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Von der Kündigung über ausstehende Gehaltszahlungen bis zu Fragen rund um Arbeitsverträge bietet unser Netzwerk kompetente Unterstützung bei allen arbeitsrechtlichen Anliegen.

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Im Arbeitsrecht geht es um alle Themen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer und deren rechtliche Beziehung zueinander betreffen. Dabei ist Arbeitsrecht kein gesondertes Gesetz, sondern umfasst eine Vielzahl an Gesetzen.

Erfahre mehr über das Arbeitsrecht und wie KLUGO dich mit erfahrenen Rechtsexperten und passenden Rechtsservices verbindet, wenn du Unterstützung benötigst.

von KLUGO
09.08.2024
6 Min Lesezeit

Arbeitsrecht Das Wichtigste in Kürze

  • Für das Arbeitsrecht gibt es nicht nur ein einzelnes Gesetz, sondern viele verschiedene.

  • Für Auszubildende gibt es spezielle Regeln.

  • In bestimmten Fällen ist die rechtliche Beratung durch einen Anwalt von Vorteil.

Was ist Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht regelt deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer sowie die deines Arbeitgebers. Es stützt sich nicht auf ein einzelnes Gesetz, sondern auf eine Vielzahl von Vorschriften, Tarifverträgen und gerichtlichen Entscheidungen, darunter etwa das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) oder das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Diese Regelungen schützen deine Interessen, sichern faire Arbeitsbedingungen und legen fest, wie Themen wie Arbeitszeiten, Urlaub, Mutterschutz, Kündigungsschutz und Elternzeit rechtlich gestaltet werden. Da sich die Arbeitswelt kontinuierlich verändert, wird auch das Arbeitsrecht regelmäßig an neue gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedingungen angepasst.

Bei welchen Themen kann dir ein Experte für Arbeitsrecht helfen?

Die KLUGO Partner bieten dir umfassende Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen – sei es durch spezialisierte Anwälte, den passenden Rechtsexperten oder praktische Rechtservices. Beispiele aus der Praxis:

Arbeitsbedingungen und Arbeitsvertrag

Bleibt dein Lohn aus oder kommt er verspätet? Sind deine Urlaubsansprüche unklar oder deine Arbeitszeiten zu lang? Oder hast du Fragen zu deinem Arbeitsvertrag? Bei KLUGO vermitteln wir dich zu passenden Rechtsexperten oder zuverlässigen Rechtsservices, welche dich effektiv bei der Lösung deines Anliegen unterstützen. So bekommst du schnelle und unkomplizierte Hilfe.

Mehr Details findest du in unseren Beiträgen zu den Themen Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen Kündigung

Das Kündigungsschutzgesetz schützt dich als Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen und regelt, wann eine Kündigung rechtlich wirksam bzw. zulässig ist. Ein Anwalt kann prüfen, ob der Kündigungsschutz eingehalten wurde und die Kündigung wirksam ist. Er kann dir helfen, gegen eine Kündigung vorzugehen. Dabei solltest du beachten, dass du innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt deiner schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen solltest. Danach kannst du leider nichts mehr gegen die Kündigung tun, selbst wenn sie unwirksam oder fehlerhaft war. Es kommt aber immer auf deine individuelle Situation an, was ein Anwalt für dich erreichen kann.

Mehr zu dem Thema "Kündigung" gibt es in der Kategorie mit den entsprechenden Beiträgen.

Vor- und nach der Unterschrift Aufhebungsvertrag

Wenn du einen Aufhebungsvertrag von deinem Arbeitgeber erhältst, solltest du immer einen Anwalt vor dem Unterschreiben nach rechtlichem Rat fragen. Evtl. wäre eine Kündigung besser für dich oder du könntest eine höhere Abfindung aushandeln. Es lohnt sich, einen Rechtsexperten zu fragen. Aber auch nach dem Unterzeichnen kannst du noch dagegen vorgehen, wenn du in einer Situation warst, in der keine Unterschrift zustande kommen dürfte.

Informiere dich in unseren Beiträgen zum Thema "Aufhebungsvertrag".

Fehler & Geheimcodes Arbeitszeugnis

Du hast das Recht auf ein faires Arbeitszeugnis und der Anwalt kann dir dabei helfen es einzufordern. Nicht selten sind Arbeitszeugnisse zu Ungunsten von Arbeitnehmern geschrieben. Ein Anwalt hilft dir, es auf Codes und Fehler zu prüfen. Aber auch wenn sich dein Arbeitgeber weigert es dir auszuhändigen, kann die Unterstützung eines Anwalts von Vorteil sein.

Erfahre mehr zu dem Thema in unseren Beiträgen zu „Arbeitszeugnis“.

Es gibt keinen generellen Anspruch Abfindung

Beim Aufhebungsvertrag wird meist eine Abfindung von Arbeitgebern angeboten. Aber unter Umständen kann mit der Unterstützung eines Anwalts noch mehr herausgeschlagen werden. Bei einer Kündigung gibt es unter Umständen auch eine Abfindung. Damit ersparen sich Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage. Die Kündigungsschutzklage kann innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden und führt in manchen Fällen auch zu einer Abfindung.

Erfahre mehr dazu in unseren Beiträgen zur Kategorie „Abfindung“.

Fairness bei der Arbeit Gleichbehandlung und Antidiskriminierung

Im Arbeitsrecht ist man häufig mit Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Religion, ethnischer Herkunft, Alter oder Behinderung konfrontiert. Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten helfen dir auch dabei, deine Rechte durchzusetzen.

Welche Themenfelder umfasst Arbeitsrecht?

Es gibt zwei große Themenfelder, in die sich das Arbeitsrecht in Deutschland unterteilt:

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber und die individuellen Arbeitsverhältnisse. Es beinhaltet Rechte und Pflichten beider Seiten auf persönlicher Ebene wie bspw. Arbeitsverträge, Mutterschutz, Elternzeit und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Welche Gesetze fallen darunter?

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)

  • Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG)

  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

  • Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)

  • Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)

  • Gewerbeordnung (GewO)

  • Handelsgesetzbuch (HGB)

  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

  • Mindestlohngesetz (MiLoG)

  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

  • Nachweisgesetz (NachwG)

  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

  • Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)

  • Sozialgesetzbuch (SGB)

  • Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG)       

  • Wettbewerbsverbot

  • Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Kollektivarbeitsrecht

Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehung von Arbeitnehmervertretungen, z. B. Betriebsräten und Gewerkschaften zu Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden. Die Interessen der Arbeitnehmer werden als Gruppe durch diese Arbeitnehmervertretungen kollektiv behandelt und Vereinbarungen wie z. B. Tarifverträge, Betriebsverfassungen oder Arbeitskampfrecht dadurch geregelt. Als Rechtsquelle dienen auch EU-Verordnungen, Richtlinien und nationale Gesetze. Wodurch auch arbeitsrechtliche Belange verbindlich festgeschrieben werden.

  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

  • Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) 

  • Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) 

  • Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) 

  • Tarifvertragsgesetz (TVG) 

  • Wahlordnung (WO)

Neben diesen den Themen der beiden Themengebiete gibt es noch Arbeitszeitrecht, Arbeitsschutzrecht, Kündigungsrecht, Urlaubsrecht, Arbeitsgerichtsrecht, Betriebsverfassungsrecht oder Ausländerrecht.

Wen betrifft das Arbeitsrecht?

Verschiedene Beschäftigtengruppen unterliegen unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Regelungen und haben individuelle Rechte und Pflichten:

  • Vollzeit- oder Teilzeitarbeitnehmer

  • Minijobber (geringfügig Beschäftigte)

  • Werkstudenten

  • Praktikanten

  • Auszubildende

  • Leiharbeiter (Zeitarbeiter)

  • Befristet Beschäftigte

👉 Besondere Regeln gelten für Auszubildende: Ihr Ausbildungsvertrag muss Ziele, Dauer, Arbeitszeit und Vergütung enthalten. Arbeitszeiten müssen gesetzliche Höchstarbeitszeiten einhalten, und Berufsschule ist ein wichtiger Teil der Ausbildung mit Freistellungsanspruch. Der Kündigungsschutz für Auszubildende ist besonders streng und eine Kündigung nur aus wichtigem Grund erlaubt.

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