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Das musst du wissen Wie viele Monate Fahrverbot?

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Der Gesetzgeber sieht für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ab einer gewissen Schwere der Tat ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten vor. Wann du welche Strafe erwartest und was du dagegen tun kannst, erfährst du hier.

von M. Lind
25.02.2022
13 Min Lesezeit

Wie viele Monate Fahrverbot? Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Fahrverbot ist die Konsequenz schwerwiegender Verstöße im Straßenverkehr.

  • Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein vorübergehend abgegeben. Nach Ablauf der Frist erhältst du den Führerschein zurück.

  • Ein Fahrverbot geht oft mit hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg einher.

  • Der Gesetzgeber sieht 1 Monat Fahrverbot für leichte Verstöße, 2 Monate Fahrverbot für mittelschwere Verstöße und 3 Monate Fahrverbot für schwere Verstöße im Straßenverkehr vor.

Für welche Vergehen am Steuer droht ein Fahrverbot?

Die meisten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ziehen einen Bußgeldbescheid nach sich, das durchaus in den höheren dreistelligen Bereich gehen kann. Nur für schwerere Vergehen spricht die Behörde auch wirklich ein Fahrverbot aus. Hier kommt es aber nicht nur auf die Schwere der Ordnungswidrigkeit, sondern auch auf die Art an: Während auf manche Ordnungswidrigkeiten nur ein Monat Fahrverbot anfällt, ziehen andere Ordnungswidrigkeiten sogar zwei oder drei Monate Fahrverbot mit sich.

Ein Fahrverbot wird in folgenden Fällen ausgesprochen:

  • Rotlichtverstöße: Wenn du bei Rot über die Ampel fährst, riskierst du den Verlust des Führerscheins.

  • Tempoverstöße: Deutlich zu hohe Geschwindigkeiten können durchaus ein Fahrverbot mit sich bringen, während geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen nur ein Bußgeld bedeuten.

  • Alkohol und Drogen am Steuer: Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol bringen in der Regel ein Fahrverbot mit sich. Hier droht zusätzlich unter Umständen sogar ein Strafverfahren!

  • Fahrerflucht: Wenn du dich unerlaubt vom Unfallort entfernst, riskierst du den Entzug des Führerscheins sowie ein Strafverfahren.

  • Punkte in Flensburg: Wenn du immer wieder mit kleineren Vergehen auffällst und dabei kräftig Punkte in Flensburg sammelst, kannst du ebenfalls ein Fahrverbot erhalten – und unter Umständen wird dir der Führerschein sogar gänzlich entzogen.

  • Abstandsunterschreitungen: Wenn du zu nah auf deinen Vorderfahrer auffährst, musst du unter Umständen ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen.

Zusammenfassung:

Ob es zu 1 Monat Fahrverbot, 2 Monaten Fahrverbot oder 3 Monaten Fahrverbot kommt, hängt immer von der Schwere der Tat ab.

Wann gibt es ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Geschwindigkeitsüberschreitungen können verschiedenste Strafen nach sich ziehen. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt immer auch mit der Gefährlichkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung zusammen. Wenn du geblitzt wurdest, fragst du dich natürlich, wie hoch das Bußgeld und wie lange das Fahrverbot ausfallen wird. Grundsätzlich spricht man ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h von einer Ordnungswidrigkeit. Für derart geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt die Behörde allerdings noch kein Fahrverbot. Nutze hier unseren Bußgeldrechner, um die Höhe des Bußgelds zu ermitteln. Wurdest du dagegen bei einer deutlich höheren Überschreitung der Geschwindigkeit erwischt, so kann es zu einem einmonatigen oder mehrmonatigen Fahrverbot kommen. Dabei kommt es auch darauf an, ob die überhöhte Geschwindigkeit innerorts oder außerorts gemessen wurde.

Fahrverbot für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts

Geschwindigkeitsüberschreitung

Strafe

Bußgeldhöhe *

26 km/h bis 30 km/h

1 Monat Fahrverbot, 1 Punkt in Flensburg

208,50 €

31 km/h bis 40 km/h

1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg

288,50 €

41 km/h bis 50 km/h

1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg

428,50 €

51 km/h bis 60 km/h

2 Monate Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg

591,50 €

61 km/h bis 70 km/h

3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg

738,50 €

Mehr als 70 km/h

3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg

843,50 €

* inkl. Gebühren und Auslagen

Fahrverbot für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts

Geschwindigkeitsüberschreitung

Strafe

Bußgeldhöhe *

26 km/h bis 30 km/h

1 Monat Fahrverbot, 1 Punkt in Flensburg

178,50 €

31 km/h bis 40 km/h

1 Monat Fahrverbot, 1 Punkt in Flensburg

228,50 €

41 km/h bis 50 km/h

1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg

348,50 €

51 km/h bis 60 km/h

1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg

508,50 €

61 km/h bis 70 km/h

2 Monate Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg

633,50 €

Mehr als 70 km/h

3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg

738,50 €

* inkl. Gebühren und Auslagen

Auch hier gibt es wieder eine Ausnahmeregelung: Kam es innerhalb der letzten 12 Monate bereits zu einer anderen Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h, so kann die Behörde bereits ab 26-30 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ein einmonatiges Fahrverbot verhängen.

KLUGO Tipp:

Fahrverbote wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen sind keine Seltenheit. Beim Strafmaß kommt es vor allem darauf an, wie häufig du bereits wegen einer zu hohen Geschwindigkeit aufgefallen bist.

Wann gibt es ein Fahrverbot beim Überfahrens einer roten Ampel?

Die rote Ampel gilt als sofortiges Stopp-Symbol. Wenn du dich nicht daran hältst und bei Rot über die Ampel fährst, musst du laut Verkehrsrecht automatisch mit einem Fahrverbot rechnen. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von einem Rotlichtverstoß. Unterschieden wird hier zusätzlich zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Man spricht von einem einfachen Rotlichtverstoß, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot war, während sie überfahren wurde. Ist dies der Fall, so fällt das Strafmaß vergleichsweise gering aus: 90 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg. Anders sieht es allerdings aus, wenn du während des einfachen Rotlichtverstoßes andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hast oder es gar zu einer Beschädigung von Autos, Gegenständen oder Personen kam. In diesem Fall verhängt der Gesetzgeber zwei Punkte in Flensburg, ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro und zusätzlich einen Monat Fahrverbot.

Wenn du über eine Ampel fährst, die bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand, dann begehst du einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Die Konsequenz: 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, so wird das Bußgeld auf 320 Euro erhöht. Gebühren und Auslagen von in der Regel 28,50 Euro kommen zusätzlich hinzu.

KLUGO Tipp:

Sobald eine Ampel länger als eine Sekunde rot aufleuchtet, musst du mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung, kann das Fahrverbot auch länger ausfallen.

Kann ich für Fahrerflucht ein Fahrverbot erhalten?

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gilt nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern wird als Straftat behandelt. Neben einem möglichen Fahrverbot können hier also noch ganz andere Folgen die Konsequenz sein – abhängig auch davon, welche Folgen die Flucht vom Unfallort hatte. Kommt es zu verletzten Personen und du entfernst dich vom Unfallort, so ist zusätzlich von einer unterlassenen Hilfeleistung die Rede. Obgleich das Fahrverbot hier nur als Nebenstrafe betrachtet wird, kann es dennoch aus der Fahrerflucht resultieren. Neben einer möglichen Geld- und Freiheitsstrafe erwartet dich als Unfallflüchtigen daher auch ein Fahrverbot, das bis zu 6 Monate betragen kann. In einigen Fällen droht dir sogar der dauerhafte Entzug des Führerscheins.

Erhalte ich bei Alkohol am Steuer ein Fahrverbot?

Ob es sich bei Alkohol am Steuer um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt, hängt vom gemessenen Promillewert ab. Ein Promillewert unter 0,5 ist für die Fahrtauglichkeit grundsätzlich ungefährlich und wird vom Gesetzgeber hingenommen. Ein Promillewert von 0,5 - 1,09 Promille zieht bereits ein Fahrverbot nach sich. Alles darüber geht in der Regel mit einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis einher.

Alkohol am Steuer in der Probezeit

Bist du Fahrer in Probezeit gilt für dich der absolute Verzicht auf Alkohol, wenn du im Anschluss noch das Auto führen willst. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift kommt es zwar nicht zu einem Fahrverbot, allerdings zu einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Wenn du außerhalb der Probezeit und einmalig mit Alkohol am Steuer erwischt wurdest, musst du mit 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wenn du schon zum zweiten Mal mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 Promille erwischt wurdest, erhältst du gleich drei Monate Fahrverbot – und zusätzlich 1.000 Euro Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg. Beim dritten Verstoß fallen erneut 3 Monate Fahrverbot an, zusätzlich zu 1.500 € Bußgeld und 2 weiteren Punkten in Flensburg.

Wenn du jedoch mit 1,1 Promille oder mehr am Steuer erwischt wirst, musst du mit einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. In diesem Fall giltst du als gänzlich fahruntauglich und damit auch automatisch als Risiko der Verkehrssicherheit. Da es sich hierbei um eine Straftat handelt, kann neben einer Geldstrafe auch ein Freiheitsentzug die Folge sein. Das gilt insbesondere dann, wenn du nicht nur der Promillewert von 1,1 überschritten hast, sondern es auch zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs kam.

Rechne deinen Promillewert vor der Fahrt mit unserem Promillerechner aus.

Wann gibt es 1 Monat Fahrverbot?

Das einmonatige Fahrverbot ist die häufigste Strafe, wenn es um den Entzug eines Führerscheins geht. Angewendet wird das einmonatige Fahrverbot vor allem für kleinere Verkehrsdelikte, zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wie lange ein einmonatiges Fahrverbot genau dauert, hängt vom Monat ab: Wird der Führerschein im kürzeren Februar entzogen, so dauert das einmonatige Fahrverbot nur 28 Tage. Wird der Führerschein dagegen in einem langen Monat mit 31 Tagen entzogen, dann dauert das einmonatige Fahrverbot auch ebenso lange.

Du erhältst einen Monat Fahrverbot, wenn:

  • Geschwindigkeiten innerorts um 31 km/ überschritten wurden,

  • Geschwindigkeiten außerorts um 41 km/h überschritten wurden,

  • eine rote Ampel überfahren wurde und es zu einer Gefährdung kam,

  • du mit 0,5 bis 1,09 Promille Blutalkoholkonzentration erwischt wurdest.

Möglicherweise lässt sich ein einmonatiges Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umwandeln. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Weitere Informationen dazu erhältst du nachfolgend im Beitrag Fahrverbot umgehen.

Wann gibt es 2 Monate Fahrverbot?

Ein zweimonatiges Fahrverbot wird meist für Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgesprochen. Als Betroffener hoffst du häufig, dass das zweimonatige Fahrverbot aufgesplittet werden kann – also beispielsweise ein Monat Fahrverbot im Frühjahr, ein Monat Fahrverbot im Herbst. Dies ist jedoch nicht zulässig. 2 Monate Fahrverbot musst du auch am Stück ableisten.

In diesen Fällen sieht der Gesetzgeber 2 Monate Fahrverbot vor:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 51 km/h

  • Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 61 km/h

  • Abstandsunterschreitung um weniger als 2/10 des halben Tachowerts bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h

Wann gibt es 3 Monate Fahrverbot?

3 Monate Fahrverbot gehören zu den härtesten Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Mögliche Gründe dafür sind:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 61 km/h

  • Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 70 km/h

  • Abstandsunterschreitung um weniger als 1/10 des halben Tachowerts bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h

  • Wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluss mit mehr als 0,5 Promille

  • Überschreiten eines Bahnübergangs bei geschlossener Schranke oder Halbschranke

Fahrverbot: Wann gibt es 1, 2 oder 3 Monate Fahrverbot?

Art des Delikts

1 Monat

2 Monate

3 Monate

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

um 31 km/h

um 51 km/h

um 61 km/h

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

um 41 km/h

um 61 km/h

um 70 km/h

Rotlichtverstöße

Rote Ampel überfahren & es kam zu einer Gefährdung

Alkohol am Steuer

0,5 bis 1,09 Promille

Wiederholtes Fahren mit mehr als 0,5 Promille

Abstandsverstoß

Abstandsunterschreitung um weniger als 2/10 des halben Tachowerts bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h

Abstandsunterschreitung um weniger als 1/10 des halben Tachowerts bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h

Bahnschranken

Überschreiten eines Bahnübergangs bei geschlossener Schranke oder Halbschranke

Fahrverbot in Bußgeld umwandeln – wann ist das möglich?

In Ausnahmefällen ist eine Umwandlung des Fahrverbots in eine höhere Geldstrafe möglich. Dafür musst du jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So ist die Umwandlung des Fahrverbots in eine erhöhte Geldstrafe nur dann möglich, wenn es sich bei dir um einen Ersttäter handelt. Wenn du häufiger mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurdest oder zu wenig Abstand zu deinem Vordermann gehalten hast, dann wirst du von dieser besonderen Regelung nicht profitieren können. Außerdem muss ein sogenannter Härtefall vorliegen. Konkret bedeutet das: Du bist beruflich unmittelbar an deine Fahrerlaubnis gebunden und kannst deinen Job verlieren, wenn es zu einem Fahrverbot kommt. Als Taxifahrer, Spediteur, Busfahrer und in diversen anderen Berufen, die unmittelbar mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges einhergehen, kannst du von dieser besonderen Regelung profitieren. Dafür musst du jedoch fristgerecht einen Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, im Anhörungsbogen deine eigene Situation schildern und dabei auch darauf eingehen, warum das Fahrverbot in ein Bußgeld umgewandelt werden sollte.

KLUGO Tipp:

1 Monat Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln ist nur dann möglich, wenn es sich um einen Härtefall handelt – du also beruflich von der Nutzung des Kraftfahrzeugs abhängig bist.

Was passiert, wenn du trotz Fahrverbots fährst?

Der kurzfristige Entzug des Führerscheins aufgrund eines Fahrverbots ist die Folge einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Wenn du jedoch während der Zeit des Fahrverbots trotzdem weiter Auto fährst, begehst du nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Wirst du bei der unerlaubten Führung eines Kraftfahrzeugs während des Zeitraums des Fahrverbots erwischt, so droht dir eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Ferner wird das unerlaubte Fahren als Vorstrafe in das Vorstrafenregister eingetragen. Zusätzlich zur Geld- und Freiheitsstrafe erhältst du weitere Punkte in Flensburg, abhängig von der Schwere der Tat.

Übrigens: Kommt es bei einer unerlaubten Fahrt während des Fahrverbots zu einem Unfall, so übernimmt deine Versicherung dafür im Regelfall keinerlei Kosten. Du musst in einem solchen Fall also auch damit rechnen, alle Kosten des Unfalls selbst tragen zu müssen – inklusive möglicher Sach- und Personenschäden.

Wie kann dir ein KLUGO Partner-Anwalt bei einem Fahrverbot helfen?

Ein Fahrverbot zu umgehen, gestaltet sich meist ausgesprochen schwierig. Wenn du versuchst, ein Fahrverbot ohne die Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht zu umgehen, wirst du es voraussichtlich noch schwerer haben. Da nur ein ausgesprochen detaillierter Einspruch ein ausgesprochenes Fahrverbot abwenden kann, solltest du dafür immer auf die Unterstützung eines Rechtsexperten setzen. Und genau hier unterstützen wir dich: Im Rahmen der telefonischen Erstberatung verbinden wir dich mit den KLUGO Partner-Anwälten und Rechtsexperten, die dir eine erste Einschätzung zum Sachverhalt geben. Im Anschluss entscheidest du selbst, ob du eine weiterführende Beratung durch unsere Rechtsexperten wünschst. So stehen deine Chancen gut, gegen ein Fahrverbot vorgehen zu können!

Über unsere Autoren Melanie Lind

Melanie Lind arbeitet bereits seit 2017 als selbstständige Texterin und seit 2019 für die KLUGO Redaktion. Zuvor absolvierte sie eine Ausbildung im Marketing-Bereich. Vor ihrer Selbstständigkeit war sie bereits als Texterin tätig und hat sich kontinuierlich im Bereich Content-Management und SEO weitergebildet.

Ihr großes Interesse am deutschen Rechtssystem und Recht auch für Laien verständlich zu machen, brachte sie zu KLUGO.

melanie lind