Vorladung als Zeuge

Das solltest du wissen Vorladung als Zeuge

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Eine Vorladung als Zeuge in einem rechtlichen Verfahren kann eine verwirrende und einschüchternde Erfahrung sein. Umso wichtiger ist es, dass du als Zeuge genauestens über deine Rechte und Pflichten informiert bist. In diesem Beitrag erfährst du, worauf du als Zeuge vor Gericht achten musst, wann du ein Zeugnisverweigerungsrecht hast und wann du eine Zeugenentschädigung bei Verdienstausfall bekommst.

von N. Haussmann
28.08.2023
5 Min Lesezeit

Vorladung als Zeuge Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Zeuge vor Gericht hat Pflichten, denen er nachkommen muss, aber auch eine Vielzahl an Rechten, die seine eigenen Interessen schützen sollen.

  • Zu den wichtigsten Pflichten von Zeugen zählt die Pflicht, die Wahrheit zu sagen.

  • In bestimmten Fällen haben Zeugen vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO, beispielsweise, wenn sie mit dem Angeklagten nahe verwandt sind.

  • Jeder Zeuge hat das Recht, einen Zeugenbeistand, § 68b StPO mitzunehmen. Das kann beispielsweise ein Anwalt oder eine ihm nahestehende Person sein.

  • Ein Anwalt für Strafrecht kann dir helfen, wenn du eine Vorladung als Zeuge erhalten hast.

Welche Rechte und Pflichten habe ich bei einer Vorladung als Zeuge?

Als Zeuge vor Gericht oder nach einer Zeugenvorladung von der Polizei hast du die verantwortungsvolle Aufgabe, zur Wahrheitsfindung beizutragen. In dieser wichtigen Rolle bist du sowohl mit bestimmten Pflichten als auch mit Rechten ausgestattet.

Zu deinen Pflichten als Zeuge zählen:

  • Wahrheitspflicht: Als Zeuge vor Gericht hast du die grundlegende Pflicht, die Wahrheit zu sagen. Dies ergibt sich aus § 153 StGB. Du musst objektiv und ehrlich über das aussagen, was du persönlich gesehen oder gehört hast, ohne absichtlich irreführende Informationen zu geben.

  • Erscheinungspflicht: Deiner Vorladung als Zeuge nachzukommen und vor Gericht oder vor der zuständigen Behörde zu erscheinen, ist eine wesentliche Pflicht von Zeugen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn du eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts erhalten hast. Einer polizeilichen Vorladung musst du hingegen nicht nachkommen, auch, wenn diese oft den Anschein erwecken.

  • Unparteilichkeit: Als Zeuge solltest du unparteiisch sein und deine Aussage auf deinen eigenen Beobachtungen und Erfahrungen basieren lassen, ohne Vorurteile oder persönliche Meinungen einzubringen.

Zu deinen Rechten als Zeuge zählen:

  • Recht auf Schutz: Du hast das Recht auf Schutz vor unangemessener Behandlung während deiner Aussage.

  • Recht auf Verständnis: Du hast das Recht, Fragen zu verstehen, die dir gestellt werden. Wenn eine Frage unklar ist, darfst du um Klarstellung bitten, bevor du antwortest.

  • Recht auf Stellungnahme: Wenn du das Gefühl hast, dass eine Frage irrelevant, unfair oder unzulässig ist, hast du das Recht, einen Einwand zu erheben. Ein Anwalt oder der Richter kann über die Zulässigkeit der Frage entscheiden.

  • Recht auf Zeugenbeistand: Du hast das Recht, während deiner Aussage einen Zeugenbeistand mitzunehmen. Dies kann eine Vertrauensperson oder ein Anwalt sein, der dir während der Befragung unterstützend zur Seite steht.

  • Zeugnisverweigerungsrecht: Gegebenenfalls hast du ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wann das der Fall ist, erfährst du im weiteren Verlauf des Textes.

Indem du dich auf deine Pflichten konzentrierst und gleichzeitig deine Rechte wahrnimmst, kannst du dazu beitragen, eine gerechte und umfassende Wahrheitsfindung im rechtlichen Verfahren zu ermöglichen, wenn du eine Vorladung als Zeuge vor Gericht erhältst.

Wie soll ich als Zeuge aussagen?

Bei deiner Aussage als Zeuge ist es ratsam, möglichst klar und präzise zu antworten. Vermeide Spekulationen oder Vermutungen und beschränk dich auf die Fakten, die du selbst beobachtet hast.

Wenn du dich an etwas nicht erinnern kannst oder unsicher bist, ist es in Ordnung, dies anzugeben, anstatt unsichere Angaben zu machen. Eine klare und wahrheitsgemäße Aussage ist am effektivsten und so können Missverständnisse vermieden werden.

Darf ich als Zeuge lügen?

Wenn du als Zeuge vor der Polizei aussagst und dabei lügst, kannst du nicht wegen Meineids oder falscher uneidlicher Aussage nach den §§ 153 ff. StGB belangt werden, da die Polizei keine zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle ist. In Betracht kommen aber andere Straftatbestände, wie zum Beispiel Begünstigung, falsche Verdächtigung oder Strafvereitelung. Es ist deshalb ratsam, immer wahrheitsgemäße Aussagen zu treffen.

Wann habe ich ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Es gibt Situationen, in denen du ein Zeugnisverweigerungsrecht hast. Das bedeutet, dass du nicht verpflichtet bist, bestimmte Fragen zu beantworten, die deine eigene Strafverfolgung oder die einer nahestehenden Person zur Folge haben könnten. In solchen Fällen darfst du die Zeugenaussage verweigern.

Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt für enge Familienangehörige des Angeklagten sowie in bestimmten Fällen gemäß § 53 StPO für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte.

Wann sollte ich einen Zeugenbeistand nehmen?

Du hast das Recht, einen Zeugenbeistand mitzunehmen, wenn du eine Vorladung als Zeuge erhalten hast. In einigen Fällen kann es äußerst sinnvoll sein, nicht auf einen Zeugenbeistand zu verzichten.

Ein Zeugenbeistand ist eine Person, die dich während deiner Aussage unterstützt und berät. Dies kann ein Rechtsanwalt oder eine Vertrauensperson sein. Diese Person kann dir helfen, ruhig und sachlich zu bleiben, unangemessene Fragen zu erkennen und gegebenenfalls Einwände zu erheben.

So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Wenn du eine Vorladung als Zeuge erhalten hast und unsicher bist, wie du mit der Situation umgehen sollst, kann dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Strafrecht wertvolle Unterstützung bieten.

Unsere spezialisierten Anwälte können dir von der Vorbereitung auf deine Aussage bis zur Wahrung deiner Rechte während des Verfahrens behilflich sein. Wenn du deine Rechte und Pflichten als Zeuge kennst, kannst du sicherstellen, dass du einen Beitrag zur Wahrheitsfindung leistest, ohne dabei deine eigenen Interessen zu vernachlässigen.

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Über unsere Autoren Nina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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