mutter misst fieber bei ihrem sohn

So geht’s Kinderkrankengeld beantragen

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Wenn Kinder krank werden und noch klein sind, können sie sich nicht selbst versorgen, sondern brauchen die Unterstützung ihrer Eltern. In Deutschland sieht der Gesetzgeber deswegen nun vor, dass jedem Elternteil 15 Kinderkrankentage pro Jahr und Kind zur Verfügung stehen, für die die Krankenkassen Kinderkrankengeld als Lohnausgleich zahlen müssen. Wie du Kinderkrankengeld beantragst und wie hoch es ausfällt, erfährst du in diesem Beitrag.

von N. Haussmann
14.03.2024
5 Min Lesezeit

Kinderkrankengeld beantragen Das Wichtigste in Kürze

  • Kinderkrankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt, damit Eltern ihre kranken Kinder zu Hause betreuen können.

  • Jedem Elternteil stehen seit 2024 pro Kind und Jahr 15 Kinderkrankentage zu.

  • Kinderkrankengeld wird nur für Kinder bis zu 12 Jahren gezahlt; bei chronisch kranken oder schwerkranken Kindern gibt es Ausnahmen.

  • Kinderkrankengeld wird selbst nicht versteuert, wird aber dem Lohn hinzugerechnet und kann sich deshalb auf die Steuer auswirken.

Was ist Kinderkrankengeld und wer bekommt es?

Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Es dient dazu, Eltern bei der Betreuung erkrankter Kinder zu unterstützen, indem es einen finanziellen Ausgleich für den Verdienstausfall während der Pflegezeit bietet. Die gesetzliche Grundlage für Kinderkrankengeld bildet § 45 SGB V.

Grundsätzlich haben gesetzlich versicherte Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie ihr erkranktes Kind selbst betreuen und deshalb nicht arbeiten können. Allerdings wird die Leistung nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Kinderkrankengeld auch bis zum 18. Lebensjahr und in besonderen Fällen, wie bei chronisch kranken oder behinderten Kindern, auch darüber hinaus bezahlt.

Zahlt der Arbeitgeber oder die Versicherung das Kinderkrankengeld?

Kinderkrankengeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt und nicht vom Arbeitgeber.

Es ist wichtig, dass Eltern im Falle einer Erkrankung ihres Kindes rechtzeitig mit der Krankenkasse in Kontakt treten, um die notwendigen Schritte für den Bezug des Kinderkrankengeldes zu klären. Hierzu gehört unter anderem die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes.

Wenn du Schwierigkeiten hast, deinen Anspruch auf Kinderkrankengeld durchzusetzen, kann dir ein Anwalt für Versicherungsrecht helfen.

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?

Wenn dein Kind erkrankt ist und du Kinderkrankengeld beantragen möchtest, solltest du dich an folgenden Schritten orientieren:

  1. Benachrichtige deinen Arbeitgeber so früh wie möglich über die Krankheit deines Kindes und deinen Bedarf an Kinderkrankengeld.

  2. Lass dir von einem Arzt ein ärztliches Attest ausstellen, das die Krankheit deines Kindes bescheinigt. Ohne Attest ist es nicht möglich, Kinderkrankengeld zu beantragen.

  3. Kontaktiere deine Krankenkasse und informiere dich, wie du Kinderkrankengeld beantragen kannst. In der Regel musst du einen entsprechenden Antrag ausfüllen, den deine Krankenkasse bereitstellt.

  4. Sende den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit dem ärztlichen Attest an deine Krankenkasse.

  5. Nachdem die Krankenkasse alle Unterlagen erhalten hat, wird sie den Antrag prüfen. Du erhältst dann eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung, ob dir Kinderkrankengeld zusteht oder nicht.

  6. Wenn der Antrag genehmigt wird, erfolgt die Auszahlung des Kinderkrankengeldes.

Musterschreiben zum Kinderkrankengeld beantragen

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld und wie wird es berechnet?

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Dabei wird das Nettoarbeitsentgelt der letzten abgerechneten vier Wochen vor der Arbeitsunfähigkeit des Kindes zugrunde gelegt.

Für den Fall, dass du im Jahr vor der Freistellung eine sozialversicherungspflichtige Einmalzahlung erhalten hast, stehen dir 100 % deines ausgefallenen Lohns zu.

Wichtig: Der Tageshöchstsatz für das Kinderkrankengeld liegt 2025 bei 128,63 Euro.

Manche Krankenkassen bieten einen Kinderkrankengeld-Rechner, mit dem du die genaue Kinderkrankengeld-Höhe berechnen kannst.

Wie lange gibt es Kinderkrankengeld?

Vor der Pandemie standen jedem Elternteil pro Kind 10 Kinderkrankentage zu, Alleinerziehende konnten 20 Kinderkrankentage pro Kind nutzen. Während der Pandemie wurden die Kinderkrankentage erheblich erhöht: Hier gab es pro Elternteil und Kind 30 Kinderkrankentage, Alleinerziehenden standen pro Kind 60 Kinderkrankentage zur Verfügung. Für die Jahre 2024 und 2025 gibt es nun eine besondere Regelung: Es gibt mehr Krankentage als vor der Pandemie, aber weniger als in der Pandemie.

Konkret heißt das:

  • Jedem Elternteil stehen pro Jahr und Kind 15 Krankentage zur Verfügung.

  • Alleinerziehende haben dementsprechend einen Anspruch auf 30 Kinderkrankentage pro Kind.

  • Bei mehr als zwei Kindern stehen den Eltern gemeinsam maximal 70 Kinderkrankentage zu, § 45 Abs. 2 SGB V.

Natürlich gelten Ausnahmen für Eltern von schwerkranken oder chronischen Kindern. Zudem ist es möglich, den eigenen Anspruch an Kinderkrankentagen auf den anderen Elternteil zu übertragen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass beide Elternteile gesetzlich versichert sind und der Chef nichts dagegen hat, dass die Kinderkrankentage übertragen werden.

Wie wirkt sich Kinderkrankengeld auf die Steuererklärung aus?

Kinderkrankengeld ist eine Lohnersatzleistung und als solche steuerfrei. Da es aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt (es wird zwar bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt, aber selbst nicht direkt besteuert, kann aber den Steuersatz für andere Einkünfte beeinflussen), zählt Kinderkrankengeld zu deinem zu versteuernden Einkommen hinzu. Dein Steuersatz kann sich durch Kinderkrankengeld also erhöhen, weswegen du das Kinderkrankengeld in der Steuererklärung angeben musst.

Wenn die von dir erhaltenen Lohnersatzleistungen 410 Euro im Jahr überschreiten, erhältst du von deiner Krankenkasse eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Kinderkrankengeld: Was ist bei stationärer Aufnahme des Kindes?

Seit dem Jahr 2024 hast du auch dann einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn dein Kind unter 12 Jahren alt ist, im Krankenhaus stationär aufgenommen wird und deine Mitaufnahme im Krankenhaus erforderlich ist.

Damit du das Kinderkrankengeld auch erhältst, benötigst du die Bescheinigung des Krankenhauses, dass deine Mitaufnahme notwendig ist. Ist dein Kind unter neun Jahren alt, wird die Mitaufnahme auch ohne Bescheinigung als notwendig angesehen, und du brauchst nur einen Nachweis über die Dauer des Krankenhausaufenthalts.

Wie hilft ein Partner-Anwalt und Rechtsexperte bei Problemen weiter?

Du hast Schwierigkeiten bei der Beantragung von Kinderkrankengeld oder die Zahlung wird dir trotz Anspruchs verweigert?

Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten sind für dich da! Kontaktiere uns jetzt und vereinbare einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.

Über unsere Autoren Nina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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