Wer als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden möchte, der kann dafür das Instrument der Kündigung nutzen. Auch die Arbeitnehmerkündigung ist dabei Gesetzen unterworfen – sie müssen beachtet werden, wenn der Arbeitnehmer wirksam kündigen möchte.
Den Schreibtisch leerräumen und mit den Worten "Ich kündige!" aus dem Unternehmen stürmen – so sehen Arbeitnehmerkündigungen im Film aus. In der Realität sind auch Arbeitnehmer an Vorschriften gebunden, wenn sie das Arbeitsverhältnis beenden möchten. Zwar sind die Erfordernisse rund um die Arbeitnehmerkündigung nicht ganz so streng wie bei der Arbeitgeberkündigung – dennoch gelten auch hier gewisse Anforderungen.
Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung durch den Arbeitnehmer gehören unter anderem:
Entgegen der landläufigen Meinung ist es für eine wirksame Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht erforderlich, dass er eine Begründung für die Kündigung gibt. Sobald die Kündigung die oben genannten Bedingungen erfüllt, ist sie als rechtswirksam anzusehen – und entfaltet die entsprechende Wirkung.
Eine mündliche Kündigung wird in Urteilen verschiedener Gerichte ausnahmsweise als ausreichend angesehen, wenn der Arbeitgeber diese akzeptiert. Hier sollten Arbeitnehmer aber dennoch auf die Schriftform setzen: Diese erleichtert bei späteren Konflikten die Beweisführung.
Mindestens ebenso wichtig wie die Schriftform ist die Einhaltung der Kündigungsfrist. Das gilt sowohl für die außerordentliche als auch für die ordentliche Arbeitnehmerkündigung.
Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer nicht verpflichtet, die Gründe für Ihre Kündigung zu benennen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz liegt aber vor, wenn Sie als Arbeitnehmer außerordentlich kündigen wollen. Dies ist nach dem Willen des Gesetzgebers nämlich nur dann wirksam möglich, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt – der zudem auch benannt werden muss.
Wenn Sie kündigen wollen, müssen Sie die Kündigung schriftlich einreichen und dabei die Kündigungsfrist einhalten. Diese beträgt grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Möglich ist auch eine längere vertragliche Kündigungsfrist. "Jens Gursky
Eine ordentliche Kündigung ist im unternehmerischen Alltag meistens dann angezeigt, wenn der Arbeitnehmer sich beruflich verändern möchte oder wenn er seinen Wohnort wechselt und der Ortswechsel mit dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr vereinbar ist.
In der Kündigung gibt der Arbeitnehmer auch an, zu welchem Termin er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Der Kündigungstermin ist dabei kein Stolperstein für die Wirksamkeit der Kündigung: Wird er falsch angegeben, gilt ersatzweise der nächstmögliche Termin.
Mehr zum Thema Arbeitnehmerkündigung haben wir in unserem Beitrag "Inhalte einer Kündigung durch den Arbeitnehmer" zusammengefasst. Hier erfahren Sie auch, wie das Kündigungsschreiben zugestellt werden muss – und welche Formformalien sonst zu beachten sind.
In der arbeitsrechtlichen Praxis kommt es vor, dass eine Kündigung an eine Bedingung geknüpft wird. Das kann sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite sein. Allerdings ist die Kündigung ihrer Rechtsnatur nach bedingungsfeindlich: Das liegt daran, dass es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht handelt.
Knüpft der Arbeitnehmer die Kündigung an eine Bedingung, die der Arbeitgeber beeinflussen kann – zum Beispiel: "Wenn mein Gehalt weiterhin nicht gezahlt wird, kündige ich zum 31.06." – ist die bedingte Kündigung wirksam.
Ob eine bedingte Kündigung wirksam ist oder nicht, lässt sich auf den ersten Blick nicht immer zuverlässig bestimmen. Hier ist dann die Unterstützung eines Rechtsanwalts gefragt – er kann bei allen Fragen rund um die wirksame Kündigung durch den Arbeitnehmer wertvollen Input liefern.
"Wer kündigt oder gekündigt wird, verspürt häufig einen inneren Widerstand, seinen Noch-Arbeitsplatz bis zum offiziellen Vertragsende weiter aufzusuchen. Deswegen kommt es häufig zu Krankschreibungen nach einer Kündigung."
Um ohne Probleme und vor allem rechtswirksam das Arbeitsverhältnis zu beenden, sollten Sie als Arbeitnehmer planvoll vorgehen. So gehen Sie dabei vor:
Für viele Arbeitnehmer ist die Kündigungsfrist oft eine Hürde, wenn es darum geht, den Arbeitsplatz zu wechseln. Das gilt besonders dann, wenn man beim bisherigen Arbeitgeber mit den Arbeitsbedingungen nicht vollkommen zufrieden ist oder das Betriebsklima wenig motivierend ist. Dennoch gilt, dass bei einer ordentlichen Kündigung von beiden Vertragsparteien – also vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber – die einschlägigen Kündigungsfristen einzuhalten sind.
Kommt nur eine ordentliche Kündigung in Betracht und möchten Sie als Arbeitgeber die neue Stelle schon früher antreten, dann stellt sich schnell die Frage, ob sich die Kündigungsfrist nicht auch verkürzen lässt.
Eine Möglichkeit, um schneller aus dem Arbeitsverhältnis "herauszukommen" ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags. In diesem können beide Parteien die Bedingungen für den Ausstieg aus dem Arbeitsvertrag so festhalten, wie es am besten passt. Allerdings sind auch rund um den Aufhebungsvertrag bestimmte Dinge zu beachten – dies gilt gerade auch im Hinblick auf den Bezug von Arbeitslosengeld.
Ein Aufhebungsvertrag bietet sich insbesondere dann an, wenn das Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber gut ist und Sie sicher sind, dass dieser Ihrem Wunsch nach einem schnelleren Ausscheiden nachkommt.
Ob sich eine Kündigung durch den Arbeitnehmer empfiehlt oder doch eher ein Aufhebungsvertrag, kann ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sicher einschätzen. Hier sollten Sie im Vorfeld eine juristische Beratung nutzen, um nicht vorschnell die falsche Entscheidung zu treffen.
Abschließend fassen wir noch einmal zusammen, worauf Sie bei einer Kündigung als Arbeitnehmer achten sollten:
Wir beraten und unterstützen Sie gerne. Vereinbaren Sie hierzu ein Erstgespräch, in dem das mögliche weitere Vorgehen besprochen wird und Sie sich über unsere Angebote informieren können. Nach dem Erstgespräch können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.