Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Hartz-IV-Kürzungen durch das Jobcenter
THEMEN

Hartz-IV-Kürzungen durch das Jobcenter

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 5. November 2019 Hartz-IV-Kürzungen teils für verfassungswidrig erklärt (Az.: 1 BvL 7/16). Als Begründung wurden erhebliche Grundrechtsverletzungen bei zu hohen Sanktionen angeführt. Welche unmittelbaren Konsequenzen sich hieraus für die Leistungsberechtigten und die Rechtsprechung ergeben, fassen wir nachfolgend zusammen.

Sind ALG-II-Kürzungen grundsätzlich verfassungskonform?

Nach dem Grundsatz „Fordern und Fördern“ hat der Gesetzgeber die Gewährung von Sozialleistungen, genauer Arbeitslosengeld II, an bestimmte Mitwirkungspflichten geknüpft. Dies erklärte das Bundesverfassungsgericht nun als grundsätzlich verfassungskonform und damit zulässig. Folglich müssen Leistungsberechtigte auch weiterhin nachweisen, dass sie aktiv nach Arbeit suchen und jeden Monat mehrere Bewerbungen versenden. Diese Bemühungen sind entsprechend zu dokumentieren und zu Beginn des folgenden Monats beim Jobcenter vorzulegen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, drohen Sanktionen in Form von Hartz-IV-Kürzungen.

Höchstes Gericht beschränkt Hartz-IV-Kürzungen

Allerdings hat das Gericht die in den §§ 31 SGB II ff. verankerten Sanktionsregelungen zum Teil für unverhältnismäßig erklärt. Zu berücksichtigen sei, dass das Recht auf physische und soziokulturelle Existenz nicht durch vermeintlich „unwürdiges Verhalten“ der Leistungsberechtigten entfalle. Der Gesetzgeber ist deshalb dazu aufgefordert, eine Neuregelung vorzunehmen. Bis diese in Kraft tritt, darf die ALG-II-Kürzung maximal 30 Prozent des maßgebenden Regelsatzes betragen.

Werden Mitwirkungspflichten nachträglich erfüllt, können die Hartz-IV-Kürzungen zurückgenommen werden. Darüber hinaus soll in Fällen außergewöhnlicher Härte von Sanktionen abgesehen werden – insbesondere wenn die Minderung den Zielen des Sozialgesetzbuchs, also der Verringerung der Hilfsbedürftigkeit und der Integration in den Arbeitsmarkt, widerspricht. Außerdem wurde eine pauschale Hartz-IV-Kürzung für unzulässig erklärt. Es muss, zum Beispiel im Rahmen einer Anhörung, immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden.

Bundesarbeitsministerium reagiert auf ALG-II-Urteil

Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, hat Beispielkataloge für die Jobcenter-Mitarbeiter angekündigt. Diese sollen klären, was unter „Mitwirkung“ und „Härtefall“ genau zu verstehen ist, denn in der Definition dieser recht unkonkreten Begrifflichkeiten liegt ein hohes Konflikt- und Klagepotenzial.

Auf Anweisung des Bundesarbeitsministeriums sind bereits totalsanktionierte Personen auf eine 30-Prozent-Kürzung zurückzustufen. Bis zur Klärung der Fragen, die sich durch das neue Urteil ergeben, sollen zwar Sanktionsverfahren eingeleitet, jedoch keine Hartz-IV-Kürzungen ausgesprochen werden. Unklar ist bislang, wie die Jobcenter in kommunaler Trägerschaft, die nicht der Bundesagentur für Arbeit unterstehen und rund 25 Prozent der Gesamtheit ausmachen, das Urteil umsetzen werden.

Keine Rechtssicherheit in Bezug auf ALG-II-Kürzungen

Da das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich über die Verletzung der Mitwirkungspflichten von Menschen über 25 Jahre entschieden hat, bleibt unklar, ob die aufgestellten Grundsätze auch für Personen unter 25 Jahren Anwendung finden müssen. Für diese Gruppe galt bis dato bereits bei der zweiten Pflichtverletzung eine Hartz-IV-Kürzung um 100 Prozent, also ein kompletter Wegfall der Leistungen. Scheele kündigte daher eine zwei- bis dreimonatige Aussetzung der Sanktionen für Personen unter 25 Jahren an, bis die Bundesagentur die Auswirkungen des Urteils für diese Gruppe prüfen konnte.

Arbeitsminister Hubertus Heil hat derweil noch für dieses Jahr eine gesetzliche Neuregelung angekündigt, um die aktuelle Rechtsprechung mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen. Haben Sie Fragen zum Thema oder anderen juristischen Zwickmühlen im Arbeitsrecht, stehen wir Ihnen im Rahmen einer Erstberatung gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt – und setzen Sie auf eine fundierte Rechtsexpertise im Arbeitsrecht!

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.