Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Silvester in der Mietwohnung feiern.
THEMEN

Silvester in der Mietwohnung feiern

Den Jahreswechsel zuhause feiern, ohne Probleme mit den Nachbarn – das wünscht sich jeder Mieter. Damit das neue Jahr friedlich beginnt, informiert KLUGO über die gesetzliche Ruhezeit und Silvester.

Die gesetzliche Ruhezeit an Silvester

Bei vielen Menschen steht an Silvester eine Party mit Familie und Freunden auf dem Programm. Die eigenen vier Wände bieten dafür einen gemütlichen und entspannten Rahmen. Dass es zum Jahreswechsel laut zugeht, ist allen bewusst. Wie lange in der Silvesternacht im Mietshaus laut gefeiert werden darf, wissen jedoch die wenigsten. KLUGO klärt auf.

Nachtruhe gilt grundsätzlich immer – auch an Silvester

Der Deutsche Mieterbund erklärt auf seiner Website die Gesetzeslage: Zwischen 22 und 6 Uhr herrscht Nachtruhe. Das heißt, dass zum Beispiel Partys ab zehn Uhr abends nur noch in Zimmerlautstärke stattfinden dürfen.

Während der Nachtruhe gelten folgende Regelungen:

  • Die Musik ist leiser zu drehen.
  • Reden und Gelächter dürfen Zimmerlautstärke nicht übersteigen.
  • Lautes Trampeln und Rennen (zum Beispiel beim Tanzen oder wenn Kinder mitfeiern) ist verboten.
  • Auch Lärm im Treppenhaus zählt dazu.

Der Mieterbund schreibt jedoch auch, dass nicht jeder Lärm als Ruhestörung gilt. Ab welchem Moment der Krach „geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen“ (§ 117 Absatz 1 OWiG), hängt von mehreren Faktoren ab.

Die „Sozialadäquatheit“ spielt eine große Rolle, wenn es um das Thema Lärmbelästigung geht. Diese kann nicht allein über Dezibel festgestellt werden und ist sehr subjektiv. Darüber hinaus ist entscheidend, ob der Lärm wiederholt auftritt.

Nachtruhe an Silvester – feiern ohne Ärger

An Silvester eine Party zu feiern stellt in jedem Fall ein „sozial adäquates“ Verhalten dar. Dass dazu auch ein gewisses Maß an Krach um Mitternacht gehört, ist normal. Gastgeber dürfen in diesem Punkt von ihren Nachbarn eine gewisse Toleranz erwarten.

Trotzdem gilt: Sie leben das ganze Jahr mit der Hausgemeinschaft unter einem Dach. Nehmen Sie deshalb gegenseitig Rücksicht aufeinander.

Für die Silvester-Party bedeutet das unter anderem:

  • Feiern Sie nicht kurz vor oder nach der Neujahrsfete eine weitere Party.
  • Informieren Sie Ihre Nachbarn über Ihr Vorhaben.
  • Nur bei vorhandener Sympathie: Laden Sie die Hausbewohner ein.
  • Verzichten Sie auf laute Knallkörper.

Hinweis: Sollte sich ein Nachbar wegen Ruhestörung an Silvester beschweren, stehen Ihnen die Anwälte für Mietrecht von KLUGO mit einer telefonischen Erstberatung zuverlässig zur Seite.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.