AGB rechtssicher prüfen

AGB gestalten, prüfen und rechtssicher anwenden Wie eine lückenlose Überprüfung der AGB gelingt

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Ob bei der Flugbuchung oder Anmeldung im Dating-Portal, bei jedem Vertragsabschluss ohne individuell vereinbarte Bedingungen muss zunächst den geltenden AGB zugestimmt werden. Wer diese nicht gründlich prüft, läuft Gefahr, fragwürdige Vertragsbedingungen zu akzeptieren. Und auch auf Unternehmerseite gilt es, Vorsicht bei der Formulierung der AGB walten zu lassen, denn unwirksame Klauseln können durchaus teuer werden.

von KLUGO
21.08.2019
4 Min Lesezeit

Überprüfung von AGB Das Wichtigste in Kürze

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die bei Vertragsabschluss akzeptiert werden.

  • Sie müssen vorab zugänglich gemacht werden, z. B. durch Hinweis oder Aushang, um wirksam zu sein.

  • AGB dienen der rechtssicheren und einheitlichen Gestaltung von Verträgen, insbesondere bei Massengeschäften.

  • Fehlerhafte AGB können Abmahnungen nach sich ziehen und führen oft zu kostspieligen rechtlichen Konsequenzen.

  • Eine rechtliche Prüfung durch Experten stellt sicher, dass AGB den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und keine unwirksamen Klauseln enthalten.

Über die Bedeutung der AGB

Gemäß § 305 Abs. 1 BGB sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, vorformulierte Vertragsbedingungen, die bei Vertragsabschluss durch den Verwender genannt und von der anderen Vertragspartei akzeptiert werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit mit der Vertragspartei zu vereinbaren, dass die AGB nicht Vertragsbestandteil sein sollen oder einzelne AGB gestrichen werden sollen. Auf die AGB ist dabei ausdrücklich im Voraus hinzuweisen. Ist dies nicht möglich, muss ein entsprechender Aushang am Ort des Vertragsabschlusses über die Geschäftsbedingungen aufklären. In Bus und Bahn beispielsweise hängen daher überall gut sichtbare Plakate, die den Nutzer darüber informieren, welche AGB gelten.

Grundsätzlich dienen die AGB also dazu, Verträge einheitlich zu gestalten, um Massengeschäfte abwickeln zu können. Diskussionen über die Vertragsgestaltung sind somit ausgeschlossen. Der Kunde kann sich auf diese Weise vor Vertragsabschluss genauestens über die jeweiligen Bedingungen informieren, während der Unternehmer rechtssicher entscheiden kann, wie er mit spezifischen Einzelfragen umgehen will. Komplizierte Haftungsfragen können somit bereits im Vorhinein geklärt werden, während zum Beispiel die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts das eigene Risiko senkt.

Außerdem praktisch: Beim Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen haben die eigenen AGB zudem eine Schutzfunktion, denn widersprechen diese den nachteilig wirkenden AGB des Geschäftspartners, greifen weder die einen noch die anderen Geschäftsbedingungen und die gesetzlich festgelegten Regelungen finden stattdessen Anwendung.

Unwesentlich bei der Formulierung und Prüfung der AGB:

  • Der jeweilige Umfang (von wenigen Stichpunkten zu mehreren Seiten)

  • Die genutzte Schriftart (umfasst sowohl Schrifttyp als auch -größe)

  • Die Form des Vertrags (Grundsatz der freien Vertragsgestaltung)

Irrelevant ist folglich auch, ob die vorformulierten Vertragsbedingungen direkt im Vertrag enthalten sind oder gesondert aufgeführt werden. Außerdem müssen sie nicht ausdrücklich als AGB bezeichnet werden, um als solche wirksam zu sein. Wichtig ist jedoch stets eine rechtssichere Auslegung.

Vollständigkeit und Korrektheit: Wie die AGB zu prüfen sind

Findet ein Geschäftspartner oder Verbraucher Fehler in den unternehmenseigenen AGB, können die Folgen kostspieliger Natur sein. Um die eigenen AGB korrekt auf ihre Rechtssicherheit zu prüfen, empfiehlt es sich daher, einen Rechtsexperten mit der Überprüfung zu beauftragen. Dieser findet etwaige Lücken und Widersprüchlichkeiten, die im Geschäftsalltag zu Schwierigkeiten führen könnten. Besonders bei Haftungsfragen und Garantiebestimmungen kann der Laie schnell einmal die Übersicht verlieren, weshalb es sich lohnt, einen Rechtsanwalt die juristischen Feinheiten der AGB prüfen zu lassen. So ist die Wirksamkeit der eigenen Geschäftsbedingungen bestmöglich gesichert.

Zu beachten ist hierbei vor allem, dass rechtliche Regelungen nicht durch die AGB missachtet werden dürfen. Laut § 307 Abs. 1 BGB, der sich mit der Inhaltskontrolle der AGB beschäftigt, ist eine entsprechende Benachteiligung des Vertragspartners nicht gestattet. Auch unklare und missverständliche Formulierungen können zu einer solchen Benachteiligung führen.

Die Folgen fehlerhafter und somit unwirksamer AGB

Gemäß § 306 Abs. 2 BGB wird mit unwirksamen Vertragsbestandteilen so verfahren wie mit sich widersprechenden Geschäftsbedingungen: Die gesetzlichen Vorschriften kommen stattdessen zum Tragen. Gerichte sind außerdem gemäß Verbot der geltungserhaltenden Reduktion dazu verpflichtet, fragwürdige Klauseln als unwirksam zu erklären, um der verbraucherfreundlicheren Rechtsprechung den Vortritt zu lassen. Fehlerhafte AGB können außerdem eine Abmahnung von anderen Unternehmen zur Folge haben.

Fehler und Lücken gehen somit stets zu Lasten des Unternehmens und können hohe Verluste nach sich ziehen, weshalb die AGB gründlich geprüft werden sollten.

Zu vermeiden ist dabei unter anderem Folgendes:

  • Verbote, die gesetzlichen Regelungen widersprechen

  • Widersprüchlichkeit verschiedener Klauseln

  • Unklarheiten bzgl. Vertragsstrafen, Haftungsausschluss und Preiserhöhungen

  • Mangelnde Einbeziehung der AGB aufgrund fehlender Verweise

Hast du weitergehende Fragen zum Thema der AGB-Prüfung, stell uns diese einfach im Rahmen einer telefonischen Erstberatung. So bist du stets auf der rechtlich sicheren Seite.

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