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Mobbing – was ist das überhaupt?

Mobbing - das Wort ist selbsterklärend. Wir reden vom Mob, von Gesindel, das einen Kollegen bedrängt, bedroht, belästigt. Wer Opfer von Mobbing wird, hat das Gefühl, Schikanen ausgeliefert zu sein, nicht ausweichen zu können. Opfer und Täter sitzen in einem Büro, arbeiten auf einer Baustelle, müssen auf einer Krankenhausetage miteinander auskommen. Man ist abhängig von den Launen des Chefs, muss seine sexuellen Anspielungen ertragen. Dann spricht man auch von „Bossing“. Mobbing ist allerdings keine Frage der Hierarchie. Oft verbünden sich auch gleichgestellte Kollegen gegen einen Einzelnen. Sie streuen Gerüchte, isolieren ihn. Mobbingopfer werden mit Aufgaben befasst, für die sie überqualifiziert sind oder die sogar komplett sinnlos sind.

Frauen leiden öfter als Männer

Es sind nicht wenige, die es trifft. Erntzunehmende Untersuchungen gehen davon aus, dass rund drei Prozent aller Mitarbeiter in deutschen Betrieben über einen längeren Zeitraum gemobbt werden; kurzfristig trifft es sogar mehr als jeden zehnten. Frauen leiden darunter öfter als Männer; jüngere unter 25 und Menschen über 55 gelten ebenfalls als bevorzugte Mobbing-Opfer.

Die Folgen für den einzelnen Menschen sind vielfältig, oftmals dramatisch: Selbstzweifel und sozialer Rückzug gehen einher mit Schlafstörungen oder gar depressiven Erkrankungen. Wer sich krank meldet oder schließlich außerstande sieht, an den Arbeitsplatz zurückzukehren, läuft Gefahr, die Kündigung zu erhalten.

Gerichte hängen die Messlatte hoch

Gegen Mobbing vorzugehen, ist schwierig. Es gibt nämlich kein Gesetz, auf das sich Opfer berufen könnten. Lediglich im Arbeitsschutzgesetz ist wird Mobbing erwähnt – als zu vermeidendes Phänomen. Weiterhelfen tut das niemandem, der im Büro gequält wird. Die Rechtsprechung hat zudem gezeigt, dass es über einen längeren Zeitraum schikanöses Verhalten gegeben haben muss, um von Mobbing zu reden. Und wir reden dabei über Monate, nicht nur über Wochen. Um vor Gericht Schadenersatz durchzusetzen, muss man nachweisen, dass Mobbing-Handlungen direkte Folgen für den gesundheitlichen Zustand des Opfers hatten. Die Gerichte hängen also die Messlatte erfahrungsgemäß vor Verurteilungen hoch.

Dennoch muss niemand resignieren, der sich gegen Schikanen wehren will. Man kann sich umfassend beraten lassen, um die Abwärtsspirale zu durchbrechen. Das Wissen um die eigenen Rechte stärkt schließlich schon die eigene Position. Und wenn am Arbeitsplatz sogar gegen Strafrecht verstoßen wurde (sexuelle Belästigung beispielsweise), kann das Opfer sogar Anzeige erstatten.

Ein Tagebuch sollte die Schikane dokumentieren

Was tun? Wichtig ist, dass Opfer das Geschehene möglichst frühzeitig nachvollziehbar machen. Ein Tagebuch kann dabei sehr hilfreich sein. Es muss bis ins Detail alles Wesentliche festhalten: Wer hat was an welchem Tag genau getan oder gesagt? Das ist der eine Rat. Um die Lage zu retten, kann man aber auch versuchen, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Man muss dabei nicht gleich von Mobbing sprechen. Aber sich von einem Rechtsbeistand begleiten zu lassen, ist sinnvoll. Bei dem Gespräch lässt sich dann ausloten, ob man sich beispielsweise in eine andere Filiale versetzen lässt. Vielleicht weiß der Chef auch gar nicht, was seine Untergebenen an üblen Spielchen treiben. Jedenfalls hat der Vorgesetzte eine Fürsorgepflicht – er muss also handeln, wenn solche Vorwürfe laut werden. Sonst macht er sich strafbar.

Wenn Sie weitere Fragen haben zum Thema "Mobbing", erhalten Sie hier Ihre Erstberatung. Dort wird man Ihnen mit Sicherheit weiterhelfen.

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