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Vorladung als Zeuge: Das sollten Sie wissen

STAND 18.08.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Eine Vorladung als Zeuge in einem rechtlichen Verfahren kann eine verwirrende und einschüchternde Erfahrung sein. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Zeuge genauestens über Ihre Rechte und Pflichten informiert sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie als Zeuge vor Gericht achten müssen, wann Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht haben und wann Sie eine Zeugenentschädigung bei Verdienstausfall bekommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Zeuge vor Gericht hat Pflichten, denen er nachkommen muss, aber auch eine Vielzahl an Rechten, die seine eigenen Interessen schützen sollen.
  • Zu den wichtigsten Pflichten von Zeugen zählt die Pflicht, die Wahrheit zu sagen.
  • In bestimmten Fällen haben Zeugen vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO, beispielsweise, wenn sie mit dem Angeklagten nahe verwandt sind.
  • Jeder Zeuge hat das Recht, einen Zeugenbeistand, § 68b StPO mitzunehmen. Das kann beispielsweise ein Anwalt oder eine ihm nahestehende Person sein.
  • Ein Anwalt für Strafrecht kann Ihnen helfen, wenn Sie eine Vorladung als Zeuge erhalten haben.

Welche Rechte und Pflichten habe ich bei einer Vorladung als Zeuge?

Als Zeuge vor Gericht oder nach einer Zeugenvorladung von der Polizei haben Sie die verantwortungsvolle Aufgabe, zur Wahrheitsfindung beizutragen. In dieser wichtigen Rolle sind Sie sowohl mit bestimmten Pflichten als auch mit Rechten ausgestattet.

Zu Ihren Pflichten als Zeuge zählen:

  • Wahrheitspflicht: Als Zeuge vor Gericht haben Sie die grundlegende Pflicht, die Wahrheit zu sagen. Dies ergibt sich aus § 153 StGB. Sie müssen objektiv und ehrlich über das aussagen, was Sie persönlich gesehen oder gehört haben, ohne absichtlich irreführende Informationen zu geben.
  • Erscheinungspflicht: Ihrer Vorladung als Zeuge nachzukommen und vor Gericht oder vor der zuständigen Behörde zu erscheinen, ist eine wesentliche Pflicht von Zeugen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn Sie eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts erhalten haben. Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie hingegen nicht nachkommen, auch, wenn diese oft den Anschein erwecken.
  • Unparteilichkeit: Als Zeuge sollten Sie unparteiisch sein und Ihre Aussage auf Ihren eigenen Beobachtungen und Erfahrungen basieren lassen, ohne Vorurteile oder persönliche Meinungen einzubringen.

Zu Ihren Rechten als Zeuge zählen:

  • Recht auf Schutz: Sie haben das Recht auf Schutz vor unangemessener Behandlung während Ihrer Aussage.
  • Recht auf Verständnis: Sie haben das Recht, Fragen zu verstehen, die Ihnen gestellt werden. Wenn eine Frage unklar ist, haben Sie das Recht, um Klarstellung zu bitten, bevor Sie antworten.
  • Recht auf Stellungnahme: Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine Frage irrelevant, unfair oder unzulässig ist, haben Sie das Recht, einen Einwand zu erheben. Ein Anwalt oder der Richter kann über die Zulässigkeit der Frage entscheiden.
  • Recht auf Zeugenbeistand: Sie haben das Recht, während Ihrer Aussage einen Zeugenbeistand mitzunehmen. Dies kann eine Vertrauensperson oder ein Anwalt sein, der Ihnen während der Befragung unterstützend zur Seite steht.
  • Zeugnisverweigerungsrecht: Gegebenenfalls haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wann das der Fall ist, erfahren Sie im weiteren Verlauf des Textes.

Indem Sie sich auf Ihre Pflichten konzentrieren und gleichzeitig Ihre Rechte wahrnehmen, können Sie dazu beitragen, eine gerechte und umfassende Wahrheitsfindung im rechtlichen Verfahren zu ermöglichen, wenn Sie eine Vorladung als Zeuge vor Gericht erhalten.

Wie soll ich als Zeuge aussagen?

Bei Ihrer Aussage als Zeuge ist es ratsam, möglichst klar und präzise zu antworten. Vermeiden Sie Spekulationen oder Vermutungen und beschränken Sie sich auf die Fakten, die Sie selbst beobachtet haben.

Wenn Sie sich an etwas nicht erinnern oder unsicher sind, ist es in Ordnung, dies anzugeben, anstatt unsichere Angaben zu machen. Eine klare und wahrheitsgemäße Aussage ist am effektivsten und Sie können Missverständnisse vermeiden.

Darf ich als Zeuge lügen?

Wenn Sie als Zeuge vor der Polizei aussagen und dabei lügen, können Sie nicht wegen Meineids oder falscher uneidlicher Aussage nach den §§ 153 ff. StGB belangt werden, da die Polizei keine zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle ist. In Betracht kommen aber andere Straftatbestände, wie zum Beispiel Begünstigung, falsche Verdächtigung oder Strafvereitelung. Es ist deshalb ratsam, immer wahrheitsgemäße Aussagen zu treffen.

Wann habe ich ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Es gibt Situationen, in denen Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Das bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind, bestimmte Fragen zu beantworten, die Ihre eigene Strafverfolgung oder die einer nahestehenden Person zur Folge haben könnten. In solchen Fällen dürfen Sie die Zeugenaussage verweigern.

Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt für enge Familienangehörige des Angeklagten sowie in bestimmten Fällen gemäß § 53 StPO für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte.

Wann sollte ich einen Zeugenbeistand nehmen?

Sie haben das Recht, einen Zeugenbeistand mitzunehmen, wenn Sie eine Vorladung als Zeuge erhalten. In einigen Fällen kann es äußerst sinnvoll sein, nicht auf einen Zeugenbeistand zu verzichten.

Ein Zeugenbeistand ist eine Person, die Sie während Ihrer Aussage unterstützt und berät. Dies kann ein Rechtsanwalt oder eine Vertrauensperson sein. Diese Person kann Ihnen helfen, ruhig und sachlich zu bleiben, unangemessene Fragen zu erkennen und gegebenenfalls Einwände zu erheben.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Wenn Sie eine Vorladung als Zeuge erhalten haben und sich nicht sicher sind, wie Sie mit der Situation umgehen sollen, kann ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Strafrecht Ihnen wertvolle Unterstützung bieten.

Unsere spezialisierten Anwälte können Ihnen von der Vorbereitung auf Ihre Aussage bis zur Wahrung Ihrer Rechte während des Verfahrens behilflich sein. Wenn Sie Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge kennen, können Sie sicherstellen, dass Sie Ihren Beitrag zur Wahrheitsfindung leisten, ohne dabei Ihre eigenen Interessen zu vernachlässigen.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.