
So gehst du vor Widerspruch gegen Mahnbescheid einlegen
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Ein Mahnbescheid in der Post löst im Empfänger erst einmal eine große Verunsicherung aus. Es stellen sich gleichzeitig viele Fragen, angefangen bei dem Grund des Mahnbescheids bis hin zur Rechtmäßigkeit. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass ich als vermeintlicher Schuldner dagegen vorgehen kann, indem ich einen Widerspruch einlege. Welche Fallstricke es dabei zu beachten gibt, liest du in diesem Blogbeitrag.
Widerspruch gegen Mahnbescheid einlegen Das Wichtigste in Kürze
Ein gerichtliches Mahnverfahren dient Gläubigern dazu, ihre Forderungen einzutreiben.
Das Gericht prüft nicht, ob eine Forderung besteht und eine Mahnung berechtigt ist. Man spricht hier auch von einem automatisierten Verfahren.
Gegen einen Mahnbescheid durch ein Gericht kann innerhalb einer zweiwöchigen Frist ab Zustellung ein schriftlicher Widerspruch eingelegt werden.
Ein verspäteter Widerspruch bei Mahnbescheid gilt als Einspruch.
Erfolgt kein Widerspruch bei Mahnbescheid, beantragt der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid und kann die Forderung Zwangspfänden.
Wenn eine Mahnung ungerechtfertigt ist, solltest du dagegen angehen und Widerspruch oder Einspruch einlegen. In der telefonischen Erstberatung von KLUGO erhältst du erste Hinweise und Handlungsempfehlungen zu deiner Rechtsfrage.
Wann lohnt sich ein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid?
Du solltest gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen, wenn du der Meinung bist, dass die Forderung unberechtigt ist oder den Eindruck hast, dass bei der Erstellung des Mahnbescheids Fehler gemacht wurden. Selbst, wenn nur teilweise unberechtigte Forderungen bestehen, solltest du den Weg des Widerspruchs gehen.
In folgenden Fällen solltest du Widerspruch einlegen:
Unberechtigte Forderung: Du bist der Ansicht, dass die geforderte Summe nicht gerechtfertigt ist oder du die Leistung bereits bezahlt hast.
Formale Fehler: Der Mahnbescheid weist formale Fehler auf, wie beispielsweise falsche Angaben zum Gläubiger oder Schuldner, unvollständige Informationen oder fehlende Nachweise.
Teilweise widersprechen: Es ist möglich, dass du nur einem Teil der Forderung widersprichst. Im Formular zeigst du genau auf, welchem Teil der Forderung du widersprichst. Den Rest des Anspruchs begleichst du. Mitunter ist eine Hauptforderung korrekt, aber die Zinsen sind überhöht oder es werden unzulässige Inkassokosten gefordert.
Unzuständigkeit: Wenn der Mahnbescheid von einem unzuständigen Gericht erlassen wurde oder wenn das Verfahren gegen eine andere Person gerichtet ist.
Verjährung: Wenn die Forderung bereits verjährt ist und der Gläubiger dennoch einen Mahnbescheid erlassen hat, kann es ratsam sein, Widerspruch einzulegen.
Indem du Widerspruch einlegst, kannst du u. a. diese Folgen verhindern:
Gläubiger nimmt eine Zwangspfändung der offenen Forderungen vor
negativer Schufa-Eintrag
Übernahmepflicht für entstandene Kosten
In welchem Fall ist ein Mahnbescheid unzulässig?
Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt und das zuständige Mahngericht die geltend gemachten Forderungen nicht überprüft, kommt es immer wieder zu unberechtigten Mahnbescheiden. Bei den Absendern handelt es sich um unseriöse Anwaltskanzleien und Inkassobüros, die falsche Schuldnerdaten bei der Beantragung des Mahnbescheids angeben und dadurch versuchen, das gerichtliche Mahnverfahren zum eigenen Vorteil zu nutzen.
Sobald die im Mahnbescheid genannten Forderungen ungerechtfertigt sein sollten, ist es sinnvoll, dem Mahnbescheid umgehend zu widersprechen. Einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid kannst du eigenständig vornehmen, doch beachte folgende Fristen: Wenn das Widerspruchsschreiben das zuständige Amtsgericht nicht innerhalb von 2 Wochen erreicht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Er besitzt damit einen vollstreckbaren Titel gegen dich, mit dem er die offenen Forderungen durchsetzen kann. Solltest du die geltend gemachte Forderung bestreiten, wird ein Gericht die Angelegenheit klären. In einem solchen Fall kann dir ein Anwalt beratend zur Seite stehen.
Wann sollte auf einen Widerspruch bei Mahnbescheid verzichtet werden?
In diesen Fällen sollte einem Mahnbescheid nicht widersprochen werden:
Du hast mit dem Gläubiger eine anderweitige Vereinbarung getroffen: Der Gläubiger hat z. B. einer Ratenzahlung zugestimmt.
Die Forderung ist berechtigt: Zwischen dir und dem Gläubiger besteht beispielsweise ein Vertrag, aber du bist der vereinbarten Zahlung nicht fristgerecht nachgekommen.
Der Mahnbescheid beinhaltet mehrere offene Forderungen eines Gläubigers, wovon eine unberechtigt ist. In diesem Fall kannst du zwar Widerspruch einlegen, gehst aber das Risiko ein, dass sich ein teures Klageverfahren anschließt, dessen Kosten du als Unterlegener zu tragen hast.
Was passiert, wenn ich den Mahnbescheid ignoriere?
Wenn du einen Mahnbescheid ignorierst, kann das unangenehme Folgen nach sich ziehen:
Wenn du den Mahnbescheid einfach ignorierst, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Der Gläubiger kann in diesem Fall einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der es ihm ermöglicht, die Forderung zwangsweise durchzusetzen. Dies kann beispielsweise durch Lohnpfändung, Kontopfändung oder die Zwangsvollstreckung von Vermögenswerten erfolgen.
Wird ein Mahnbescheid missachtet und es wird daraufhin ein Vollstreckungsbescheid erlassen, hast du immer noch die Möglichkeit, gegen diesen Einspruch einzulegen. Hierbei können jedoch zusätzliche Kosten entstehen.
Fristen zwingend einhalten Gibt es eine Widerspruchsfrist bei einem Mahnbescheid?
Wenn du einen Mahnbescheid erhalten hast, solltest du ihn umgehend prüfen und entsprechend zügig reagieren. Es gilt hier die zweiwöchige Frist ab Datum der Zustellung, d. h., dass durch den Postboten vermerkte Datum. Es spielt keine Rolle, wann du den Mahnbescheid persönlich erhalten hast. Diese Frist ist gesetzlich vorgegeben und sollte unbedingt eingehalten werden, da sonst der Mahnbescheid rechtskräftig wird.
Solltest du auf den Mahnbescheid nicht reagieren, hast du bis zum Erhalt eines vom Gläubiger beantragten Vollstreckungsbescheids immer noch die Möglichkeit, den Besuch vom Gerichtsvollzieher zu umgehen. Du erhebst schriftlich Einspruch und sendest ihn an das Gericht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt. Hierbei handelt es sich um die Einspruchsfrist bei Vollstreckungsbescheid.
Formular für den Widerspruch und richtiges Ausfüllen
Um Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einzulegen, empfiehlt es sich, ein amtliches Formular auszufüllen.
Beim Ausfüllen des Widerspruchsformulars sollten folgende Informationen angegeben werden:
Angaben zum Mahnbescheid: Gib die Aktenzeichen des Mahnbescheids an, einschließlich des Datums und des Gerichts, das den Mahnbescheid erlassen hat.
Angaben zu den Parteien: Gib deinen Namen und deine Adresse als Antragsgegner an sowie den Namen und die Adresse des Gläubigers.
Solltest du dich durch einen Anwalt vertreten lassen, ergänz die Kontaktdaten im Feld „Prozessbevollmächtigter des Antragsgegners“.
Im Auswahlkästchen „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ setzt du ein Kreuz. Es bedarf keinerlei Begründung, denn hier handelt es sich um ein automatisiertes Verfahren. Wichtiger ist es, deinem Gläubiger direkt eine Begründung zu liefern.
Unterschrift: Unterschreibe das Formular am Ende.
So legst du Widerspruch beim Gläubiger ein
Sobald du den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid einreichst, ist es sinnvoll, der vermeintlichen Forderung auch beim Gläubiger direkt zu widersprechen. In diesem Widerspruchsschreiben stellst du klar, dass du dem gerichtlichen Mahnbescheid und damit der Forderung widersprechen.
In das Schreiben gehören folgende Informationen:
Dem Gericht liegt der Widerspruch gegen den Mahnbescheid bereits vor.
Begründe möglichst genau, weshalb du dem Mahnbescheid widersprichst.
Du wünschst eine außergerichtliche Einigung und führst auf, wie diese aussehen könnte.
Der schriftliche Widerspruch soll bewirken, dass die Gläubigerseite die bestehende Forderung erneut prüft und von einer zivilrechtlichen Klage absieht. Es ist daher außerordentlich wichtig, dass du den Widerspruch gegen den Mahnbescheid begründest.
Sende das beiliegende rosa Formular des Mahnbescheids an das Gericht und die Begründung des Mahnbescheids an den Gläubiger. Ein Vorschlag für eine außergerichtliche Einigung (z. B. Ratenzahlung) verdeutlicht deine Kooperationsbereitschaft und kann ein gerichtliches Klageverfahren vermeiden, wenn sich die Gläubigerseite auf einen Vergleich einlässt.
Was kommt nach dem Widerspruch?
Nach dem Widerspruch gibt es drei Möglichkeiten, wie es weitergehen kann:
1. Rücknahme des Widerspruchs
Der Gläubiger lässt seine Forderung fallen. Das ist der Fall, wenn er im Grunde weiß, dass die Forderung oder Teile davon unbegründet sind, und er vor dem Gericht keine Chance hätte. Es kann ebenfalls sein, dass der Gläubiger eine verlängerte Frist zur Begleichung seiner Forderung anbietet. Sollte das Angebot in deinem Sinne sein, reicht ein formloses Schreiben an das Mahngericht, dass du den Widerspruch zurückziehst.
2. Außergerichtliche Einigung
Der Gläubiger verzichtet damit auf ein weiterführendes Gerichtsverfahren. Je nachdem bieten sich folgende Möglichkeiten:
Forderung wird zurückgenommen, weil sie unberechtigt ist.
Forderung wird durch den Gläubiger fallengelassen, da der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum Forderungswert steht.
Der Gläubiger kommt dir entgegen durch u. a. Ratenzahlung und du begleichst die offene und berechtigte Forderung.
3. Klageverfahren
Sobald du gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegst, endet hier das reguläre Mahnverfahren. Sollte der Gläubiger weiterhin an den offenen Forderungen festhalten, kommt es zu einem Prozess vor dem Zivilgericht, ein sogenanntes streitiges Verfahren. Ein Klageverfahren wird nicht vor dem Mahngericht verhandelt, sondern von einem anderen Gericht; welches das ist, findest du im Mahnbescheid.
Um dich zur Zahlung der Forderung gerichtlich verpflichten zu lassen, muss der Gläubiger Klage erheben. D. h., er muss zunächst die Gerichtskosten bezahlen und seine Klage begründen. Durch eine Klageerwiderung kannst du daraufhin dem Gericht beweisen, dass der Gläubiger keinen Anspruch hat. Im Anschluss entscheidet der Richter, wer im Recht ist und wer die Verfahrenskosten trägt.
Laut Gerichtskostengesetz (GKG) beträgt die Mindestgebühr (im Mahnverfahren) für das Klageverfahren 36 Euro. Hinzu kommen Gerichts- und Anwaltskosten. Die Kosten eines streitigen Verfahrens hängen dagegen vom Streitwert ab, d. h. von der konkreten Summe, um die vor Gericht gestritten wird.
Am Ende des Verfahrens entscheidet der Richter, ob der Gläubiger einen berechtigten Zahlungsanspruch hat. Sollten seine Forderungen unberechtigt sein, muss er alle entstandenen Kosten tragen.
So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Es kann sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuziehen, wenn du einen Mahnbescheid erhalten hast und die Forderung für ungerechtfertigt erachtest.
Ein Fachanwalt prüft die Seriosität des Gläubigers und kann fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid (§ 694 ZPO) beim Gläubiger sowie Gericht einlegen.
Um einen finanziellen Schaden für dich abzuwenden, übernimmt er folgende Aufgaben für dich:
Wenn dein Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist das Mahngericht erreicht, kann ein Anwalt zunächst versuchen, eine Zwangspfändung zu verhindern. Anhand eines anwaltlichen Schreibens kontaktiert er den Gläubiger.
Das Ziel der Kontaktaufnahme ist eine außergerichtliche Einigung zu deinen Gunsten, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Sollte keine Einigung außergerichtlich möglich sein, kann der Anwalt im Zivilprozessverfahren Ihre Rechte vertreten. Dazu gehört u. a. das Verfassen der Klageerwiderung und die Prozessführung vor Gericht. Insbesondere vor den Landgerichten herrscht Anwaltszwang, sodass zwingend ein Rechtsanwalt einzuschalten ist.
Wenn du dich an einen Anwalt wendest, wird er erst einmal deinen persönlichen Fall prüfen und die Erfolgsaussichten eines Gerichtsprozesses einschätzen. Erst dann übernimmt er deine gerichtliche Vertretung. Sollte das nicht erfolgversprechend sein, wird er dich nicht in einen kostenintensiven und aussichtslosen Rechtsstreit schicken.
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