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Was du für deine Steuererklärung wissen solltest Fortbildungskosten absetzen

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Das neue Jahr bringt nicht nur gute Vorsätze, sondern auch die Steuererklärung mit sich. Wer sich beruflich weiterentwickelt hat, kann viele Fortbildungskosten steuerlich geltend machen und so seine Steuerlast senken. Ob Gebühren für Kurse, Arbeitsmittel oder Reisekosten – mit den richtigen Nachweisen lassen sich viele Ausgaben absetzen. Hier erfährst du, welche Kosten du berücksichtigen kannst und welche Regelungen gelten.

von C. Kürschner
27.12.2021
4 Min Lesezeit

Fortbildungskosten absetzen mit der Steuererklärung Das Wichtigste in Kürze

  • Fortbildungskosten sind als Werbungskosten abzusetzen.

  • Dazu gehören Gebühren, Arbeitsmittel, Kosten für Internet und Telefon, Computer und Reisekosten.

  • Reisekosten bestehen aus Unterkunft, Verpflegung und Entfernungspauschale.

  • Alle Rechnungen und Nachweise für Fortbildungskosten müssen sorgfältig aufbewahrt werden, um die Absetzbarkeit nachzuweisen.

  • Bei der Nutzung von komplexen und häufigen Weiterbildungsangeboten lohnt sich die steuerliche Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht.

Was sind Fortbildungskosten im steuerlichen Sinne?

Bei Fortbildungskosten handelt es sich um solche Kosten, die du aufwendest, um berufliche Kompetenzen auszubauen oder aufzufrischen. Das kann die Datenschutzschulung sein, aber auch der Kurs in professioneller Videobearbeitung. Wichtig ist, dass die Zielgruppe der jeweiligen Maßnahme einen beruflichen Kontext hat und du das vermittelte Wissen im Job auch tatsächlich anwenden kannst.

Fortbildungskosten können auch abgesetzt werden, wenn die Maßnahme für den Wiedereinstieg in den Beruf qualifiziert. Sind die Voraussetzungen gegeben, kannst du die Weiterbildung steuerlich absetzen. In der Steuererklärung machst du diese als Werbungskosten geltend.

Welche Fortbildungskosten sind absetzbar?

Die abzugsfähigen Werbungskosten gemäß § 9 Einkommensteuergesetz (EStG) umfassen:

  • Gebühren rund um die Fortbildung: Dazu gehören alle Gebühren, die für den Besuch von Lehr- und Studiengängen fällig sind, aber auch Zulassungs- und Prüfungsgebühren, Schulgeld oder Honorare.

  • Arbeitsmittel: Benötigst du für die Fortbildung Arbeitsmittel wie etwa spezielle Fachliteratur, Arbeitskleidung oder die Ausstattung eines Arbeitsplatzes, kannst du auch diese Kosten steuerlich absetzen.

  • Informationsbeschaffung: Musst du im Rahmen der Fortbildung viel telefonieren oder online sein, kannst du bis zu 20 % der Kosten für Internet und Telefon – jedoch maximal 25 Euro pro Monat – steuerlich absetzen.

  • Laptop oder Computer: Wenn du für deine Fortbildung einen neuen Laptop oder PC brauchst, kannst du ihn bis zu einem Kaufpreis von 1.000 Euro brutto vollständig absetzen. Liegt der Preis darüber, musst du die Kosten über drei Jahre verteilen – allerdings immer mit Blick auf den Anteil der privaten Nutzung.

  • Reisekosten: Musst du für eine Weiterbildung anreisen, kannst du Fahrtkosten sowie Kosten für Übernachtung und Verpflegung steuerlich absetzen.

Sonderposten Reisekosten

Wenn du zu deiner Fortbildung anreisen musst, kannst du sowohl die Hinfahrt wie auch die Rückfahrt absetzen. Über die Dienstreisepauschale kannst du 0,35 Euro pro Entfernungskilometer geltend machen. Diese Regelung betrifft auch Fahrten zu Prüfungsvorbereitungen und Lerngemeinschaften. Hier sollten alle Treffen genau dokumentiert werden, um den Arbeitscharakter der Treffen ggf. gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können.

Zu den weiteren absetzbaren Reisekosten gehören die Aufwendungen für die Übernachtung. Werden diese nicht direkt vom Arbeitgeber erstattet, kannst du die Kosten als Werbungskosten absetzen. Ist in den Übernachtungskosten die Verpflegung enthalten, muss diese herausgerechnet werden.

Hier können die folgenden Verpflegungspauschalen für 2024 angewendet werden:

  • Eintägige Dienstreise ab Dauer von 8 Stunden: 16 Euro

  • Mehrtägige Dienstreise (An- und Abreisetag): je 16 Euro

  • Mehrtägige Dienstreise (voller Zwischentag): je 32 Euro

Achtung:

Bei einer beruflichen Vollzeitfortbildung kannst du die An- und Abfahrt nur über die Entfernungspauschale absetzen, da die Weiterbildungseinrichtung als „erste Tätigkeitsstätte“ gilt. Auch Verpflegungskosten können in diesem Fall nicht abgesetzt werden (Urteil vom 14.05.20, Az. VI R 24/18).

Was muss ich für die Steuererklärung 2024 beachten?

Es gelten steuerliche Besonderheiten für Fortbildungskosten, wobei die wichtigsten Punkte die folgenden sind:

  • Online-Weiterbildungen: Digitale Schulungen und Webinare sind weiterhin steuerlich absetzbar, sofern ein klarer beruflicher Bezug besteht.

  • Stornogebühren für abgesagte Fortbildungen: Falls eine Fortbildung aus unvorhersehbaren Gründen nicht stattfinden kann, können angefallene Stornogebühren weiterhin steuerlich geltend gemacht werden.

  • Neue Regelungen durch das Weiterbildungsgesetz 2024: Arbeitnehmer haben Anspruch auf steuerlich geförderte Bildungszeiten, wenn die Weiterbildung einen beruflichen Bezug hat, von einer anerkannten Einrichtung angeboten wird und der Arbeitnehmer aktiv teilnimmt. Zudem sind insbesondere längere Qualifizierungsmaßnahmen wie Umschulungen oder berufsbegleitende Studiengänge förderfähig.

Falls du Fragen zur steuerlichen Absetzung deiner Fortbildungskosten hast, empfehlen wir eine Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht. Vereinbare dazu ein unverbindliches Gespräch mit einem unserer KLUGO Partner-Anwälte.

Über unsere Autoren Christiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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