
Das musst du wissen Sturmschäden: Versicherung zahlt nicht
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Sturmschäden an Haus und Auto werden für Betroffene schnell zur finanziellen Belastung. Wenn nun noch die Versicherung die Kostendeckung ablehnt, sind die Sorgen groß.
Sturmschäden Das Wichtigste in Kürze
Sturmschäden können hohe Kosten verursachen.
Je nachdem, ob der Schaden am Haus, auf dem Grundstück oder am Auto entstanden ist, kommen für eine Kompensation unterschiedliche Versicherungen infrage.
Damit die Regulierung des Schadens gelingt, musst du rechtzeitig eine Schadensmeldung bei deiner Versicherung einreichen.
In einer Schadensmeldung muss detailliert der Schaden beschrieben und die Schadenssumme benannt werden.
Zögert die Versicherung die Zahlung heraus oder weigert sie sich, die Sturmschäden zu begleichen, helfen dir unsere Rechtsexperten weiter.
Wann zahlt die Versicherung bei Sturmschäden?
Wenn an deinem Eigentum Sturmschäden entstanden sind, musst du selbst aktiv werden, damit die Versicherung die Kosten für die Reparatur übernimmt. Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen gegeben sein.
Gib eine richtige Schadensmeldung ab
Die Schadensmeldung muss rechtzeitig und vollständig ausgefüllt werden. Dazu ist es wichtig, die Versicherung über den konkret entstandenen Schaden und die Schadenshöhe zu informieren. Bei kleineren Objekten mit geringem Wert genügt oft schon das Vorlegen der Kaufbelege, um den Wert und damit die Schadenshöhe zu ermitteln – bei Sturmschäden an Wohngebäuden oder Kraftfahrzeugen muss dagegen ein Gutachter die Schadenshöhe feststellen.
Achte darauf, dass die Schadensmeldung fristgerecht bei der Versicherung eingehen muss, damit diese die Kosten für die Reparatur der Sturmschäden übernimmt. In der Regel beträgt die Frist für eine Schadensmeldung drei Tage. Sofern im Versicherungsvertrag eine unverzügliche Schadensmeldung vereinbart wurde, muss die Meldung bereits am nächsten Tag erfolgen.
Folgende Informationen müssen in einer Schadensmeldung aufgelistet werden:
Zeitpunkt, zu dem der Schaden entstanden ist
Detaillierte Beschreibung des Schadens
Detaillierte Beschreibung des Schadenshergangs
Fotos, ggf. auch Videos vom Schaden
Auflistung aller beschädigten Gegenstände
Rechnungen der beschädigten Gegenstände
KLUGO Tipp:
Du kannst die Schadensmeldung bei deiner Versicherung wahlweise online oder auf dem Postweg einreichen. Wenn du dich für die postalische Variante entscheidest, solltest du dies per Einschreiben tun, damit du einen Nachweis über die fristgerechte Einreichung zur Hand hast.
Prüfe die Bedingungen
Ob die Versicherung bei Sturmschäden zahlt, hängt auch von den vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Aber auch das Versicherungsrecht sieht einige Bedingungen vor. Wenn du Sturmschäden geltend machen möchtest, so muss die Windstärke bei mindestens 8 Beaufort gelegen haben – das entspricht etwa 62 km/h. Erst dann kann von einem Sturm ausgegangen werden, der den Versicherungsfall rechtfertigt. Wenn du dich über die Intensität des Sturms informieren möchtest, steht dir der Deutsche Wetterdienst für Informationen zur Verfügung.
Ferner müssen sturmbedingte Schäden natürlich über die Versicherung abgedeckt sein. Prüfe dazu die Vertragsbedingungen deiner Versicherung. Je nachdem, welche Gegenstände beschädigt wurden, sind verschiedene Versicherungen zuständig.
Ab wann ist es ein Sturm und wann nur ein Unwetter?
Ob die Kosten für Sturmschäden von der Versicherung übernommen werden, hängt oft von der Tatsache ab, ob es sich wirklich um einen Sturm oder „nur“ ein Unwetter gehandelt hat. Damit ein Sturm als ein solcher gilt, ist bei vielen Versicherern eine Windstärke von mindestens 8 Beaufort notwendig. Alles darunter gilt als reguläres Unwetter. Lässt sich die Windstärke im Anschluss nicht einwandfrei prüfen, so werden die tatsächlichen Umstände betrachtet. Wurden Ziegel und Dachpappe vom Dach abgetragen, stehen die Chancen gut, dass ein Sturmschaden anerkannt wird – zumindest dann, wenn auch andere Gebäude in der Umgebung durch den Sturm beschädigt wurden.
Welche Schäden können entstehen?
Bei einem Sturm können verschiedenste Schäden entstehen, die im Anschluss durch verschiedene Versicherungen abgedeckt sind. Häufig treten vor allem an Gebäuden und Fahrzeugen Sturmschäden auf.
Schäden an Gebäuden
Zu den häufigsten Sturmschäden an Gebäuden zählen:
Heruntergestürzte Dachziegel und/oder Dachpappen
Umgestürzte Bäume
Zerbrochene Fensterscheiben
Feuchtigkeitsschäden
Überschwemmungen im Keller
Beschädigungen an der Dämmung
In vielen Fällen geht die Reparatur oder Sanierung von Wohngebäuden nach einem Sturm mit hohen Kosten einher. Dabei sollte nicht nur der eigentliche Schaden abgedeckt sein, sondern auch die Material- und Handwerkerkosten, die mit der Reparatur einhergehen.
Schäden an Fahrzeugen
Zu den häufigsten Sturmschäden an Fahrzeugen gehören:
Dellen und/oder zerborstene Scheiben durch umherfliegende Gegenstände
Beschädigungen im Lack
Feuchtigkeitsschäden durch eindringendes Regenwasser
Fällt aufgrund eines starken Sturms ein Baum auf das Fahrzeug, so handelt es sich häufig um einen finanziellen Totalschaden. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeuges, wird bei der Versicherung auf Totalschadenbasis abgerechnet. Der ideelle Wert eines Autos, beispielsweise bei einem Oldtimer, spielt dabei keine Rolle.
Welche Versicherung zahlt für welche Sturmschäden?
Welche Versicherung für Sturmschäden zuständig ist, hängt davon ab, an welchen Gegenständen der Schaden entstanden ist. Da es keine spezifische Sturmversicherung gibt, die automatisch die Schäden an allen Objekten übernimmt, prüfe zunächst die Zuständigkeit, bevor du die Schadensmeldung einreichst.
Sturmschäden an Wohnhäusern
Kommt es zu Sturmschäden am Wohnhaus, so ist dafür die Wohngebäudeversicherung zuständig. Dafür muss bei Vertragsabschluss allerdings ein Tarif gewählt werden, der auch Sturmschäden mit abdeckt – bei standardisierten Verträgen ist dies nicht unbedingt der Fall. Prüfe daher immer zunächst deine Vertragsbedingungen. Auch für Sturmschäden am Dach kommt die Wohngebäudeversicherung auf, sofern eine entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
KLUGO Tipp:
In der Regel sind über eine Wohngebäudeversicherung nur die Kosten für das Haupthaus abgedeckt. Sofern es Garagen oder Nebengebäude gibt, muss für diese eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden. Informiere dich bei deiner Versicherung darüber.
Etwas anders sieht es aus, wenn sich das Haus noch in der Bauphase befindet. Kommt es in diesem Fall zu einem Sturmschaden, so ist die Bauleistungsversicherung zuständig. Diese deckt dabei nicht nur eventuelle Schäden am Haus selbst ab, sondern auch Schäden, die am vor Ort gelagerten Baumaterial entstanden sind. Sind Handwerkerleistungen notwendig, um die Schäden am Rohbau zu reparieren, so kommt die Versicherung ebenfalls dafür auf.
Sturmschäden an der Hauseinrichtung
Nicht nur Schäden am Wohnhaus selbst sind bei einem starken Sturm zu befürchten, sondern auch Schäden an der Hauseinrichtung – insbesondere dann, wenn beim Sturm auch das Dach zu Schaden kam. Die Kosten für die entstandenen Schäden im Inneren des Hauses sind in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt. Dazu zählen häufig auch Gegenstände, die zwar zur Einrichtung gehören, aber nicht im Haus selbst, sondern um das Haus herum stehen – beispielsweise Gartenmöbel. Aber auch hier gilt: Prüfe in den Vertragsbedingungen deiner Hausratversicherung, welche Objekte vom Versicherungsschutz gedeckt sind und welche nicht.
Sturmschäden am Auto
Wenn ein Sturm am Auto Schäden hinterlässt, zahlt dafür entweder die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Auch hierbei kommt es auf die Windstärke an: Teilkaskoversicherungen für das Auto übernehmen Sturmschäden erst ab Windstärke 8. Stürzt ein Baum durch den Sturm auf ein Fahrzeug, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Hingegen haftet die Vollkaskoversicherung beispielsweise immer dann, wenn ein Baum auf die Fahrspur stürzt und ein Fahrzeug auffährt, da es nicht mehr rechtzeitig bremsen kann. Melde entstandene Schäden am Auto, die von umherfliegenden Gegenständen verursacht wurden, umgehend deiner Versicherung. In der Regel zahlst du bei der Reparatur dann nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Etwas anders sieht es aus, wenn die Schäden konkret durch das Fehlverhalten Dritter entstanden sind. Fällt zum Beispiel auf dem Nachbargrundstück durch den starken Sturm ein Baum um und landet auf deinem Auto, so kann die Versicherung die entstandenen Kosten unter Umständen beim Grundstückeigentümer geltend machen. Das gilt allerdings nur, wenn dieser die Sicherungspflicht verletzt hat – beispielsweise dann, wenn der Baum ohnehin morsch war und längst hätte gefällt werden müssen. In diesem Fall kannst du auch die Schäden direkt bei dem Verursacher geltend machen, damit du deine Kfz-Versicherung nicht in Anspruch nehmen musst und damit gegebenenfalls eine höhere Schadensklasse riskierst. Entstand der Schaden dagegen nicht durch schuldhaftes Verhalten eines Dritten, so übernimmt die Versicherung die Kosten.
Zusammenfassung:
Für Sturmschäden am Auto zahlt die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Wer nur eine Haftpflichtversicherung für das Auto abgeschlossen hat, muss für die Reparatur der Sturmschäden am Auto selbst aufkommen.
Sturmschäden durch Bäume
Nicht selten kommt es bei einem starken Sturm zu umfallenden Bäumen, die an Häusern, Kraftfahrzeugen oder anderen Gegenständen Schaden verursachen. Wer die Kosten für Schäden zahlt, die von einem umstürzenden Baum verursacht wurden, hängt davon ab, auf wessen Grundstück der Baum stand.
Wenn der umstürzende Baum auf dein Grundstück fällt, übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung die entstehenden Kosten für den Schaden. Das gilt nicht nur für beschädigte Gegenstände, auch die Entsorgung des Baumes ist in diesen Kosten inbegriffen und von der Versicherung gedeckt. Werden dabei auch Gartenmöbel oder ähnliches beschädigt, sind diese Kosten von der Hausratversicherung zu zahlen.
Fällt der Baum dagegen von deinem Grundstück aus auf das Nachbargrundstück und verursacht dort Schäden an Objekten, so greift deine Haftpflichtversicherung. Damit der Schaden durch deine Versicherung reguliert werden kann, muss jedoch zunächst geprüft werden, ob du für das Umstürzen des Baumes verantwortlich bist. Dazu musst du nachweisen, dass du den Baum mindestens zweimal im Jahr auf Schäden überprüfst. Sofern das der Fall ist, deckt deine Haftpflichtversicherung die Schäden auf dem Nachbargrundstück – kamst du der Pflicht allerdings nicht nach, musst du die Kosten selbst tragen.
Was tun, wenn die Versicherung die Sturmschäden nicht zahlt?
Wenn die Versicherung bei Sturmschäden nicht zahlt, kann dies viele Ursachen haben. Geh daher zunächst in das Gespräch mit deiner Versicherung. Möglicherweise fehlen Informationen, die für die Schadensregulierung notwendig sind oder die Schadensmeldung ist nicht fristgerecht bei der Versicherung eingegangen.
Gesetzlich hast du jedoch Anspruch auf eine schnellstmögliche Bearbeitung des Sachverhaltes. Wenn die Versicherung bei Sturmschäden nicht zahlt, kannst du daher auch rechtlich gegen die Versicherung vorgehen.
Die Regulierung verzögert sich
Jede Versicherung hat nach Versicherungsvertragsgesetz das Recht, eingereichte Schadensmeldungen zu prüfen. Das nimmt Zeit in Anspruch – allerdings muss die Zeit verhältnismäßig bleiben. Gesetzlich gibt es keine vorgeschriebenen Fristen, wie lange die Prüfung des Versicherungsfalls dauern darf. Gib deiner Versicherung daher ungefähr vier bis sechs Wochen Zeit für die Prüfung des Falls. Wenn du im Anschluss noch kein abschließendes Ergebnis erhalten hast, solltest du anwaltlichen Rat einholen und gegen die Versicherung vorgehen.
KLUGO Tipp:
Kommt es zu einer unverhältnismäßigen Verzögerung bei der Prüfung des Versicherungsschadens, kannst du bei der Versicherung Verzugszahlungen einfordern, die auch gerichtlich geltend gemacht werden können. Dazu zählen auch die Anwaltskosten, die beim Klageverfahren gegen die Versicherung entstehen.
Wenn du eine verschleppende Regulierung bei deiner Versicherung vermutest, hast du mehrere Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:
HIS prüfen: Beim Hinweis- und Informationssystem (HIS) handelt es sich um eine Datenbank aller Versicherungen, in der Daten zu Versicherten zusammengetragen werden. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Schaden entweder sehr hoch ausfällt oder du bereits mehrere Schäden gemeldet hast. Sofern hier ein Eintrag über dich zu finden ist, prüft die Versicherung deinen Schadensfall ausführlicher, was wiederum zu Verzögerungen führen kann.
Versicherung Frist setzen: Wenn du den Verdacht einer verschleppten Regulierung hast, äußere dies konkret gegenüber deiner Versicherung. Schreib dazu die Versicherung an und setze eine angemessene Frist für die Regulierung des Schadens. Das ist auch dann möglich, wenn ein Eintrag über dich im Hinweis- und Informationssystem vorliegt.
Ombudsmann in Anspruch nehmen: Ein auf Versicherungen spezialisierter Ombudsmann dient als Verbindung zwischen Versicherten und Versicherungen. Ziel ist es, durch Gespräche eine gütliche Einigung beider Parteien zu erzielen. Das funktioniert allerdings nur bei Schäden, die 10.000 Euro nicht überschreiten – Sturmschäden dagegen verursachen meist höhere Summen, sodass der Weg zum Ombudsmann hier nur bedingt zu empfehlen ist.
Anwalt beauftragen: Wenn dein Versicherungsschaden die Grenze von 10.000 Euro überschreitet, solltest du im Falle einer verschleppten Regulierung einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten, wenn die Versicherung auch auf deine Fristsetzung nicht reagiert hat. So ist eine direkte Kommunikation mit der Versicherung möglich.
Bei Ablehnung oder nicht vollständiger Regulierung
Wenn die Versicherung die Übernahme der Kosten für Sturmschäden ablehnt oder nur eine teilweise Regulierung anbietet, hast du ebenfalls Möglichkeiten dagegen vorzugehen:
Versicherungstarif prüfen: Prüfe im ersten Schritt, ob die Versicherungsbedingungen den Schaden abdecken. Ist dies nicht der Fall, ist die Versicherung auch nicht zur Zahlung der durch den Sturm entstandenen Kosten zuständig.
Schadensmeldung prüfen: Sofern die Versicherung die Kosten übernehmen müsste, prüfe im nächsten Schritt deine Schadensmeldung. Ist diese vollständig, liegen alle notwendigen Belege und Beweise vor? Ist dies nicht der Fall, kannst du die fehlenden Informationen nachreichen.
Ombudsmann in Anspruch nehmen: Sind sowohl die Vertragsbedingungen eindeutig als auch die Schadensmeldung vollständig und die Versicherung lehnt die Zahlung dennoch ab, so kannst du einen Ombudsmann in Anspruch nehmen, um den Sachverhalt zu klären. Das Prozedere kann jedoch einige Zeit dauern – ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft dir in der Regel schneller weiter.
Anwalt beauftragen: Wenn du deinen Anspruch gegenüber der Versicherung geltend machen möchtest, ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht genau der richtige Ansprechpartner. Dieser ermöglicht eine direkte Kommunikation mit der Versicherung und kennt die rechtlichen Grundlagen, die beim Einklagen der Schadenssumme vonnöten sind.
So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte weiter
Du möchtest Sturmschäden geltend machen, aber die Versicherung zahlt nicht? Geh mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht dagegen vor – damit du schon bald mit den Reparaturen beginnen kannst. Zunächst einmal findest du gemeinsam mit deinem Anwalt heraus, warum bisher keine Schadensregulierung erfolgt ist und welche Ursachen es dafür gibt. Im Anschluss kannst du gemeinsam mit deinem Anwalt gegen die Versicherung vorgehen, damit die Kosten rasch übernommen werden.
Im Rahmen der KLUGO Erstberatung erhältst du eine erste Einschätzung zum Sachverhalt durch unsere Rechtsexperten und Partner-Anwälte. Ob du im Anschluss auch weiterhin rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen möchtest, entscheidest du natürlich selbst.