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Gemeinsamer Mietvertrag und Trennung
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Gemeinsamer Mietvertrag – Was passiert bei einer Trennung?

STAND 18.11.2022 | LESEZEIT 2 MIN

Wer als Paar eine Wohnung anmietet, der blickt positiv in die Zukunft. Kommt es dann zur Trennung, ist der gemeinsame Mietvertrag manchmal ein großes Ärgernis. Erfahren Sie hier, wie Sie vorsorgen können und wie Sie optimal vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gibt es mehrere Hauptmieter, kann eine Wohnung nur gemeinsam gekündigt werden.
  • Möchten Einzelne das Mietverhältnis beenden, müssen alle gemeinsam die Wohnung kündigen.
  • Alternativ kann mit dem Vermieter ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden, mit dem der scheidende Mieter aus dem Vertrag gestrichen wird.
  • Bei einer Trennung gilt kein Sonderkündigungsrecht.
  • Ein Fachanwalt für Mietrecht unterstützt Sie, wenn Sie nach einer Trennung Probleme haben, aus dem gemeinsamen Mietvertrag auszutreten.

Welche Besonderheiten weist ein gemeinsamer Mietvertrag auf?

Wer eine Wohnung anmietet, steht in der Pflicht, die Miete zu zahlen und auch für anderen Pflichten und Kosten einzustehen. Mieten zwei oder mehrere Personen eine Wohnung gemeinsam an und stehen sie als Hauptmieter im Mietvertrag, so gelten sie nach § 421 BGB als Gesamtschuldner. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob es sich um eine WG, eine Lebenspartnerschaft oder ein Ehepaar handelt.

Wie lässt sich ein gemeinsamer Mietvertrag kündigen?

Besteht in einer WG ein gemeinsamer Mietvertrag und möchte eine Person ausziehen, scheidet diese Person nicht einfach aus dem Mietverhältnis aus. Dasselbe gilt auch bei einer Trennung und dem gemeinsamen Mietvertrag: Alle Hauptmieter müssen die Kündigung beim Vermieter einreichen.

Insbesondere in WGs ist es jedoch nicht unüblich, dass die verbliebenen Mieter gern in der Wohnung wohnen bleiben möchten. Welche Alternativen gibt es hier zur Kündigung? Als kurzfristige Lösung kann vereinbart werden, dass der kündigende Mieter seinen Kostenanteil für einen definierten Zeitraum weiterführt. Bis dahin können sich die verbleibenden Mieter eine neue Unterkunft suchen oder sich für eine Abänderung des Mietvertrages starkmachen. Es ist nämlich grundsätzlich möglich, mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren, mit dem der kündigende Hauptmieter aus dem Vertrag gestrichen wird. Ein Vermieter ist zu diesem Vorgehen jedoch nicht verpflichtet.

Gibt es bei einer Trennung ein Sonderkündigungsrecht?

Bei einer Trennung und dem gemeinsamen Mietvertrag gibt es kein Sonderkündigungsrecht, jedoch bei der Scheidung. Sobald diese rechtsgültig ist und mit dem Scheidungsbeschluss ein Dokument vorliegt, kann ein Ehepartner vom anderen das Kündigen des gemeinsamen Mietvertrages verlangen. Dann ist auch der richtige Moment, um die Hausratsaufteilung anzugehen.

Da eine Scheidung sich über einen längeren Zeitraum hinziehen kann, kann die Vollmachtlösung wichtig sein, um einen eventuellen finanziellen Schaden abzuwenden. Mit einer Vollmacht, die mit dem Mietvertrag zwischen allen Hauptmietern unterzeichnet wird, behalten sich alle Betroffenen das Recht vor, das Mietverhältnis auch ohne Einwilligung der weiteren Mieter kündigen zu dürfen. Ein solches Dokument sollte bestenfalls mit Unterstützung eines Anwalts für Mietrecht verfasst werden, damit es bei Bedarf auch tatsächlich gültig ist.

Nach dem Auszug: Was passiert mit Nachzahlungen und der Kaution?

Alle Mieter haben die Nebenkosten und auch Kosten, die sich aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung ergeben, zu tragen. Was aber nun, wenn ein Mieter aus dem Vertrag ausscheidet? Tatsächlich ist er dazu verpflichtet, die eventuelle Betriebskostennachzahlung anteilig bis zum Zeitpunkt seines Auszuges zu begleichen. Der Vermieter stellt die Forderung jedoch nur an die aktuellen Mieter, sodass die Nachzahlung von ausgeschiedenen Mietern intern geklärt werden muss.

Genauso verhält es sich mit einer Kaution, die nach einer WG-Auflösung oder Trennung und dem Aufheben des gemeinsamen Mietvertrages fällig wird: Bei einem Auszug können nur die verbleibenden Mieter die Kaution zurückverlangen, auch wenn der Kündigende einen Beitrag dazu geleistet hat. Zieht eine Person aus der WG und damit aus dem gemeinsamen Mietvertrag aus, sollte daher umgehend geklärt werden, wie mit dem Anteil der Kaution umgegangen wird.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Möchten Sie aus einem gemeinsamen Mietvertrag austreten, weil eine Trennung ansteht? Dann lassen Sie sich zu Ihren Rechten und Pflichten von einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Mietrecht beraten.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.