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Gute-KiTa-Gesetz – für höhere Qualität in den Kitas

Das Gute-KiTa-Gesetz soll die Kinderbetreuung hierzulande verbessern und für mehr Gerechtigkeit und gleiche Chancen sorgen. Bis 2022 stellt der Bund 5,5 Milliarden Euro bereit – für mehr Qualität in den KiTas und weniger Gebühren für die Eltern. So haben ab 1. August neben Familien, die Sozialleistungen beziehen, auch solche mit kleinem Einkommen Anspruch auf kostenlose Kita, wenn sie zum Beispiel Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen.

Was ist das Gute-KiTa-Gesetz?

Ist vom Gute-KiTa-Gesetz die Rede, ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ gemeint. Es trat am 1. Januar 2019 in Kraft und

Der Bund möchte die Bundesländer mit dem neuen Kita-Gesetz unterstützen: Sie sollen mit den 5,5 Milliarden Euro, die vom Staat bereit gestellt werden, Maßnahmen ergreifen, um die Qualität der Kindertagesbetreuung in ihren Kitas zu verbessern und die Eltern bei den Kita-Gebühren zu entlasten. Wie die einzelnen Länder die finanziellen Mittel investieren, bleibt ihnen überlassen. Diese Entscheidungsfreiheit soll bewirken, dass die Kinderbetreuung vor Ort nach Bedarf gestaltet wird. Zur Wahl stehen den Ländern zehn Handlungsfelder sowie Maßnahmen zur Senkung der Kita-Beiträge.

Das sind die 10 Handlungsfelder des Gute-KiTA-Gesetzes:

  1. Bedarfsgerechtes Angebot – passend zum individuellen Familienalltag
  2. Guter Betreuungsschlüssel – ausreichend Zeit zum Zuhören, Spielen und Fördern für jedes Kind
  3. Qualifizierte Fachkräfte – professionelle Begleitung für künftige Kita-Fachkräfte während Berufswahl, Ausbildung und im Praxisalltag
  4. Starke Kita-Leitung – Maßnahmen für Ausbildung und Weiterbildung der Kita-Leitung
  5. Kindgerechte Räume – Maßnahmen zur Gestaltung der Kita-Räume und -Außenflächen
  6. Gesundes Aufwachsen – Maßnahmen für ausgewogene Ernährung, Bewegungsförderung und Gesundheitsbildung
  7. Sprachliche Bildung – Sprache erleben und entdecken
  8. Starke Kindertagespflege – professionelle Qualifizierung und verbesserte Arbeitsbedingungen für Tagesmütter und -väter
  9. Netzwerk für mehr Qualität – Maßnahmen zur Vernetzung aller Akteure, die im Interesse der Kita-Kids zusammenarbeiten
  10. Vielfältige pädagogische Arbeit – passgenaue Maßnahmen zur Inklusion, Beteiligung und zum Schutz für jedes Kind

Hinzu kommen Maßnahmen für „weniger Gebühren“, die für die Chancengleichheit sorgen sollen, indem sie die Familien bei den Kita-Gebühren entlasten. Kita-Gebühren dürfen demnach nicht so hoch sein, dass Kinder deshalb weder in die Kita noch in die Kindertagespflege kommen.

Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werde das Gute-KiTa-Gesetz von einem jährlichen Monitoring und einer Evaluation begleitet.

So kommt das Fördergeld für das „Gute-KiTa-Gesetz“ zu den Ländern

Das mit dem neuen Kita-Gesetz verbundene Fördergeld bekommen die Bundesländer über sogenannte Umsatzsteueranteile, auf die der Bund verzichtet – also über Veränderungen im Länderfinanzausgleich. Nachdem die Länder ausgewählt haben, in welche Maßnahmen sie investieren möchten, schließen die Landesregierungen individuelle Verträge mit dem Bund. Anschließend fließen die Fördergelder als Umsatzsteuerpunkte an die Länder – die Verteilung erfolgt nach dem üblichen Schlüssel, der sich aus dem Steueraufkommen und der Zahl der Bevölkerung des Bundeslandes ergibt.

Kostenlose Kita für rund 1,2 Millionen Kinder in Deutschland

Während bisher nur Familien, die die Sozialleistung Hartz IV beziehen, sowie Asylbewerber einen Anspruch auf kostenlose Kita hatten, müssen seit dem 1. August 2019 auch die Familien keine Kita-Gebühren mehr zahlen, deren Einkommen so gering ist, dass sie Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen. Das werde vor allem geringverdienende Eltern in Saarbrücken, Mannheim, Karlsruhe, Nürnberg und Augsburg freuen, die laut Focus bislang mit 368, 364, 349, 330 und 273 Euro monatlich die höchsten Kita-Gebühren zu zahlen hätten, wenn sie Kinder zwischen 18 und 30 Monaten für 45 Stunden pro Wochen betreuen ließen.

Für Eltern, die Kita-Gebühren zahlen müssen, sollen zudem die Elternbeiträge bundesweit sozial gestaffelt werden. Laut dem BMFSFJ könne das Einkommen der Eltern ein Kriterium dafür sein.

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So verwenden die Länder die Fördergelder aus dem neuen Kita-Gesetz

Für einen Überblick darüber, welches Bundesland wie viel Fördermittel bekommt und wofür diese eingesetzt werden, lohnt sich ein Blick auf die interaktive Karte, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ins Netz gestellt hat.

Demnach wolle Nordrhein-Westfalen 200 Millionen seiner insgesamt 1,2 Milliarden Euro dafür einsetzen, dass ab 2020/21 ein zweites Jahr Kita vor der Einschulung beitragsfrei werde. Baden-Württemberg möchte mit seinen 729 Millionen Euro unter anderem 660 neue Erzieherstellen schaffen. Und weil die Hansestadt Hamburg bereits eine kostenlose 5-stündige Kita-Zeit für alle Kids von der Geburt bis zur Einschulung plus kostenfreies Mittagessen anbiete, setze der Stadtstaat auf einen besseren Betreuungsschlüssel, also mehr Erzieher im Verhältnis zur Zahl der Kinder sowie auf extra Sprachförderung, informiert die Karte.

Warum das Neue-Kita-Gesetz kritisiert wird

Ein Hauptkritikpunkt am neuen Kitagesetz ist der: Es lege nicht fest, dass die Fördermittel nicht komplett in Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Kinderbetreuung fließen sollen, sondern lasse zu, dass diese auch in die kostenlose Kita gesteckt werden können. Die nicht zweckgebundene Förderung ergibt sich aus der Finanzierungsform über den Länderfinanzausgleich.

Kritisiert werde zudem, dass das Kita-Gesetz keine Prioritäten bei den zehn Handlungsfeldern setze, die oben aufgelistet sind. Fehlende Prioritäten, so die Kritiker, machten das an sich richtig als Baukasten angebotene Maßnahmenpaket des Gute-KiTa-Gesetzes unstimmig. Die Wochenzeitung Zeit bringt es so auf den Punkt: Es fehle eine übergreifende Definition, die festlege, was eine gute Kita ausmache, welche Betreuung sie auf jeden Fall leisten müsse und was eher Luxusangebote seien.

Im Wirtschaftsdienst, eine Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, ist zu lesen, dass der Bund sich auf die Selbstverpflichtung der Länder verlassen müsse, dass sie geeignete Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung träfen. Die aktuellen großen Qualitätsunterschiede zwischen den Ländern würden sich so wohl wenig ändern.

Schließlich stünde auch die Befristung der Finanzhilfe im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes in der Kritik. Noch gebe es keine konkrete Zusage für Fördermittel nach 2022 – auch das könnte KiTas dazu bewegen, eher auf die Raumgestaltung als einen besseren Betreuungsschlüssel zu setzen: Wer weiß, ob man sich neue Kollegen nach Ablauf der Förderung noch leisten könne?

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