
Wie du richtig vorgehst Impressum erstellen
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Das Impressum gehört für viele Websites zu den Pflichtangaben. Obwohl Anforderungen durch das Telemediengesetz (TMG) beschrieben sind, gibt es oft Unklarheiten darüber, wie ein Impressum formuliert wird. Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten alle Websitebetreiber wissen, wie sie ihr Impressum richtig erstellen.
Impressum erstellen Das Wichtigste in Kürze
Ein Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben und liefert wichtige Informationen über den Anbieter einer Webseite.
Es muss den vollständigen Namen, die Anschrift sowie Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer enthalten.
Gewerbetreibende und Unternehmen müssen zusätzlich ihre Handelsregisternummer und die zuständige Aufsichtsbehörde angeben.
Freiberufler und Kleingewerbetreibende benötigen zwar auch ein Impressum, müssen aber keine Handelsregisterangaben machen.
Verstöße gegen die Impressumspflicht können Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Impressum gestalten: Was muss beachtet werden?
Wer im Internet Produkte zum Verkauf oder Dienstleistungen anbietet, betreibt ein Geschäft und ist somit an eine ganze Reihe rechtlicher Bedingungen gebunden. Zur Absicherung des eigenen Unternehmens und zum Schutz der Kunden müssen bestimmte Geschäftsbedingungen, vertragliche Regelungen und Unternehmensinformationen klar kommuniziert werden. Hierzu dient das Impressum. Es informiert die Besucher einer Website darüber, wer für die Inhalte der Website verantwortlich ist und wer im Zweifelsfall für Fehler und Versäumnisse haftbar gemacht werden kann. In Deutschland regelt § 5 des Telemediengesetzes (TMG), welche Inhalte ein Websitebetreiber nennen muss.
Für geschäftsmäßige Dienstanbieter sind die folgenden Informationen verpflichtend:
Name, Anschrift sowie Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen,
Informationen, die die unmittelbare elektronische Kontaktaufnahme erlauben, zum Beispiel die E-Mail-Adresse,
Informationen zur Eintragung ins Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister inklusive der Registernummer,
falls zutreffend, etwaige Informationen zur staatlichen Berufsbezeichnung oder Kammerzugehörigkeit.
Impressum formulieren leicht gemacht
Die Informationen im Impressum sollen es Kunden und Websitebesuchern erleichtern, den Kontakt zum Betreiber und Serviceanbieter herzustellen, sollte es zu Rechtsverstößen kommen. Je nach Unternehmensform und Art der Dienstleistung können sich die Pflichtangaben im Impressum allerdings voneinander unterscheiden. Eine Aktiengesellschaft im Prozess der Liquidation oder Abwicklung beispielsweise muss beim Impressum gestalten darauf achten, Kunden hierüber zu informieren. Private Websites und solche, die lediglich Freunde und Familie des Betreibers zur Zielgruppe haben, müssen hingegen gar keine Pflichtangaben im Impressum machen.
Immer dann, wenn redaktionelle Inhalte auf Websites veröffentlicht werden, regelt § 55 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) zusätzlich zum TMG, welche weiteren Anbieterkennzeichnungen im Impressum festgehalten werden müssen. Online-Zeitschriften und -Magazine als Anbieter von Medien müssen diese Pflichtangaben beachten. So sind im Impressum hier auch Name und Anschrift des oder der redaktionell Verantwortlichen erforderlich.
Datenschutz und AGB im Impressum richtig erstellen
Entgegen der landläufig verbreiteten Meinung müssen die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht im Impressum enthalten sein. Wird ein Impressum erstellt, ist es allerdings von Vorteil, direkt die wichtigsten Geschäftsbedingungen, die für alle Kunden gleich sind, zu erwähnen. Verpflichtend ist dies aber nicht, denn die Aufklärung über die Geschäftsbedingungen kann auch an anderer Stelle erfolgen.
Im Rahmen des Impressums gestalten ist ebenfalls die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten. Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss die Websitebesucher und Kunden darüber informieren. Es ist durchaus sinnvoll, die Informationen über Datensammlung, -auswertung und -speicherung im Rahmen des Impressums vorzunehmen. Denn ein Impressum soll laut TMG § 5 Abs. 1 Informationen leicht erkennbar machen. Weitere spezifische Informationen zur DSGVO bietet KLUGO im Rechtsbereich Datenschutz an.
Was passiert bei einem fehlerhaften Impressum?
Ist das Impressum fehlerhaft, kann eine Abmahnung erfolgen. Liegt tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vor, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 TMG. Es können Kosten bis zu 5.000 Euro anfallen. Zusätzlich zur Abmahnung kann der Abmahnende auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch geltend machen.
Die Partner-Anwälte und Rechtsexperten von KLUGO bieten in einer telefonischen Erstberatung hilfreiche und rechtlich verbindliche Unterstützung und beantworten deine Fragen, wenn du wegen eines Impressums abgemahnt worden bist.