Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Laermende Nachbarn
THEMEN

So können Sie gegen lärmende Nachbarn vorgehen

Insbesondere in Mehrfamilienhäusern und Mietwohnungen geraten Nachbarn häufig wegen Lärm in Streit. Kein Wunder: Wer Tür an Tür lebt, bekommt vom Leben der anderen oft mehr mit, als ihm lieb ist. Nimmt der Lärm überhand, sollten betroffene Nachbarn erst versuchen, intern eine Lösung zu finden, bevor Sie einen Anwalt einschalten und gerichtlich gegeneinander vorgehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie am besten auf lärmende Nachbarn reagieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lärm ist unter Nachbarn der häufigste Streitfaktor.
  • Wer sich von seinen Nachbarn gestört fühlt, sollte zunächst das persönliche Gespräch suchen.
  • Im nächsten Schritt kann die Hausverwaltung oder der Vermieter hinzugezogen werden.
  • Der gerichtliche Weg sollte das letzte Mittel sein, um gegen lärmende Nachbarn vorzugehen.
  • Kinderlärm stellt eine Besonderheit dar und muss in den meisten Fällen hingenommen werden.

Weshalb kommt es häufig zu Streit unter Nachbarn?

Lärm ist der wohl häufigste Streitgrund unter Nachbarn. Neben zu häufigen Partys, dem Abspielen lauter Musik oder auch einfach hitzigen Gesprächen auf dem Balkon zu Ruhezeiten gibt es viele andere Lärmquellen, die ruhebedürftigen Nachbarn schnell auf die Nerven gehen können.

5-Punkte-Liste gegen lärmende Nachbarn

Wenn Sie sich von den Geräuschemissionen Ihrer Nachbarn gestört fühlen, sollten Sie nicht sofort den gerichtlichen Weg gehen, sondern zunächst eine friedliche Lösung suchen.

Am besten beachten Sie folgenden 5-Punkte-Plan:

1. Gespräch mit den Nachbarn suchen

Der erste Schritt sollte es immer ein, ein freundliches Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und den eigenen Wunsch nach mehr Ruhe anzusprechen. In den meisten Fällen ist den Nachbarn gar nicht bewusst, dass sie zu laut sind und die Ruhephasen ihrer Nachbarn stören, und es lässt sich eine für alle zufriedenstellende Lösung finden.

2. Vermieter oder Hausverwalter einschalten

Sollte sich trotz eines persönlichen Gesprächs mit den Nachbarn keine Besserung einstellen, ist der nächste Schritt die Einschaltung von Vermieter oder Hausverwalter. Diese Stellen fordern die lärmenden Nachbarn meist schriftlich zu mehr Ruhe auf, können aber ansonsten nichts weiter unternehmen und verweisen meist auf den zivilrechtlichen Weg.

3. Gerichtlich gegen lärmende Nachbarn vorgehen

Zeigt auch die schriftliche Aufforderung durch die Hausverwaltung keine Wirkung, ist das gerichtliche Vorgehen gegen die lärmenden Nachbarn das letzte Mittel. Hier sollten Sie selbst noch einmal schriftlich um Ruhe bitten und den zivilrechtlichen Weg androhen. Führen Sie unbedingt ein Lärmtagebuch, bevor sie wirklich den gerichtlichen Weg gehen – denn Sie sind in der Beweispflicht. Auch Zeugen erweisen sich als hilfreich, die im Falle eines Gerichtsverfahrens für Sie aussagen können.

4. Kinderlärm in der Mietwohnung als Besonderheit

Wichtig zu wissen ist, dass Kinderlärm in der Mietwohnung einen Sonderfall darstellt. Wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss v. 22.08.2017 (Az. VIII ZR 226/16) erklärt, sind Lärmquellen, die „ihren Ursprung in einem altersgerecht üblichen kindlichen Verhalten haben [...] grundsätzlich hinzunehmen“. Natürlich hat auch hier die Toleranz der Nachbarn ihre Grenzen. Wann der Lärm jedoch nicht mehr zumutbar ist und ggf. verhindert werden kann, muss im Einzelfall geklärt werden.

5. Rechtsanwalt einschalten

Sollten Sie sich wegen lärmender Nachbarn für den zivilrechtlichen Weg entschieden haben, kann es sinnvoll sein, auf die Hilfe eines Anwalts für Mietrecht zurückzugreifen. Dieser kann Sie nicht nur beraten, was die Beweisaufnahme angeht, sondern Sie auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens unterstützen.

Gern können Sie auch eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung von unseren KLUGO Partner-Anwälten und Rechtsexperten in Anspruch nehmen, Ihre persönliche Situation schildern und sich bezüglich des weiteren Vorgehens beraten lassen.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.