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Mögliche Schadensansprüche nach einem Hundebiss.
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Hundehaftpflicht: Schutz vor finanziellen Folgen eines Hundebisses

Wenn sich ein Hund bedrängt fühlt oder übermütig wird, kann es passieren, dass er zubeißt. Auch ein Fehlverhalten des Besitzers ist nicht selten der Grund, weshalb es zu einem Hundebiss kommt. Neben dem Geschädigten kann dies für den Hundehalter rechtliche Konsequenzen haben. Der passende Hundehaftpflicht schützt vor Kosten.

Wann lohnt sich eine Tierhaftversicherungen?

Dem Halter drohen nach einem Hundebiss sowohl Schadensersatzansprüche als auch hohe Auflagen durch das Ordnungsamt. Damit ihn durch die Halterhaftung, die eine Gefährdungs- statt Verschuldenshaftung darstellt, kein finanzielles Fiasko erwartet, gibt es Tierhaftpflichtversicherungen. Mit Hilfe des Schmerzensgeldrechners können Sie hier die Höhe einer möglichen Entschädigung berechnen.

Die Hauptleistung einer Tierhaftpflichtversicherung besteht darin, einen durch das Tier entstandenen Schaden bei Dritten finanziell auszugleichen. Sie deckt in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschöden ab. Im Schadensfall durch einen Hundebiss kommt die Hundehaftpflicht für die entstandenen Kosten auf, jedoch nur bis zur vereinbarten Deckungssumme, die in der Regel mindestens eine Millionen Euro beträgt.

Die Haftpflichtversicherung springt nicht ein, wenn der Schaden bewusst herbeigeführt und der Hund extra auf eine solche Attacke abgerichtet wurde. Eine Hundehaftpflicht schließt zudem nicht automatisch alle denkbaren Leistungen mit ein, sondern bietet in der Regel einen Grundschutz, der mit Deckungserweiterungen ergänzt werden kann.

Ordnungsamt muss nach einem Hundebiss eingreifen

Bei einem gemeldeten Hundebiss wird das Ordnungsamt aktiv. Dieses fordert vom Halter des Hundes eine Stellungnahme, die jedoch nicht verpflichtend ist. Darüber hinaus kann das Ordnungsamt einen Leinen- und Maulkorbzwang anordnen. Wird das Verhalten des Hundes als aggressiv eingestuft, kann außerdem ein Wesenstest verlangt werden. Bei besonders aggressiven Verhaltensweisen kann der Hund sogar eingeschläfert werden. Dieser Schritt wird jedoch stets gründlich abgewogen und erfolgt nur, wenn das Gemeinwohl andernfalls stark gefährdet wäre.

Wer trägt das Haftungsrisiko nach einem Hundebiss?

Wird ein Dritter durch einen Hundebiss verletzt, so trägt der Hundehalter die Haftungsrisiken. Dies gilt ebenso für Sach- und Vermögensschäden. Hierbei gilt der Grundsatz, dass sich der Halter immer in greifbarer Nähe zu seinem Tier bewegen muss, um Einfluss nehmen und somit möglichen Schaden abwenden zu können. Missachtet der Halter diese Pflicht, kann die Versicherung eine Zahlung unter Umständen aufgrund von Fahrlässigkeit verweigern.

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Ein körperlich Geschädigter hat nach § 833 BGB das Recht auf eine Ausgleichszahlung durch den Halter oder die Hundehaftpflicht. Dabei wird unterschieden zwischen Schadensersatz bei Sachschäden wie zerstörten Kleidungsstücken, Schmerzensgeld bei einem Personenschaden und Entgeltschäden durch einen verletzungsbedingten Verdienstausfall. Geschädigte können darüber hinaus Haushaltsführungsschäden geltend machen, falls durch eine Verletzung der eigene Haushalt nicht mehr selbstständig geführt werden kann.

Was sollte nach einem Hundebiss unternommen werden?

Maßnahmen, die nach einem Hundebiss zu ergreifen sind:

  • Adresse des Hundehalters inkl. Versicherungsgesellschaft notieren
  • Arzt aufsuchen (Versorgung und Dokumentation der Verletzung)
  • Nächste Polizeistation aufsuchen (falls eine Anzeige gewünscht ist)

Schadensansprüche nach einem Hundebiss

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist vorab schwer zu definieren. Letztlich ist es Sache eines Gerichts, den Umfang der Schadensansprüche festzulegen. Es gibt jedoch Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, die Aufschluss darüber geben können, wie hoch ein Schadensersatz sein könnte. So werden leichte Verletzungen durch Hundebisse, die bereits nach wenigen Tagen ausgeheilt sind, mit 100 bis 500 Euro entschädigt. Für schwerere Verletzungen werden Strafen von mindestens 1.000 Euro verhängt. In der Rechtsprechung finden sich bei schwerwiegenden und bleibenden Verletzungen zudem Urteile von bis 50.000 Euro Schmerzensgeld. Die jeweilige Klassifizierung beurteilt ein unabhängiger Arzt.

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