
Stärkung des Urheberrechts oder Internetzensur? EU-Parlament stimmt für den Uploadfilter ab
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Das Recht kommt im digitalen Zeitalter an: Im März 2019 wurde das europäische Urheberrecht bestätigt, das die bisher schwammige Rechtslage endlich konkretisiert. Aktuell formiert sich aber immer mehr Widerstand aus der Internet-Community und vermehrt auch aus der Gesellschaft. Ziel der Demonstrationen und Kritik sind vor allem der umstrittene Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht für Presseverleger.
EU-Parlament Upload-Filter Das Wichtigste in Kürze
Das EU-Parlament hat die Urheberrechtsreform beschlossen, die den Einsatz von Upload-Filtern verpflichtend machen kann.
Ziel der Reform ist es, Urheberrechte besser zu schützen und fairere Vergütungen für Kreative zu gewährleisten.
Upload-Filter sollen verhindern, dass urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis im Netz verbreitet werden.
Kritiker fürchten, dass die Maßnahmen zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit und Zensur im Internet führen könnten.
Es bleibt abzuwarten, wie die Reform in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt wird und welche Auswirkungen sie tatsächlich haben wird.
Upload-Filter soll anstößliches Material filtern
Artikel 12 des Urheberrechts verpflichtet Plattformen dazu, ihre Inhalte nach anstößigem Material zu filtern, bevor sie veröffentlicht werden. Das Leistungsschutzrecht soll wiederum dafür sorgen, dass Verlage und Publizisten auch für kleinste Ausschnitte aus Werken, zum Beispiel in der Linkvorschau in sozialen Netzwerken, bezahlt werden. Eigentlich eine gute Sache, denn mit den Anpassungen sollen die Interessen der Urheber, der Nutzer und Unternehmen, wie etwa Video-Plattformen und Verlage, besser geschützt werden.
Befürworter sehen darin auch tatsächlich den ersten Schritt, ein rechtssicheres Internet zu schaffen. Kritiker sehen darin aber auch eine Internetzensur und damit die Meinungsfreiheit gefährdet. Im März haben das Parlament und die EU-Staaten über den Reformvorschlag abgestimmt.
Was ist ein Upload-Filter? EU Parlament stärkt das Urheberrecht
Im Juni 2018 hat sich der Rechtsausschuss des Europaparlaments nach ersten öffentlichen Diskussionen für die Reform und damit für die Einführung eines sogenannten Upload-Filters ausgesprochen. Im März 2019 mussten die Inhalte der Reform vom Europäischen Parlament und den Staaten der Europäischen Union bestätigt werden, es gab jedoch massive Proteste. Dabei ist vor allem die Einführung einer Upload-Filter-Pflicht Gegenstand der Kritik.
Im Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt heißt es in Artikel 13, dass zukünftig „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände in Absprache mit den Rechteinhabern speichern oder öffentlich zugänglich machen“, Maßnahmen ergreifen müssen, damit alle Rechte zur Nutzung der Werke eingehalten werden. Dazu können laut der Richtlinie „Maßnahmen, wie beispielsweise wirksame Inhaltserkennungstechniken“ angewendet werden.
Diese Regelung betrifft insbesondere große Netzwerke wie YouTube und Facebook, aber grundsätzlich auch alle im Netz verfügbaren Webseiten. Mit den Filtern, die bei großen Datenmengen zwingend angewendet werden müssen, wird automatisch nach Urheberrechtsverletzungen Ausschau gehalten. Bisher galt das Prinzip "Notice-and-Take-down". Demgemäß wurde Content gelöscht, wenn eine Rechtsverletzung gemeldet wurde. Diese Regelung war bisher Teil des freien Meinungsaustausches im Internet.
Tatsächlich ist es aber auch seit langem ein Kritikpunkt, dass Plattformen wie YouTube mit Werbeschaltungen in Videos Geld verdienen, ohne sicherzugehen, dass die Videos das Urheberrecht nicht verletzen. Die Plattformen werden in Zukunft die komplette rechtliche Verantwortung für alle veröffentlichten Inhalte übernehmen. Deshalb sollen sogenannte Upload-Filter verwendet werden, die aktiv alle hochgeladenen Inhalte – vom Urlaubsbild, Musikclip bis hin zum DIY-Video – nach Urheberrechtsverletzungen durchsuchen.
Kritik an Upload-Filter: Der erste Schritt zur Internetzensur
Es gibt sowohl vonseiten der Politik sowie von Experten und der öffentlichen Gemeinschaft starke Kritik am Upload-Filter, explizit am Artikel 13 des Reformvorschlags. Die verwendeten Techniken zum Filtern von digitalen Inhalten können beispielsweise bisher keine Ironie und Satire erkennen. Solche Inhalte könnten von einem Upload-Filter rigoros gelöscht werden. Denn eines ist klar: Wird die Reform umgesetzt, werden die betroffenen Plattformen den rechtlichen Vorgaben folgen und eher strikter löschen als Gefahr zu laufen, sich strafbar zu machen. Auch das Erstellen von beliebten Memes ist dann nicht mehr möglich und theoretisch müssten soziale Netzwerke wie Instagram und Twitter jeden einzelnen Beitrag auf Urheberrechtsverletzungen durchforsten. So kann aus einem gut gemeinten Urheberrecht eine starke Internetzensur folgen.
Artikel 11: Europäischer Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Günther Oettinger hat die Reform des europäischen Urheberrechts 2016 als EU-Digitalkommissar auf den Weg gebracht. Teil der Reform soll neben dem Upload-Filter auch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sein. In Artikel 11 des Reformvorschlags ist geregelt, dass für das Abbilden von Presseveröffentlichungen jeglicher Art zukünftig eine Lizenz erforderlich ist. Das bedeutet praktisch, dass Suchmaschinen wie Google und Netzwerke wie Facebook zukünftig für jeden Link bezahlen müssen, der aus einem Zeitungsbeitrag die Überschrift oder einen kurzen Ausschnitt zur Vorschau anzeigt. Es wurde in den vergangenen Jahren tatsächlich kritisiert, dass solche Plattformen Geld durch das Abbilden von Inhalten verdienen, an denen sie keine Rechte haben.
Nach Bestätigung folgt die nationale Umsetzung
Mitte April 2019 haben das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten über die EU-Urheberrechtsreform abgestimmt. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sowie der Upload-Filter vom EU-Parlament wurden bestätigt, sodass Facebook, Google und andere Plattformen für das Anzeigen von Presseerzeugnissen wie etwa Nachrichten Geld bezahlen müssen. Bundesjustizministerin Katarina Barley hat sich nach eigener Aussage in der deutschen Regierung dafür eingesetzt, dass die Urheberrechtsreform ohne Artikel 13 verabschiedet wird. Das Ergebnis der Abstimmung hat Artikel 13 bestätigt. Dieser wurde allerdings in Artikel 17 umbenannt. Bis 2021 müssen alle EU-Mitgliedsstaaten das neue EU-Urheberrecht in ihre nationale Gesetzgebung übertragen. Der Bundestag hat am 20. Mai die Urheberrechtsreform verabschiedet, welche ab dem 7. Juni gilt. Es bleibt abzuwarten, welche spürbaren Auswirkungen die Anwendung des Upload-Filters haben wird.
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