Insbesondere in Mehrfamilienhäusern und Mietwohnungen geraten Nachbarn häufig wegen Lärm in Streit. Kein Wunder: Wer Tür an Tür lebt, bekommt vom Leben der anderen oft mehr mit, als ihm lieb ist. Nimmt der Lärm überhand, sollten betroffene Nachbarn erst versuchen, intern eine Lösung zu finden, bevor Sie einen Anwalt einschalten und gerichtlich gegeneinander vorgehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie am besten auf lärmende Nachbarn reagieren.
Lärm ist der wohl häufigste Streitgrund unter Nachbarn. Neben zu häufigen Partys, dem Abspielen lauter Musik oder auch einfach hitzigen Gesprächen auf dem Balkon zu Ruhezeiten gibt es viele andere Lärmquellen, die ruhebedürftigen Nachbarn schnell auf die Nerven gehen können.
Wenn Sie sich von den Geräuschemissionen Ihrer Nachbarn gestört fühlen, sollten Sie nicht sofort den gerichtlichen Weg gehen, sondern zunächst eine friedliche Lösung suchen.
Am besten beachten Sie folgenden 5-Punkte-Plan:
Der erste Schritt sollte es immer ein, ein freundliches Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und den eigenen Wunsch nach mehr Ruhe anzusprechen. In den meisten Fällen ist den Nachbarn gar nicht bewusst, dass sie zu laut sind und die Ruhephasen ihrer Nachbarn stören, und es lässt sich eine für alle zufriedenstellende Lösung finden.
Sollte sich trotz eines persönlichen Gesprächs mit den Nachbarn keine Besserung einstellen, ist der nächste Schritt die Einschaltung von Vermieter oder Hausverwalter. Diese Stellen fordern die lärmenden Nachbarn meist schriftlich zu mehr Ruhe auf, können aber ansonsten nichts weiter unternehmen und verweisen meist auf den zivilrechtlichen Weg.
Zeigt auch die schriftliche Aufforderung durch die Hausverwaltung keine Wirkung, ist das gerichtliche Vorgehen gegen die lärmenden Nachbarn das letzte Mittel. Hier sollten Sie selbst noch einmal schriftlich um Ruhe bitten und den zivilrechtlichen Weg androhen. Führen Sie unbedingt ein Lärmtagebuch, bevor sie wirklich den gerichtlichen Weg gehen – denn Sie sind in der Beweispflicht. Auch Zeugen erweisen sich als hilfreich, die im Falle eines Gerichtsverfahrens für Sie aussagen können.
Wichtig zu wissen ist, dass Kinderlärm in der Mietwohnung einen Sonderfall darstellt. Wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss v. 22.08.2017 (Az. VIII ZR 226/16) erklärt, sind Lärmquellen, die „ihren Ursprung in einem altersgerecht üblichen kindlichen Verhalten haben [...] grundsätzlich hinzunehmen“. Natürlich hat auch hier die Toleranz der Nachbarn ihre Grenzen. Wann der Lärm jedoch nicht mehr zumutbar ist und ggf. verhindert werden kann, muss im Einzelfall geklärt werden.
Sollten Sie sich wegen lärmender Nachbarn für den zivilrechtlichen Weg entschieden haben, kann es sinnvoll sein, auf die Hilfe eines Anwalts für Mietrecht zurückzugreifen. Dieser kann Sie nicht nur beraten, was die Beweisaufnahme angeht, sondern Sie auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens unterstützen.
Gern können Sie auch eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung von unseren KLUGO Partner-Anwälten und Rechtsexperten in Anspruch nehmen, Ihre persönliche Situation schildern und sich bezüglich des weiteren Vorgehens beraten lassen.
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