Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Unfall mit dem Mietwagen im Ausland
THEMEN

Unfall mit einem Mietwagen im Ausland

Bei einem Urlaub im Ausland nehmen sich viele Urlauber einen Mietwagen und erleben im Schadensfall eine böse Überraschung, wenn sie sich zuvor nicht ausreichend über die Mietbedingungen und der gebuchten Verischerung informieren.

Mietwagen im Ausland: Unfall und Versicherungsschutz

Mit dem Mietwagen einen Unfall im Ausland zu haben, zählt wohl zu den schlimmsten Szenarien eines jeden Reisenden. Um bestmöglich für diesen Fall vorbereitet zu sein, gilt es, sich gut und umfassend zu versichern, die AGBs des Autovermieters genau durchzulesen und sich nicht davor zu scheuen, die Polizei zu benachrichtigen.

Vorgehen bei einem Unfall im Ausland

Kommt es mit einem Mietwagen im Ausland zu einem Unfall, ist es äußerst ratsam und mitunter zwingend erforderlich, die Polizei zu informieren. Die Polizei nimmt den Schaden in einem Protokoll auf, welches wiederum später zur Regelung der Schadensübernahme durch die Versicherung(en) unbedingt notwendig ist. Oftmals verpflichten auch die AGBs der Autovermietung den Fahrer dazu, im Falle eines Unfalls die Polizei zu rufen. Sollte diese bei kleinen Schäden nicht zum Unfallort kommen wollen, empfiehlt es sich, die nächste Polizeistation aufzusuchen, damit der Schaden dort vor Ort dokumentiert wird. Ohne Unfallbericht ist es deutlich schwieriger für die Versicherungen nachzuvollziehen, wer den Unfall verursacht hat. Anschließend wendet sich der Unfallverursacher an seine Versicherung. Wird man mit seinem Mietwagen im Ausland Unfallopfer, steht einem in der Regel (das Fahrzeug muss offiziell fahruntüchtig sein!) ein Ersatzfahrzeug zu und die Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen.

Versicherungen für Mietwagen im Ausland

Ein Mietwagen muss grundsätzlich haftpflichtversichert sein. Hier gilt es, die darin enthaltene Mindestdeckungssumme zu beachten! Im Falle eines Unfalls im Ausland gilt in der Regel die dort gesetzlich festgelegte Deckungssumme und die ist mitunter (sofern vorhanden) deutlich niedriger als in Deutschland. Ist man mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs, empfiehlt sich somit, entweder eine Versicherung mit mindestens 1 Million Euro Deckungssumme oder eine Kfz-Versicherungen, die sogenannte Mallorca Police, abzuschließen, die im Falle eines Unfalls die unzureichende Deckung ausgleicht.

Auch eine Kaskoversicherung ist bei einer Auslandsreise mit Mietwagen unerlässlich. Hier gibt es zumeist eine große Bandbreite an Angeboten, die sich grundsätzlich in Voll- und Teilkasko sowie in mit bzw. ohne Selbstbeteiligung einteilen lassen. Während in den USA die Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung Pflicht ist, hat der Reisende in den meisten anderen Ländern die Wahl. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Vermieter und Fahrzeug und siedelt sich grob zwischen 250 und 2.000 Euro an.

Selbstverständlich werden für eine Reise mit dem Mietwagen im Ausland weitere Zusatzversicherungen angeboten. Hierzu zählen zum Beispiel die Diebstahlversicherung und die Glas- und Reifenversicherung. Erstere gibt es genauso wie die Kaskoversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung, wobei sich hier die sicherere, wenngleich teurere Variante ohne Selbstbeteiligung empfiehlt, da die eigens zu tragende Summe im Fall der Fälle deutlich höher ist. Die Diebstahlversicherung versichert gegen den Autodiebstahl an sich, nicht jedoch gegen die Entwendung von persönlichen Gegenständen aus dem Auto! Da die Kaskoversicherung Schäden an Glas und Reifen nicht automatisch abdeckt, ist für den bestmöglichen Schutz im Falle eines Unfalls im Ausland eine solche, spezifische Versicherung sinnvoll. Ob diese auch Schäden an Dach und Unterboden abdeckt, variiert je nach Autovermietung.

Schadensabwicklung bei Unfall mit Mietwagen im Ausland

Nicht nur der eigentliche Versicherungsschutz ist bei einer Fahrt mit einem Mietwagen im Ausland relevant, sondern auch die Anmietkonstellation. Bei der Buchung über ein Vergleichsportal kommt es zu einer Dreierkonstellation, die Rückerstattungen im Falle eines Unfalls komplizierter gestalten können. Die im Vergleichsportal agierenden Vermittler haben nämlich mitunter andere AGBs als die Autovermietung vor Ort. Gerade deshalb empfiehlt es sich bei einem Unfall mit dem Mietwagen im Ausland, alles akribisch zu dokumentieren und die jeweiligen Fristen unbedingt im Blick zu haben. Zusätzlich können Sie mit Hilfe des Schmerzensgeldrechners ganz einfach die Höhe einer Möglichen Entschädigung bei Schadensersatzansprüchen berechnen.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.