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Härtefallhilfe: Wie viel Entlastung zu den Energiekosten steht mir zu?

STAND 16.06.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Gas- und Fernwärmekunden konnten sich bereits über eine Entlastung der drastisch gestiegenen Energiekosten im vergangenen Jahr freuen. Aber die Regelung hat nicht alle Haushalte in Deutschland erreicht. Jetzt haben Bund und Länder nachjustiert und eine Härtefallhilfe für Privathaushalte beschlossen. Über ein digitales Antragsverfahren der Länder können berechtigte Haushalte bis zu 2.000 Euro Zuschuss erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mieter müssen in der Regel keinen Antrag stellen, das erledigt der Vermieter.
  • Pro berechtigtem Privathaushalt sind bis zu 2.000 Euro Zuschuss möglich.
  • Die Härtefallhilfe gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.
  • Bei Heizöl gibt es 0,71 Euro, bei Flüssiggas 0,57 Euro/Liter brutto.

Warum wurde die Härtefallhilfe beschlossen?

Privathaushalte haben die hohen Energiepreise deutlich zu spüren bekommen. Jetzt gibt es weitere Hilfen der Bundesregierung, um noch mehr private Haushalte rückwirkend für die stark gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 zu entlasten.

Das Geld stammt aus dem insgesamt bis zu 1,8 Mrd. Euro umfassenden Wirtschaftsstabilisierungsfonds und wird nach Bedarf unter den Ländern aufgeteilt. Abgewickelt wird die komplette Antragstellung und Auszahlung über die jeweiligen Bundesländer.

Die Härtefallhilfen für Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leistungsgebundene Energieträger folgen dem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestags und wurden am 15. Dezember 2022 beschlossen.

Die Härtefallhilfe darf nicht mit dem Heizkostenzuschuss II oder den Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen KMU verwechselt werden.

Angelehnt ist die beschlossene Härtefallhilfe an die Systematik der Preisbremsen für Gas und Strom. Mit der Maßnahme gibt es eine individuelle Entlastung für Privathaushalte bei bestimmten Energieträgern. Bereits unterstützt wurden Haushalte, die mit Gas und Strom heizen.

Den Zuschuss von bis zu 2.000 Euro können private Haushalte digital beantragen, die mit folgendem heizen:

  1. Heizöl
  2. Flüssiggas
  3. Holzpellets
  4. Holzhackschnitzel
  5. Holzbriketts
  6. Scheitholz
  7. oder Kohle

Wer ist berechtigt, die Härtefallhilfe zu beantragen?

Antragsberechtigt sind bei dieser Maßnahme nur Privathaushalte, die mit einer oder mehreren Energiequellen heizen. Zunächst ist es unwichtig, ob der Antragssteller Eigentümer oder Mieter einer Immobilie ist. Der Anspruch besteht für beide Parteien, lediglich die Verantwortlichkeiten für die Antragsstellung ändern sich. Eigentümer stellen den Antrag selbst, für Mieter übernimmt das ihr Vermieter oder die Hausverwaltung.

Die Bundesregierung hat einige Eckpunkte festgelegt, die als Voraussetzung für den Zuschuss im Rahmen der Härtefallhilfe gelten. Alle Voraussetzungen sind zusammen einzuhalten, damit es zur Auszahlung des Zuschusses kommen kann. Die Gelder für die Härtefallhilfen sind zudem begrenzt verfügbar. Es ist also wichtig, dass Sie Ihren Antrag so schnell wie möglich einreichen, bevor die Fördermittel erschöpft sind.

Weitere wichtige Details zu den Härtefallhilfen:

  • Lieferung der Energieträger zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022
  • Erstattungsbetrag muss mindestens 100 Euro pro Haushalt betragen
  • Maximaler Zuschuss pro Privathaushalt liegt bei 2.000 Euro
  • Bis zum doppelten Referenzpreis trägt der Privathaushalt die Mehrkosten selbst
  • Maximal werden 80 Prozent des übersteigenden Betrages erstattet

Wer ist nicht berechtigt?

Privathaushalte, die mit Gas oder Strom heizen, können im Rahmen der jetzt beschlossenen Härtefallhilfe keine Zuschüsse beantragen. Sie wurden bereits über andere Maßnahmen unterstützt. Ebenfalls nicht antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige, da die Härtefallhilfe ausschließlich für private Haushalte gilt. Weiterhin ist die Härtefallhilfe nicht für Privathaushalte gedacht, die bereits staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt erhalten.

Dazu gehören Empfänger von:

  1. Grundsicherung bzw. Bürgergeld
  2. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung
  3. Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt sowie
  4. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Mit wie viel Entlastung kann ich rechnen?

Die maximale Höhe des Zuschusses im Rahmen der Härtefallhilfe wurde von der Bundesregierung auf maximal 2.000 Euro festgelegt. Zugrunde gelegt wurden für die Härtefallhilfen sogenannte Referenzpreise aus dem Jahr 2021. Es geht also nicht darum, den tatsächlichen individuellen Verbrauch zu entschädigen, sondern darum, die Preissteigerungen im Vergleich zum Vorjahr auszugleichen oder zumindest teilweise abzufangen.

Folgende Formel wurde für die Berechnung der Förderhöhe verwendet:

Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2x Referenzpreis x Bestellmenge)

Referenzpreise der Bundesregierung für die Härtefallhilfen Energie

Heizöl 0,71 Euro pro Liter brutto
Flüssiggas 0,57 Euro pro Liter brutto
Holzpellets 0,24 Euro pro Kilogramm brutto
Holzhackschnitzel 0,11 Euro pro Kilogramm brutto
Holzbriketts 0,28 Euro pro Kilogramm brutto
Scheitholz 85,00 Euro pro Raummeter brutto
Kohle 0,36 Euro pro Kilogramm brutto

Wo wird der Antrag gestellt?

Betroffene reichen ihre Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 über ein digitales Antragsportal bei der zuständigen Behörde des Landes ein. Es gibt einen Online-Rechner, der vorab prüft, ob ein Anspruch auf Erstattung besteht. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online.

Sie sollten den Antrag zügig stellen, denn wenn die Mittel ausgeschöpft sind, werden keine Zuschüsse mehr bewilligt. Außerdem ist der Zeitraum für die Beantragung der Härtefallhilfen auf die Zeit vom 8. Mai 2023 bis 20. Oktober 2023 begrenzt. Ein Merkblatt sowie eine umfangreiche FAQ-Liste helfen bei den wichtigsten Fragen.

Über ein Online-Portal der jeweiligen 16 Bundesländer erfolgt die Antragstellung für die Härtefallhilfen.

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