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Kfz-Versicherung bis zum 30. November kündigen.
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Stichtag und Ablauf: Kfz-Versicherung am 30. November kündigen

Wenn in diesen Tagen die Beitragsrechnung für die Kfz-Versicherung im Briefkasten liegt, denken viele Autohalter an einen Versicherungswechsel. Viel Zeit zum Überlegen gibt es zumeist nicht, denn der 30. November gilt als Stichtag für das fristgerechte Kündigen der Kfz-Versicherung.

Stichtag 30. November: Jetzt Kfz-Versicherung kündigen

Für die meisten Kfz-Versicherungen ist eine ordentliche Kündigung zum 31. Dezember eines Jahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen, weshalb der 30. November der Stichtag zum Kündigen der Kfz-Versicherung ist. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der Versicherungszeitraum automatisch um weitere zwölf Monate. Versicherungen haben das begründete Anliegen, so wenig wie möglich Versicherte zu verlieren. Deshalb werden die Beitragsbescheide für das kommende Jahr sehr spät per Post verschickt. So bleibt wenig Zeit für Tarifvergleiche und die Entscheidung des Autohalters, ob er die Versicherung kündigen möchte oder nicht.

So geht's: Was Sie beim Kündigen der Kfz-Versicherung beachten sollten

Der Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung ist verpflichtend. An diesem Tag muss sie dem Versicherer in schriftlicher Form vorliegen. Ob die rechtssichere Kündigung per Post verschickt werden muss oder auch per Mail oder Fax übersendet werden kann, ist in den Vertragsunterlagen nachzulesen. Um sicherzugehen, sollte die Kündigung per Anschreiben mit Rückschein zugeschickt werden. So ist im Zweifel nachweisbar, dass der Stichtag eingehalten wurde.

Tipp: Wer die Kfz-Versicherung wechseln möchte, sollte neben der Kündigungsfrist der alten Versicherung im Auge haben, dass eine neue Versicherung benötigt wird. Der Wechsel muss zeitlich nahtlos erfolgen, damit das Kfz zu jeder Zeit versichert ist.

Ausnahme: Individueller Stichtag für Kündigung der Kfz-Versicherung

Wer in diesen Tagen keine Aufforderung zur Beitragszahlung erhält, sollte noch einmal in seine Vertragsunterlagen schauen. Womöglich handelt es sich um einen unterjährigen Vertrag, für den der 30. November nicht als Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung gilt. Kfz-Versicherungen mit unterjährigen Verträgen werden eher selten abgeschlossen. Bei einer solchen Versicherung endet die Jahresfrist zwölf Monate nach der Vertragsschließung. Das bedeutet: Ist die Kfz-Versicherung ab dem 1. April gültig, ist die Kündigung zum 31. März des kommenden Jahres möglich. Der Nachteil an dieser Regelung ist, dass Autohalter nicht von den Wechselprämien und den günstigen Tarifen profitieren. Solche Vergünstigungen bieten Versicherer vornehmlich im November an, wenn von den meisten Kfz-Versicherten ein Wechsel in Betracht gezogen wird.

Kündigen Sie mit dem Sonderkündigungsrecht

Beim Abmelden, dem Verkauf des Autos oder dem Wechsel aufgrund eines Schadensfalls ist zumeist eine außerordentliche Kündigung möglich. Dann können Sie die Kfz-Versicherungen vier Wochen lang kündigen, sobald der Grund eintritt.

Gründe für das Sonderkündigungsrecht

  • Beiträge für Kfz-Versicherung sind zu teuer
  • Schadensfall, der zum Wechsel der Kfz-Versicherung berechtigt
  • Abmeldung bzw. Verkauf des Autos

Haben Sie Fragen zu Ihrer Autoversicherung oder dem rechtssicheren Ablauf einer Kündigung? KLUGO vermittelt Ihnen gern eine Erstberatung.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.