Das solltest du wissen Kontopfändung – Was es ist und wie du dich als Betroffener dagegen wehren kannst
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Eine Kontopfändung kann Menschen in eine existenzbedrohende Situation manövrieren: Das auf Konten liegende Gesamtvermögen wird eingefroren und an den Gläubiger überwiesen. Wer hier nicht schnell genug reagiert, läuft Gefahr seine Miete und andere laufende Kosten nicht mehr bezahlen zu können. Um dies zu vermeiden, wird im Folgenden erklärt, wie eine Kontopfändung abläuft und wie du dich davor schützen kannst.
Kontopfändung Das Wichtigste in Kürze
Reagiere schnell und wandel dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um.
Melde Freibeträge wie Kindergeld oder Unterhalt und lass sie bescheinigen.
Verhandle mit dem Gläubiger über eine Ratenzahlung.
Schütze deine Bonität, indem du die Pfändung zügig klärst.
Hol dir Hilfe von einem Anwalt, um alle Schritte richtig anzugehen.
Was genau ist eine Kontopfändung?
Wer Schulden nicht bezahlen kann oder nicht bezahlen will, dem droht die Zwangsvollstreckung, das ist gemeinhin bekannt. Im nächsten Schritt wird dann gepfändet. Hier haben viele den Gerichtsvollzieher vor Augen, der seinen „Kuckuck“ – das Pfandsiegel – an Wertgegenstände in Wohnungen deutscher Schuldner klebt. Allerdings gibt es auch andere Varianten der Zwangsvollstreckung, zwischen denen der Gläubiger übrigens frei wählen darf. Eine davon ist die Pfändung des Kontos. Dabei wird sämtliches Guthaben an den Gläubiger überwiesen, bis dessen Forderung befriedigt wurde.
Wie läuft die Pfändung des Kontos ab?
Wurde ein Pfändungsbeschluss nach § 829 Zivilprozessordnung (ZPO) gerichtlich erwirkt, muss der Gerichtsvollzieher diesen der Bank zustellen. Nachdem sie den Schuldner davon unterrichtet hat, ist die Bank dazu verpflichtet kein Guthaben mehr an den Kontoinhaber auszuzahlen, sondern nur noch an den Gläubiger. In der Praxis hat dies zur Folge, dass keine Lastschriftverfahren mehr durchgeführt werden und kein Bargeld mehr ausgezahlt wird. Außerdem wird die EC-Karte eingezogen. Handelt es sich nicht um ein Pfändungsschutzkonto, kann die Bank das Konto bis zur Dispogrenze pfänden, um die Summe an den Gläubiger zu überweisen. Im Gegensatz zu einer Gehaltspfändung gibt es bei einer Kontopfändung keinerlei Schutz, die zumindest das Existenzminimum des Betroffenen absichert.
Neben privaten Gläubigern können auch Finanzämter Konten pfänden, wenn Steuerschulden nicht beglichen worden sind. Diese haben es ein Stück leichter, da sie keinen gerichtlich erstrittenen Vollstreckungstitel benötigen, sondern sich selbst jenen auf Grundlage eines Leistungsbescheids ausstellen können. Der Ablauf ist ansonsten nahezu identisch.
Die Kontopfändung ist übrigens ein Negativmerkmal bei der Schufa, das deine Bonität einschränken kann.
Schutzmaßnahmen gegen die Pfändung
Sobald der Bank der Pfändungsbeschluss vorliegt, sollten Sie Ihr aktuelles Konto in ein Pfändungsschutzkonto, auch „P-Konto“ genannt, umwandeln. Geschieht dies nicht, kann das Konto vom Kindergeld bis zum Lohn leergeräumt werden, Monat für Monat. Wichtig ist, dass du den Antrag stellst, die Bank macht dies nicht von alleine. Das P-Konto gewährt dir einen monatlichen Freibetrag von aktuell 1.500 Euro (Stand: Juli 2024), über den du frei verfügen kannst. Zu beachten ist dabei, dass ein P-Konto auch nur einen Inhaber haben darf, Gemeinschaftskonten können daher also nicht umgewandelt werden.
Gibt es zusätzliche Freibeträge?
Zusätzliche Freibeträge sind:
Unterhaltspflichten
Kindergeld
Wohngeld und andere Sozialleistungen
Allerdings ist auch hier wieder entscheidend, dass du diese Ansprüche geltend machst, dies geschieht nicht automatisch. Zusätzlich muss dies durch eine geeignete Stelle bescheinigt werden.
Wurde dein Konto gepfändet und brauchst du zügig eine Bescheinigung, um einen weiteren Freibetrag geltend zu machen? Wir von KLUGO vermitteln dich schnellstmöglich an einen unserer Partner-Anwälte und Rechtsexperten, der dir die benötigte Bescheinigung ausstellen kann.
Wie lange dauert eine Kontopfändung?
In der Regel dauert eine Kontopfändung bis zur Tilgung der Schulden. Es bleibt dir aber die Möglichkeit eine Lösung mit dem Gläubiger zu finden, beispielsweise dass eine Ratenzahlung vereinbart wird, während die Pfändung des Kontos ruht. Falls nur unpfändbares Einkommen darauf eingeht, kannst du beim zuständigen Vollstreckungsgericht eine Unpfändbarkeitsanordnung beantragen.
Wenn du weitere Fragen hast oder unsicher bezüglich der genannten Maßnahmen bist, vermittelt KLUGO dich gerne an einen Fachanwalt für Insolvenzrecht. Dieser kann im Rahmen unserer Erstberatung Zweifel ausräumen und das weitere Vorgehen mit dir koordinieren.
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