Die Gesetzgebung kommt in der digitalen Gegenwart an. Bisher gab das Bürgerliche Gesetzbuch ausschließlich Regelungen für den Kauf von analogen Waren vor. Jetzt wurde mit der Update-Pflicht für digitale Geräte ein Gesetz verabschiedet, das die Verbraucherrechte auch beim Kauf von digitalen Waren stärkt.
Der Bundestag hat am 24. Juni 2021 das Gesetz „zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ (19/27424, 19/28174, 19/28605 Nr. 1.11) beschlossen. Demnach sind Hersteller von digitalen Produkten ab dem 1. Januar 2022 dazu verpflichtet, Käufern für einen gewissen Zeitraum Software-Updates anzubieten.
Zu solchen digitalen Produkten gehören beispielsweise die folgenden:
Das Gesetz zur Update-Pflicht für digitale Geräte wurde nun beschlossen, um eine europäische Warenkaufrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/771) in nationales Recht umzusetzen. Durch die Update-Pflicht erhalten sowohl Anbieter als auch Verbraucher mehr Rechtssicherheit, zudem wird die IT-Sicherheit durch die Updates unterstützt.
Was in dem Gesetz offen bleibt, ist eine ganz wichtige Frage: Wie lange müssen Hersteller für ihre digitalen Produkte Software-Updates anbieten? In der Erklärung des Bundestages heißt es lediglich, dass die Aktualisierungsverpflichtung für den Zeitraum bestehe, „in dem der Verbraucher Aktualisierungen aufgrund der Art und des Zwecks der Sache erwarten könne“.
Es ist sowohl für Käufer wie auch für Hersteller entscheidend, von welchem Zeitraum hier ausgegangen wird. Sind Produzenten über einen sehr langen Zeitraum dazu verpflichtet, werden wohl die Preise für solche digitalen Produkte steigen – was Verbraucher nicht zum Kauf motivieren wird. Das Bundesjustizministerium geht aufgrund von eigenen Kalkulationen davon aus, „dass Updates im Durchschnitt, variierend nach Geräteart, für fünf Jahre bereitgestellt werden müssen.“
Ob Hersteller von digitalen Produkten diese Annahme teilen, muss sich erst noch zeigen. Genauso wird sich zeigen, wie oft Software-Updates angeboten werden. Sie sollen schließlich zur IT-Sicherheit beitragen, weshalb ein Update in fünf Jahren keinesfalls ausreichend sein dürfte.
Eine weitere Bestimmung erfreut vor allem Experten im Digitalrecht. Ab 2022 werden persönliche Daten explizit als Währung anerkannt. Was bedeutet das? Für viele digitale Produkte zahlen Verbraucher nicht mit Geld, sondern mit ihren Daten – die Unternehmen wiederum in echte Währung umsetzen. Das gilt beispielsweise für soziale Netzwerke oder kostenfreie Apps, für deren Nutzung Verbraucher Daten teilen müssen. Mit dieser speziellen Regelung im Update-Pflicht-Gesetz werden die Verbraucherrechte im digitalen Handel enorm gestärkt. Zudem wurde der Garantiezeitraum von sechs auf zwölf Monate erhöht.
Ob beschädigte Digitalprodukte oder das Smartphone, das wegen fehlender Updates nicht mehr nutzbar ist: Bisher mussten viele Auseinandersetzungen zwischen Herstellern von digitalen Waren und Käufern in gerichtlichen Einzelfallentscheidungen behandelt werden. Mit dem neuen Update-Pflicht-Gesetz wurde nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die ab 2022 für Transparenz und Rechtssicherheit sorgt. Haben Sie bereits jetzt Fragen zur Garantie oder Updatepflicht von digitalen Produzenten? Dann besprechen Sie Ihren Fall gern mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Vertragsrecht, der Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch Ihre wichtigsten Fragen beantwortet.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.