STAND 16.06.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Gas- und Fernwärmekunden konnten sich bereits über eine Entlastung der drastisch gestiegenen Energiekosten im vergangenen Jahr freuen. Aber die Regelung hat nicht alle Haushalte in Deutschland erreicht. Jetzt haben Bund und Länder nachjustiert und eine Härtefallhilfe für Privathaushalte beschlossen. Über ein digitales Antragsverfahren der Länder können berechtigte Haushalte bis zu 2.000 Euro Zuschuss erhalten.
Privathaushalte haben die hohen Energiepreise deutlich zu spüren bekommen. Jetzt gibt es weitere Hilfen der Bundesregierung, um noch mehr private Haushalte rückwirkend für die stark gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 zu entlasten.
Das Geld stammt aus dem insgesamt bis zu 1,8 Mrd. Euro umfassenden Wirtschaftsstabilisierungsfonds und wird nach Bedarf unter den Ländern aufgeteilt. Abgewickelt wird die komplette Antragstellung und Auszahlung über die jeweiligen Bundesländer.
Die Härtefallhilfen für Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leistungsgebundene Energieträger folgen dem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestags und wurden am 15. Dezember 2022 beschlossen.
Die Härtefallhilfe darf nicht mit dem Heizkostenzuschuss II oder den Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen KMU verwechselt werden.
Angelehnt ist die beschlossene Härtefallhilfe an die Systematik der Preisbremsen für Gas und Strom. Mit der Maßnahme gibt es eine individuelle Entlastung für Privathaushalte bei bestimmten Energieträgern. Bereits unterstützt wurden Haushalte, die mit Gas und Strom heizen.
Den Zuschuss von bis zu 2.000 Euro können private Haushalte digital beantragen, die mit folgendem heizen:
Antragsberechtigt sind bei dieser Maßnahme nur Privathaushalte, die mit einer oder mehreren Energiequellen heizen. Zunächst ist es unwichtig, ob der Antragssteller Eigentümer oder Mieter einer Immobilie ist. Der Anspruch besteht für beide Parteien, lediglich die Verantwortlichkeiten für die Antragsstellung ändern sich. Eigentümer stellen den Antrag selbst, für Mieter übernimmt das ihr Vermieter oder die Hausverwaltung.
Die Bundesregierung hat einige Eckpunkte festgelegt, die als Voraussetzung für den Zuschuss im Rahmen der Härtefallhilfe gelten. Alle Voraussetzungen sind zusammen einzuhalten, damit es zur Auszahlung des Zuschusses kommen kann. Die Gelder für die Härtefallhilfen sind zudem begrenzt verfügbar. Es ist also wichtig, dass Sie Ihren Antrag so schnell wie möglich einreichen, bevor die Fördermittel erschöpft sind.
Weitere wichtige Details zu den Härtefallhilfen:
Privathaushalte, die mit Gas oder Strom heizen, können im Rahmen der jetzt beschlossenen Härtefallhilfe keine Zuschüsse beantragen. Sie wurden bereits über andere Maßnahmen unterstützt. Ebenfalls nicht antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige, da die Härtefallhilfe ausschließlich für private Haushalte gilt. Weiterhin ist die Härtefallhilfe nicht für Privathaushalte gedacht, die bereits staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt erhalten.
Dazu gehören Empfänger von:
Die maximale Höhe des Zuschusses im Rahmen der Härtefallhilfe wurde von der Bundesregierung auf maximal 2.000 Euro festgelegt. Zugrunde gelegt wurden für die Härtefallhilfen sogenannte Referenzpreise aus dem Jahr 2021. Es geht also nicht darum, den tatsächlichen individuellen Verbrauch zu entschädigen, sondern darum, die Preissteigerungen im Vergleich zum Vorjahr auszugleichen oder zumindest teilweise abzufangen.
Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2x Referenzpreis x Bestellmenge)
Heizöl | 0,71 Euro | pro Liter brutto |
Flüssiggas | 0,57 Euro | pro Liter brutto |
Holzpellets | 0,24 Euro | pro Kilogramm brutto |
Holzhackschnitzel | 0,11 Euro | pro Kilogramm brutto |
Holzbriketts | 0,28 Euro | pro Kilogramm brutto |
Scheitholz | 85,00 Euro | pro Raummeter brutto |
Kohle | 0,36 Euro | pro Kilogramm brutto |
Betroffene reichen ihre Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 über ein digitales Antragsportal bei der zuständigen Behörde des Landes ein. Es gibt einen Online-Rechner, der vorab prüft, ob ein Anspruch auf Erstattung besteht. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online.
Sie sollten den Antrag zügig stellen, denn wenn die Mittel ausgeschöpft sind, werden keine Zuschüsse mehr bewilligt. Außerdem ist der
Über ein Online-Portal der jeweiligen 16 Bundesländer erfolgt die Antragstellung für die Härtefallhilfen.
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