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Patientenverfügung in Corona-Krise: Darum ist sie wichtig

Wer an Covid-19 erkrankt, muss bei einem schweren Verlauf für die Genesung beatmet und dazu womöglich ins künstliche Koma versetzt werden. Wer eine Patientenverfügung hat, in der lebensverlängernde Maßnahmen ausdrücklich nicht gewünscht werden, muss jedoch keine Angst haben, dass ihm diese Hilfe untersagt wird. Es ist sehr empfehlenswert, wenn man künstliche Beatmung in bestimmten Anwendungsfällen ausgeschlossen hat, einen Zusatz-Passus zu ergänzen. In diesem Passus sollte dann stehen, dass man bei Covid-19 einer künstlichen Beatmung mit dem Ziel der Lebensverlängerung zustimmt.

Wozu braucht man eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung können volljährige Personen darüber verfügen, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen und dürfen, wenn die jeweilige Person selbst sich nicht mehr dazu äußern kann. In einem solchen Dokument kann beispielsweise vermerkt werden, ob sich die Person lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen wünscht und wenn ja, in welchem gesundheitlichen Zustand. Viele ältere Menschen lehnen beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen für den Fall ab, dass sie im Koma liegen, künstlich ernährt werden und es keine Hoffnung mehr auf eine Verbesserung des Zustandes gibt. Deshalb ist eine Patientenverfügung vor allem für ältere Menschen, die sich dem Lebensende nähern, aber auch Schwerstkranke, wichtig.

Ist die Patientenverfügung für Corona-Erkrankte wichtig?

In den vergangenen Monaten gab es vermehrt Fragen und Diskussionen darüber, ob Corona-Erkrankte sterben gelassen werden, wenn sie in ihrer Patientenverfügung angegeben haben, dass sie lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen. Der Gedanke dahinter: In sehr schweren Corona-Verläufen kann es notwendig werden, die Person in ein künstliches Koma zu versetzen, damit sie überlebt. Ist dies nun eine lebenserhaltende Maßnahme? Ja, denn ohne diese Maßnahme würde die Person oftmals nicht überleben. Aber: Es kommt auf das Ziel der Maßnahme, die Indikation, an. Corona-Patienten werden in ein künstliches Koma versetzt, um die Heilung herbeizuführen.

Eine Patientenverfügung bezieht sich jedoch auf Situationen, in denen die medizinischen Maßnahmen ausgeschöpft sind und es sich nur noch um palliative Therapien handelt. Dies ist bei Corona-Therapien nicht der Fall. Deshalb kommt die Patientenverfügung in Corona-Fällen nicht zwangsläufig zum Einsatz.

Wann sollten sich Corona-Erkrankte über Patientenverfügung informieren?

Gibt es zu viele Covid-19-Patienten und sind die Kapazitäten in Krankenhäusern erschöpft, müssen Ärzte gemeinsam mit Angehörigen der Erkrankten entscheiden, ob eine weitere Behandlung aussichtsreich ist. Dieses Verfahren nennt sich Triage, in Ländern wie der Schweiz wird es in der aktuellen Corona-Pandemie eingesetzt, da die Aufnahmekapazitäten von Krankenhäusern nahezu erschöpft sind. Liegt nun keine Patientenverfügung vor, in der eine Person ausdrücklich wünscht, lebenserhaltende Maßnahmen erhalten zu wollen, kann dies ein Grund sein, einem anderen Patienten, der eine solche Patientenverfügung besitzt, den Vorrang zu geben. Es ist also zu empfehlen, der Patientenverfügung einen Corona-Zusatz zu geben.

Was steht in einem Corona-Zusatz der Patientenverfügung?

In einem zusätzlichen Absatz können Personen festlegen, welche konkreten Maßnahmen sie sich im Falle einer schweren Covid-19-Erkrankung wünschen. Die Folgen eines schweren Verlaufs sind vielen Menschen mittlerweile bekannt und sehr greifbar, so dass jeder für sich einschätzen kann, welche Behandlung er sich wünscht oder nicht. In einem Zusatz sollte ganz konkret beschrieben sein, wann die Person lebensverlängernde Maßnahmen wie etwa die künstliche Beatmung wünscht, z. B. wenn es Aussicht auf Heilung besteht, aber nicht, wenn bei Genesung schwere Hirn- und Lungenschäden wahrscheinlich sind. Je genauer Wünsche formuliert werden, desto präziser können Mediziner im Akuttfall handeln.

Sinnvolle Ergänzung: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Zusätzlich zur Patientenverfügung sollten eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung vorliegen. Mit der Betreuungsverfügung kann eine Person bevollmächtigt werden, medizinische – aber auch finanzielle – Entscheidungen für die Person zu treffen, die nicht mehr geschäftsfähig ist. Diese Vollmacht ist auch für Corona-Erkrankte eine gute Ergänzung zur Patientenverfügung. Liegt die betroffene Person im künstlichen Koma, kann der Bevollmächtige gemeinsam mit der Ärzteschaft beratschlagen, wie die weitere Therapie aussehen soll. Eine Patientenverfügung sollte möglichst klar und deutlich verfasst sein, damit die Wünsche der Person im Ernstfall unmissverständlich sind.

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