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Erstberatung vs Ersteinschaetzung
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Was ist eine Erstberatung oder kostenlose Ersteinschätzung?

Eine Erstberatung oder kostenlose Ersteinschätzung bietet Rechtsratsuchenden die Möglichkeit, eine erste Orientierung in Bezug auf Ihren individuellen Fall zu erhalten. Sie ersetzt in vielen Fällen den Gang zu einem niedergelassenen Rechtsanwalt und spart damit Nerven und Zeit.

Wieso sollten Sie eine Erstberatung oder Ersteinschätzung durch erfahrene Anwälte wählen?

Ob Kündigung, Ärger mit dem Vermieter oder Garantiefall am neuen Auto – rechtliche Probleme treten im Alltag häufiger auf, als man denkt. Nicht immer lassen sich diese einfach und unkompliziert lösen: Juristische Unterstützung durch Experten ist dann gefragt. Leider schrecken immer noch viele Verbraucher vor der Konsultation eines Rechtsanwaltes zurück. Entweder aufgrund der scheinbar zu hohen Kosten oder weil die Sorge besteht, dass der eigene Rechtsfall wenig Aussicht auf Erfolg hat.

KLUGO vermittelt Ihnen eine telefonische Erstberatung oder Ersteinschätzung von einem erfahrenen und top qualifizierten KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten. Sie müssen also nicht selbst auf die nervenaufreibende Suche gehen und werden direkt an einen Rechtsexperten vermittelt, der auf Ihren individuellen Fall spezialisiert ist.

Welchen Unterschied gibt es zwischen Erstberatung und Ersteinschätzung?

Die Erstberatung kann pro Rechtsfall einmal in Anspruch genommen werden und dauert circa 15 Minuten. Im Rahmen der Erstberatung erläutern unsere Rechtsexperten und Partner-Anwälte, welche Rechte Sie grundsätzlich haben und wie Sie weiter vorgehen sollten, um diese geltend zu machen.

Zusätzlich bietet KLUGO eine kostenlose Ersteinschätzung an. Im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie ausschließlich eine grobe Orientierung zu Ihrem Rechtsfall und erfahren, ob Sie überhaupt die Unterstützung eines Anwalts benötigen.

Wie läuft eine Erstberatung ab?

In unserer telefonischen Erstberatung nehmen sich die Rechtsexperten 15 Minuten Zeit, um Ihre ersten juristischen Fragen zu beantworten. Während des Telefongesprächs fragt unser Rechtsanwalt den zugrundeliegenden Sachverhalt ab. Diesen benötigt er zur juristischen Einschätzung Ihrer Situation.

Sie erhalten in diesem ersten Gespräch bereits wichtige Informationen. Zum Beispiel darüber, welche wichtigen Schritte Sie als Nächstes einleiten sollten und ob überhaupt Handlungsbedarf besteht. In einigen Fällen stellt sich für die Betroffenen die Situation weitaus dramatischer dar, als dies bei fachkundiger Einsichtnahme tatsächlich der Fall ist. Die telefonische Erstberatung schützt Sie vor unnötigen Aktionen und hilft Ihnen dabei, den Sachverhalt objektiv zu betrachten.

So einfach erhalten Sie eine Erstberatung – Infografik
So einfach erhalten Sie eine Erstberatung – Infografik

Unsere qualifizierten Rechtsanwälte und Rechtsexperten stehen Ihnen zu unseren Servicezeiten – werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr – für eine Erstberatung telefonisch zur Verfügung. Im Gegensatz zu anonymen Beratungshotlines setzt KLUGO schon bei der Erstberatung auf sorgfältig ausgewählte und kompetente Ansprechpartner, die Ihnen aufmerksam zuhören und bei der Lösung Ihrer individuellen juristischen Probleme eine echte Hilfe sind.

Bei Bedarf stehen unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten Ihnen auch über die Erstberatung oder Ersteinschätzung hinaus zur Seite. Bei Bedarf können Sie im Anschluss einen Anwalt für eine umfassende Rechtsvertretung direkt beauftragen.

Wann entstehen Kosten?

KLUGO hat es sich zur Aufgabe gemacht, Rechtsberatung einfach zu machen und juristische Fragen kompetent und leicht verständlich zu erklären. Das gilt nicht nur für die umfangreichen Informationen, die Sie auf unserer Online-Plattform finden, sondern auch für alle anderen Service-Angebote. Auf unserer Plattform finden Sie hilfreiche Beiträge, Musterschreiben und Urteile – und das alles völlig kostenfrei.

Unsere Mission ist es, Ihr Rechtsproblem so schnell und unkompliziert wie möglich zu lösen. Dabei setzen wir auf ein großes Netzwerk aus erfahrenen und sorgfältig ausgewählten Anwälten und Rechtsexperten, aus dem wir den passenden Fachanwalt in Bezug auf Ihr Anliegen auswählen. Für die Vermittlung unserer Leistung berechnen wir je nach Beratungspaket einen einmaligen Betrag. Die kurze Ersteinschätzung bieten wir völlig kostenlos und ohne versteckte Kosten zur groben Orientierung an.

§ 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz


Gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kann ein Anwalt für die Erstberatung ein Honorar in Höhe von maximal 190,00 Euro verlangen. KLUGO vermittelt Ihnen eine Ersteinschätzung kostenlos und eine Erstberatung zu einem deutlich niedrigeren Preis. Ihr Vorteil: Kontakt zu einem erfahrenen Rechtsexperten und keine anonyme Beratungshotline.

Weitere Kosten entstehen Ihnen erst dann, wenn Sie sich über die Erstberatung hinaus für eine anwaltliche Rechtsvertretung entscheiden – also immer dann, wenn sich die Notwendigkeit für ein Rechtsverfahren oder eine gerichtliche bzw. außergerichtliche Auseinandersetzung ergibt und ein Anwalt tätig werden muss. Die Höhe der Kosten ist dabei abhängig vom Streitwert und vom Instanzenweg: Je höher die Instanz, desto teurer wird das Verfahren. Je nach Konstellation kommen dann auch Kosten für Sachverständige, Zeugen und sonstige Auslagen hinzu. Erst mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung wird ein KLUGO Partner-Anwalt über die Erstberatung oder Ersteinschätzung hinaus für Sie tätig.

Die konkreten Kosten eines gerichtlichen Verfahrens setzen sich aus einzelnen Positionen zusammen, die durch den Rechtsfall beeinflusst werden. Erst mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung wird unser Partner-Anwalt über die Erstberatung hinaus für Sie tätig.

Wie geht es nach der Erstberatung oder kostenlosen Ersteinschätzung weiter?

Die Erfahrung zeigt, dass eine Erstberatung in vielen Fällen schon für Klarheit sorgt: Gerichtliche Auseinandersetzungen lassen sich so oft vermeiden. Die Erfassung des Sachverhalts und ein allgemeiner rechtlicher Rat sind häufig ausreichend, um die Wogen zu glätten und Klarheit über mögliche nächste Schritte zu schaffen. Natürlich steht es Ihnen frei, nach der Erstberatung eine juristische Vertretung zu beauftragen: Das gilt ganz besonders dann, wenn per Gesetz ein Anwalt tätig werden muss.

Auch bei Familiensachen vor dem Amtsgericht müssen sich die Parteien von Anwälten vertreten lassen. Ähnliche Regelungen sind im öffentlichen Recht und im Strafrecht anzutreffen. Der Gesetzgeber möchte durch die Anwaltspflicht sowohl das Verfahren sichern als auch gewährleisten, dass die beteiligten Parteien nicht durch Unwissenheit einen Schaden erleiden.

Bei Fragen zum Thema Anwaltszwang helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter.

Können weitere Folgekosten nach der Erstberatung entstehen?

Sollten Sie sich im Anschluss an die Erstberatung für die Beauftragung einer anwaltlichen Vertretung entscheiden, dann ist diese mit den regulären Kosten verbunden, die auch sonst im Rahmen einer Rechtsvertretung entstehen würden. Die Kosten werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt und richten sich in zivilrechtlichen Fällen nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert. Mithilfe unseres Anwaltskostenrechners und Prozesskostenrechners können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen.

klugo tipp

Wichtig zu wissen: Die Erstberatung durch unsere Rechtsexperten führt nicht dazu, dass der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus aktiv wird. Sie können unsere Partner-Anwälte nach der Erstberatung aber jederzeit beauftragen.

Das Beauftragen eines Rechtsanwalts empfehlen wir insbesondere auch dann, wenn es sich um komplizierte Sachverhalte handelt oder wenn es um die Beurteilung schwieriger Rechtslagen geht: In diesen Fällen kann eine umfassende Rechtsberatung von Vorteil sein, die über eine Erstberatung oder kostenlosen Ersteinschätzung hinausgeht.

Wir möchten, dass Sie schnell und einfach eine Lösung zu Ihrem Rechtsproblem finden. Unsere kompetenten Partner-Rechtsanwälte stehen Ihnen mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie immer dann, wenn Sie mal nicht weiterwissen.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.