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Sturmschaden am Haus: Das müssen Sie tun, wenn die Versicherung nicht zahlt!

Bei einem Unwetter kann es zu verheerenden Sturmschäden kommen. Zerstörte Dächer, überschwemmte Keller und umgestürzte Bäume, die das eigene Haus bzw. die eigene Wohnung beschädigt haben, führen zu hohen finanziellen Verlusten. Damit im Fall der Fälle keine Finanzprobleme drohen, sind bei verschiedenen Versicherungen auch Sturmschäden abgedeckt. Ehe die Versicherung jedoch tatsächlich zahlt, müssen die Voraussetzungen erfüllt sein.

Zunehmend steigende Unwettergefahr in ganz Deutschland

In Deutschland kommt es zu immer mehr Orkanen, Überschwemmungen und Hagelschauern – und entsprechend viele Sturmschäden sind zu verzeichnen. Die Kosten liegen hierbei im Milliardenbereich. Erst im März 2019 zum Beispiel verursachte Sturmtief Eberhard in NRW versicherte Schäden in Höhe von 700 bis 800 Millionen Euro. Sechs Jahre zuvor sorgte Andreas für Hagelschäden, die die Versicherungen 1.600 Millionen Euro kosteten. Spitzenreiter ist jedoch Kyrill, der Anfang 2007 mit bis zu 225 km/h über das Land fegte und dabei einen Versicherungsschaden von über 2.000 Millionen Euro auslöste. Zukünftig rechnen Wissenschaftler aufgrund des fortschreitenden Klimawandels mit immer mehr Naturkatastrophen.

Versicherungen, die bei Sturmschäden zahlen (je nach Art):

  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Rohbauversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Elementarschadenversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Welche Versicherung für welche Sturmschäden zahlt

Grundsätzlich zahlen Versicherungen, wenn es durch Stürme der Windstärke 8 oder mehr zu Schäden gekommen ist. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden, die die Einrichtung umfasst, während eine Wohngebäudeversicherung das Gebäude selbst und meist auch Schäden am Gartenhaus oder an der Garage absichert. Für Überschwemmungen kommt währenddessen die Elementarschadenversicherung auf, die als Zusatzbaustein zur Gebäude- oder Haftpflichtversicherung hinzugebucht werden kann. Diese schützt auch vor Überschwemmungen, die durch einen Rückstau im Kanalisationssystem entstehen.

Bei einem Neubau macht zudem eine Rohbau-Versicherung Sinn, denn diese umfasst auch Schäden, die durch wegwehendes Material oder umkippende Gerüste entstehen. Die Haftpflichtversicherung hingegen greift, wenn während eines Sturms Gegenstände vom eigenen Grundstück auf das Grundstück des Nachbarn fliegen und hier etwas beschädigen.

Gesetzliche Verkehrssicherungspflicht bei Sturmschäden

Wichtig ist die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht, die juristisch als Obliegenheit gewertet wird: Fällt ein Baum aufgrund eines Sturms um, entscheidet sein vorheriger Zustand darüber, welche Versicherung zahlt. Schäden durch einen morschen Baum, der nicht ausreichend gesichert wurde und daher auf das Nachbargrundstück gestürzt ist, werden nur dann von der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung übernommen, wenn der Besitzer nachweislich keine Kenntnis vom schlechten Zustand des Baumes hatte. Sah der Baum schon kränklich aus, wurde der Besitzer von der Gemeinde dazu aufgefordert, die Rodung des Baumes vorzunehmen, oder entstand durch Bauarbeiten ein Schaden am Wurzelwerk, muss der Besitzer selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.

Stürzt hingegen ein gesunder Baum durch höhere Gewalt auf das eigene Haus, haftet die Gebäudeversicherung. Damit es jedoch erst gar nicht so weit kommt, gilt es bei Unwetterwarnungen, das Haus auf etwaige Gefahrenherde, wie etwa morsche Bäume, lose Gegenstände und offene Fenster, zu überprüfen, um möglichen Sturmschäden bestmöglich vorzubeugen und der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Nach dem Sturm: Schaden bei der Versicherung melden

Hat sich der Sturm gelegt, folgt der Inspektionsgang. Fallen Sturmschäden auf, sind diese laut § 82 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz bei der jeweiligen Versicherung telefonisch, postalisch oder per Mail zu melden. Zu nennen sind hierbei die Versicherungsnummer, der Zeitpunkt, der Hergang und das Ausmaß des Schadens.

Die Versicherung wird daraufhin einen Gutachter vorbeischicken, der das Ausmaß des Schadens dokumentiert. Die Schadensstelle sollte bis dahin optimalerweise unverändert bleiben. Manchmal ist dies jedoch nicht möglich, da im Sinne der Schadenminderungspflicht Folgeschäden verhindert werden müssen. Ein zerstörtes Fenster muss also mit Folie verklebt werden, damit es nicht reinregnet. Zuvor sollten allerdings aus verschiedenen Perspektiven Fotos vom Schaden gemacht werden, damit sich der Gutachter ein Bild über die Sachlage machen kann – und man selbst Beweise hat.

Was zu tun ist, wenn die Versicherung einfach nicht zahlt

Im Anschluss kann – bei Vorliegen einer schriftlichen Freigabe der Versicherung – begonnen werden, die Schäden eigenständig oder mithilfe von Handwerkern zu beseitigen. Dauert es eine Weile, ehe die Versicherung ihre Leistungspflicht geprüft hat, können die unstrittigen Posten nach vier Wochen eingefordert werden. Läuft die Schadensregulierung im Anschluss weiterhin schleppend, sodass die Leistungspflicht selbst nach angemessener Prüfzeit noch nicht erfüllt ist, muss die Versicherung zudem den entstandenen Verzugsschaden zahlen. Auch das Honorar des Rechtsanwalts für Versicherungsrecht ist in diesem Fall von der Versicherung zu tragen.

Benötigen Sie Hilfe, um sich gegen eine verzögernde Schadensregulierung oder gar -ablehnung seitens der Versicherung zu wehren, stehen wir Ihnen mit unserer telefonische Erstberatung kompetent zur Seite. Unser Partner-Anwalt prüft für Sie, ob der Vorwurf einer Selbstverschuldung oder zu späten bzw. nicht ausreichend belegten Schadensmeldung, begründet ist. Außerdem wirft er einen Blick auf Ihre Versicherungspolice, um zu sehen, ob der Schaden wirklich nicht gedeckt ist. So sind Sie im Schadensfall bestens im Versicherungsrecht beraten.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.