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Pflegereform 2023
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Pflegereform 2023 – Das sind die geplanten Änderungen

STAND 19.06.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es geht vor allem mit Leistungsverbesserungen im deutschen Pflegesystem einher und beinhaltet verschiedene Maßnahmen, die Unterstützung und Entlastung im Pflegealltag bieten sollen. Welche Änderungen die Pflegereform 2023 im Einzelnen bringt, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Deutsche Bundestag hat am 26. Mai 2023 das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet.
  • Mit dem Gesetz wurden zahlreiche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige auf den Weg gebracht.
  • Das neue Gesetz tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
  • Damit das neue Gesetz finanziert werden kann, werden die Beiträge zur Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben.
  • Bei rechtlichen Problemen rund um das Pflegegeld können Sie jederzeit Kontakt zu einem unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Medizinrecht aufnehmen und einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren.

Was sind die Ziele der Pflegereform 2023?

Das PUEG hat verschiedene Ziele, die alle die Pflege verbessern sollen.

Konkret werden mit dem PUEG bzw. der Pflegereform 2023 folgende Ziele verfolgt:

  • Stärkung der Pflege zu Hause
  • Entlastung der Angehörigen
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen professioneller Pflegekräfte
  • Besserer Zugang zu digitalen Angeboten für Pflegebedürftige und Pflegende
  • Mehr Einnahmen für die Pflegeversicherung

Welche Änderungen sieht das PUEG vor?

Mit dem PUEG sind zahlreiche Änderungen verbunden, die wir Ihnen im Folgenden näher vorstellen.

Was ändert sich beim Pflegegeld und Pflegegeldsachleistungen in den nächsten Jahren?

Sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen sollen um 5 % erhöht werden. Mit dieser Maßnahme soll die häusliche Pflege gestärkt werden. Zudem soll zum 1. Januar 2025 eine weitere Erhöhung um 4,5 % folgen. Danach erfolgt alle drei Jahre eine Anpassung an die Preisentwicklung.

Was ist das Pflegeunterstützungsgeld und was ändert sich hier?

Das Pflegeunterstützungsgeld konnten sich pflegende Angehörige bisher einmalig pro Pflegebedürftigem für einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen auszahlen lassen. Für diese Zeit hat die Pflegeversicherung den Lohn übernommen. Mit der Pflegereform 2023 können Pflegende das Pflegeunterstützungsgeld jedes Jahr wiederkehrend und nicht nur einmalig in Anspruch nehmen.

Sie haben Fragen zur Pflegereform 2023 bzw. zum PUEG? Ein Anwalt für Medizinrecht hilft Ihnen jederzeit gern weiter.

Welche Vorteile hat das Entlastungsbudget für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege?

Im Zuge der Pflegereform 2023 wurden die Budgets für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammengelegt. Dieses sogenannte Entlastungsbudget wird nun im Rahmen des PUEGs zum 1. Juli 2025 in einer Höhe von 3.539 Euro eingeführt. Damit das Entlastungsbudget finanziert werden kann, werden die Leistungen zum Beginn des Jahres 2025 allerdings nur um 4,5 % und nicht um 5 % angehoben.

Eine Ausnahme gilt für die Kinderpflege: Hier gilt das Entlastungsbudget für die Pflegegrade 4 und 5 bereits ab 2024 in Höhe von 3.386 Euro. Ab dem 1. Juli 2025 ist es dann in voller Höhe verfügbar.

Wie werden die Beiträge zur Pflegeversicherung angepasst?

Um die geplanten Änderungen des PUEGs zu finanzieren, sollen die Beitragssätze um 0,35 Prozentpunkte angehoben werden. Gezahlt werden müssen die höheren Beiträge ab dem 1. Juli 2023.

Im Rahmen des PUEGs wird der Kinderlosenzuschlag auf 0,6 Prozent erhöht. Kinderlose haben demzufolge einen Gesamtbeitragssatz (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) von 4 %. Wer ein Kind hat, zahlt 3,4 %. Wer zwei bis fünf Kinder hat, erhält pro Kind einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten. Sobald die Kinder 25 Jahre alt sind, müssen Eltern den normalen Satz zahlen und erhalten keinen Abschlag mehr.

Was ändert sich bei Eigenanteilzuschlägen für die stationäre Pflege?

Zum 1. Januar 2024 werden die Leistungszuschläge auf den Eigenanteil bei den Pflegekosten für Pflegeheimbewohner um 5 bis 10 % erhöht. Die Zuschläge sind dabei abhängig von der Dauer des Aufenthalts in der stationären Pflege.

Folgende Zuschüsse gelten ab 2024:

  • Aufenthalt zwischen 0 und 12 Monaten: 15 % Zuschüsse (aktuell 5 %)
  • Aufenthalt zwischen 13 und 24 Monaten: 30 % Zuschüsse (aktuell 25 %)
  • Aufenthalt zwischen 25 und 36 Monaten: 50 % Zuschüsse (aktuell 45 %)
  • Aufenthalt über 36 Monaten: 75 % Zuschüsse (aktuell 70 %)

Was gilt zukünftig für das Feststellungsverfahren der Pflegebedürftigkeit?

Mit dem PUEG soll das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit transparenter gestaltet werden. Die Kriterien für die fünf Pflegegrade werden allerdings nicht geändert.

Vor allem sind folgende beiden Punkte bei den Neuerungen der Pflegegradbegutachtung wichtig:

  1. Die Pflegekasse ist verpflichtet, dem Pflegebescheid das Pflegegutachten des Sachverständigen beizufügen, um die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung zu erklären.
  2. Zusätzlich zum Bescheid wird die Pflegekasse Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel sowie gesundheitliche Präventions- und Reha-Maßnahmen anbieten, wenn diese vom Sachverständigen im Gutachten empfohlen werden.

Wem nützt das PUEG und was bringt es?

Das PUEG entlastet vor allem Eltern, die mehr als ein Kind haben. Zusätzlich werden sowohl Pflegebedürftige als auch deren Angehörige und professionelle Pflegekräfte entlastet.

Zusammenfassend hat das PUEG zahlreiche Vorteile:

  • Das Pflegegeld wird um 5 % zum 1. Januar 2024 erhöht.
  • Erhöhung ambulanter Sachleistungsbeträge in gleicher Höhe.
  • Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige für bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person.
  • Erhöhung der Zuschüsse für die Eigenanteilzuschläge.
  • Geld- und Sachleistungen werden zum 1. Januar 2025 und 1. Januar 2028 automatisch an die Preisentwicklung angepasst.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

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