Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Rundfunkbeitrag per Barzahlung
THEMEN

Rundfunkbeitrag per Barzahlung: Der EuGH beschließt den Ausschluss als rechtskonform

Mit dem Rundfunkbeitrag tun sich viele Bürger schon lange schwer. Obwohl der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist, möchte sich so mancher vor der Zahlung drücken. Oftmals geschieht dies, indem ausdrücklich der Wunsch nach einer Barzahlung geäußert wird. Wie der EuGH nun entschieden hat, dürfen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung die Barzahlung ausschließen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Im Falle des Rundfunkbeitrages sei dies gegeben.

Kann der Rundfunkbeitrag weiterhin bar bezahlt werden?

Jeder Haushalt in Deutschland muss die GEZ-Gebühr entrichten. Viele Bürger sind allerdings nicht mit der Praxis einverstanden, dass keine Barzahlung des Rundfunkbeitrags möglich ist. Nun hat der EuGH mit seinem Urteil vom 26.01.2021 (C-422/19 und C-423/19) entschieden, dass eine Barzahlung ausgeschlossen werden kann, wenn diese Praxis dem öffentlichen Interesse dient. Die Luxemburger Richter kamen überein, dass dies im Falle des Rundfunkbeitrages der Fall sei und urteilten damit, dass ein Ausschluss der GEZ-Barzahlung möglich ist.

Die Hintergründe des Verfahrens

Wer sich einen Gebührenbescheid des Rundfunkbeitrags ansieht, stellt schnell fest, dass es genau zwei Zahlungsmöglichkeiten gibt, entweder die Zahlung per Einzugsermächtigung oder per Überweisung. Doch wie lässt sich das damit vereinbaren, dass die Eurobanknoten in Deutschland nach § 14 I 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) als „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ gelten?

Genau diese Frage stellte sich der Journalist Norbert Häring, der seinen Rundfunkbeitrag in bar entrichten wollte. Nachdem der Hessische Rundfunk das Ansinnen abgelehnt hatte und Festsetzungsbescheide versandte, ist der Fall nun vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gelandet.

Das BVerwG musste sich in der Folge mit zwei Fragen beschäftigen. Diese hat es zunächst an den EuGH übergeben und wollte dessen Entscheidung abwarten:

  1. Darf die Bundesrepublik Deutschland eine nationale Regelung im BbankG treffen, obwohl die EU für die Währungspolitik zuständig ist?
  2. Darf der Hessische Rundfunk die Rundfunkbeitrags-Barzahlung ablehnen, obwohl die Euro-Banknoten nach EU-Recht das gesetzliche Zahlungsmittel sind?

EuGH hat entschieden: Kein absolutes Recht auf Barzahlung

Die beiden Fragestellungen stellten den EuGH vor eine Herausforderung. Demnach sei die nationale Regelung des BBankG zwar nicht mit dem Europarecht zu vereinbaren und Gläubiger grundsätzlich dazu verpflichtet, Bargeld als Zahlungsmethode zu akzeptieren, allerdings gebe es von dieser Regelung auch Ausnahmen.

So sei es zum einen erlaubt, zwischen Vertragsparteien ein anderes Zahlungsmittel als Bargeld zu vereinbaren, und zum anderen sei es den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten gestattet, in ihren eigenen Rechtsvorschriften Bargeldzahlungen zu beschränken. Voraussetzung sei allerdings, dass die Beschränkungen im öffentlichen Interesse seien. Ein absolutes Recht auf Barzahlung gibt es also nicht, obwohl Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

Rundfunkbeitrag-Barzahlung und der EUGH – wie geht es weiter?

Letztlich muss das BVerwG entscheiden, ob der Ausschluss der Rundfunkbeitrag-Barzahlung wirklich im öffentlichen Interesse ist. Hier muss abgewogen werden: Einerseits sind viele Beitragspflichtige auf die Barzahlung angewiesen, andererseits würde die Möglichkeit der GEZ-Barzahlung laut EuGH den Hessischen Rundfunk vor große infrastrukturelle Schwierigkeiten stellen. Wie das BVerwG letztlich entscheidet, bleibt abzuwarten.

Sie haben als GEZ-Beitragspflichtiger keinen Zugang zu Sepa-Lastschriftmandaten oder haben Fragen zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags? Im Rahmen einer Ersteinschätzung kann ein KLUGO Partner-Anwalt für Vertragsrecht eine erste Orientierung zu Ihrem Fall bieten und mit Ihnen weitere Vorgehensweisen besprechen.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.