere Stadt kündigen musst, weil dein Arbeitgeber keine Möglichkeit zum Homeoffice bietet und ein Arbeitsplatzwechsel nicht möglich ist, kann dies als triftiger Grund anerkannt werden.

  • Nicht gezahlter Lohn oder unangemessen niedrige Bezahlung: Wenn dein Arbeitgeber dir wiederholt keinen Lohn gezahlt hat oder dich deutlich unter Branchenniveau bezahlt, kann dies ebenfalls ein wichtiger Grund sein, der die Sperrzeit vermeiden hilft.

  • Systematisches Mobbing am Arbeitsplatz: Wenn du am Arbeitsplatz systematisch gemobbt wirst und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist, kann dies als gerechtfertigter Kündigungsgrund anerkannt werden.

  • Gesundheitliche Gründe: Wenn gesundheitliche Probleme eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen, kann dies ebenfalls ein triftiger Grund für eine Kündigung sein, der die Sperrzeit vermeiden kann.

Es ist wichtig, dass du solche Gründe gut dokumentierst und der Agentur für Arbeit nachvollziehbar nachweist, um mögliche Sperrzeiten zu vermeiden oder zu verkürzen. Überleg dir gut, ob du dein Arbeitsverhältnis kündigen möchtest. Wenn du später die Kündigung zurückziehen willst, kann das mit vielen rechtlichen Hürden verbunden sein.

KLUGO Tipp!

In vielen Fällen verhängt die Agentur für Arbeit zunächst pauschal eine Sperrfrist für jede Eigenkündigung eines Arbeitsverhältnisses. Dagegen kannst du jedoch Einspruch einlegen. Wenn du das Arbeitsverhältnis kündigen möchtest, kannst du auch schon vor der Kündigung Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen und deine Gründe erläutern, um eine Einzelfallregelung zu vereinbaren und so die Sperrzeit zu umgehen.

Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers

Eine ordentliche Kündigung durch dich löst beim Arbeitgeber in der Regel keine Schadensersatzansprüche aus. Wenn die Kündigung jedoch unwirksam ist oder du bereits vor Ende des Arbeitsverhältnisses die Weiterbeschäftigung verweigerst, könnten Schadensersatzansprüche entstehen. Der Arbeitgeber muss in solchen Fällen allerdings den tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen.

In der Praxis ist das oft schwierig, denn Arbeitsgerichte gehen davon aus, dass Arbeitgeber eine gewisse Flexibilität zeigen müssen. Auch ein längerer Ausfall wegen Krankheit muss hingenommen werden und führt nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen – und dasselbe gilt für eine ordentliche Kündigung.

Rückzahlungskosten für Fortbildungen

Wenn du kürzlich eine Fortbildung gemacht hast, die von deinem Arbeitgeber bezahlt wurde, kann dies oft mit der Erwartung verbunden sein, dass du weiterhin im Unternehmen bleibst. Wenn du das Arbeitsverhältnis dennoch kündigen möchtest, kann es sein, dass du die Fortbildungskosten zurückzahlen musst.

Diese Rückzahlungspflicht tritt jedoch nur in Kraft, wenn du eine entsprechende Rückzahlungsvereinbarung mit deinem Arbeitgeber getroffen und unterschrieben hast. Selbst dann können solche Ansprüche nur unter bestimmten Bedingungen durchgesetzt werden. Wurdest du zur Weiterbildung verpflichtet oder diente die Fortbildung ausschließlich betrieblichen Zwecken, ohne dir persönlich Vorteile zu verschaffen, musst du die Kosten im Falle einer Kündigung normalerweise nicht übernehmen.

Professionelle Unterstützung im Arbeitsrecht

Die Entscheidung, deinen Job zu kündigen, kann kompliziert sein und viele Fragen aufwerfen. Ein Rechtsexperte hilft dir, den Prozess reibungslos zu gestalten – von der Vertragsprüfung bis zur Einhaltung der Kündigungsfrist und der Wahrung deiner Ansprüche.

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Über unsere AutorenMelanie Lind

Melanie Lind arbeitet bereits seit 2017 als selbstständige Texterin und seit 2019 für die KLUGO Redaktion. Zuvor absolvierte sie eine Ausbildung im Marketing-Bereich. Vor ihrer Selbstständigkeit war sie bereits als Texterin tätig und hat sich kontinuierlich im Bereich Content-Management und SEO weitergebildet.

Ihr großes Interesse am deutschen Rechtssystem und Recht auch für Laien verständlich zu machen, brachte sie zu KLUGO.

melanie lind