STAND 04.12.2018 | LESEZEIT 3 MIN
Den Jahreswechsel zuhause feiern, ohne Probleme mit den Nachbarn – das wünscht sich jeder Mieter. Damit das neue Jahr friedlich beginnt, informiert KLUGO über die gesetzliche Ruhezeit und Silvester.
Bei vielen Menschen steht an Silvester eine Party mit Familie und Freunden auf dem Programm. Die eigenen vier Wände bieten dafür einen gemütlichen und entspannten Rahmen. Dass es zum Jahreswechsel laut zugeht, ist allen bewusst. Wie lange in der Silvesternacht im Mietshaus laut gefeiert werden darf, wissen jedoch die wenigsten. KLUGO klärt auf.
Der Deutsche Mieterbund erklärt auf seiner Website die Gesetzeslage: Zwischen 22 und 6 Uhr herrscht Nachtruhe. Das heißt, dass zum Beispiel Partys ab zehn Uhr abends nur noch in Zimmerlautstärke stattfinden dürfen.
Während der Nachtruhe gelten folgende Regelungen:
Der Mieterbund schreibt jedoch auch, dass nicht jeder Lärm als Ruhestörung gilt. Ab welchem Moment der Krach „geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen“ (§ 117 Absatz 1 OWiG), hängt von mehreren Faktoren ab.
Die „Sozialadäquatheit“ spielt eine große Rolle, wenn es um das Thema Lärmbelästigung geht. Diese kann nicht allein über Dezibel festgestellt werden und ist sehr subjektiv. Darüber hinaus ist entscheidend, ob der Lärm wiederholt auftritt.
An Silvester eine Party zu feiern stellt in jedem Fall ein „sozial adäquates“ Verhalten dar. Dass dazu auch ein gewisses Maß an Krach um Mitternacht gehört, ist normal. Gastgeber dürfen in diesem Punkt von ihren Nachbarn eine gewisse Toleranz erwarten.
Trotzdem gilt: Sie leben das ganze Jahr mit der Hausgemeinschaft unter einem Dach. Nehmen Sie deshalb gegenseitig Rücksicht aufeinander.
Für die Silvester-Party bedeutet das unter anderem:
Sind Sie vom Partylärm an Silvester betroffen, so können Sie zuallererst mit Ihren Nachbarn reden. Wenn Sie allerdings auf taube Ohren treffen und die Lautstärke nicht zumutbar ist, können Sie das örtliche Ordnungsamt anrufen. Diese werden zeitnah vor Ort eintreffen und Ihre Nachbarn ermahnen, leiser zu feiern.
"An Silvester ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern nicht überall gestattet. Wo das Zünden erlaubt ist, sollte grundsätzlich ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. Erfahren Sie alles zum Thema in unserem Beitrag. "
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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